1798 Verschiedene Gesellschaften, neueste Gründungen, Nachträge. Pfälzische Hypothekenbank in Ludwigshafen a. Rh. Gegründet: 29./5. 1886; eingetr. 4./6. 1886. Die Ges. gehört unter Beteil. der Bayer. Hyp.- u. Wechselbank, München, Frankf. Hyp.-Bank, Frankf. a. M., Rheinische Hyp.-Bank, Mannheim, Süddeutsche Bodencreditbank, München u. Württ. Hyp.-Bank, Stuttgart, seit 1923 der Arbeitsgemeinschaft süddeutscher Hypothekenbanken an. Filiale in München, Zweigbüros in Berlin u. Köln. Die Bank hat der im April 1926 gegründeten „Pfälzische Wirtschaftsbank'. welche den Immobilienkredit der pfälzischen mittleren u. kleineren Industrie u. des Gewerbes befriedigen soll, ihre geschäftlichen Erfahrungen u. technischen Apparat für die Leitung u. Führung ihrer Geschäfte in Personalunion zur Verfüg. gestellt. In finanzieller Bezieh. wird der Geschäftsbetrieb des neuen Instituts in strenger Trennun von dem eigenen Betrieb der Bank geführt. Zweck: Hypoth. Beleihung von Grundstücken in Deutschland, zunächst in der Pfalz u. den übrigen bayer. Reg.-Bez., sowie Ausgabe von Schuldverschreib. auf Grund der erworb. Hyp. u. Grundschulden; auch Gewährung nicht hypoth. Darlehen an deutsche Körperschaften des öffentl. Rechtes; ferner Betrieb aller Geschäfte entsprechend § 5 des Hyp.-Bank-Gesetzes. Als Deckung für Hyp.-Pfandbr. dürfen nur Hyp. benutzt werden, welche innerh. der ersten Hälfte (50 %) des Wertes der belasteten Grundstücke gegeben sind; eine höhere Belastung bis zu 60 % des Wertes ist nur ausnahmsweise u. nur mit Zustimm. des Staatskommissars statthaft. Kapital: RM. 10 005 000 in 42 000 St.-Akt. zu RM. 100, 19 000 zu RM. 200, 2000 St.- Akt. zu RM. 1000 u. 50 6 % Vorz.-Akt. Nr. 1–50 zu RM. 100. Die Vorz.-Aktien, die auf Namen lauten, haben Anspruch auf eine Vorz.-Div. von 6 % u. 60 faches Stimmrecht sowie bei Beschlussfass. über Besetzung des A.-R., Anderung des Gesellschaftsvertrages u. Auflbos. der Ges. 900 faches Stimmrecht. Die St.-Aktien können auf Verlangen in Nam.-Aktien u. diese wieder in Inh.-Aktien umgewandelt werden. Die Bank besass Ende 1925 RM. 1 200 700 St.-Akt. Der der Ges. aus deren Veräusserung über den Buchwert hieraus zufliessende Erlös wird dem gesetzl. R.-F. zugeführt werden. – Vorkriegskapital: M. 19 000 000. Urspr. A.-K. M. 6 000 000, erhöht bis 1910 auf M. 19 000 000, dann erhöht bis 1923 auf M. 54 000 000 in 33 000 St.-Akt. zu M. 1000, 9000 St.-Akt. zu M. 2000 u. 50 Vorz.-Akt. zu M. 60 000. (Über Kapitalsbeweg. s. Hdb. d. Dt. A.-G. Jahrg. 1927). Die Kap.-Umstell. erfolgte lt. G.-V. v. 15./1. 1925 von M. 54 Mill. auf RM. 5 105 000 derart. dass der Nennwert der St.-Akt. von bisher M. 1000 u. M. 2000 auf RM. 100 bzw. RM. 200 umgewertet wurde. Der Nennwert der Vorz.-Akt von bisher M. 60 000 ist entsprechend ihres Einzahl.-Wertes auf RM. 100 herabgesetzt. Lt. G.-V. v. 12./12. 1927 Erhöh. um RM. 4 900 000 auf RM. 10 005 000 durch Ausgabe von 9000 St.-Akt. zu RM. 100, 10 000 St.-Akt. zu RM. 200 u. 2000 St.-Akt. zu RM. 1000, div.-ber. ab 1./1. 1928. Die neuen Aktien sind von einem unter Führung der Rheinischen Creditbank Mannheim stehenden Konsortium mit der Verpfliehtung über- nommen worden, sie den alten St.-Aktionären im Verh. von 1: 1 zum Kurse von 115 % zum Bezug anzubieten. Pfandbriefe: Die Bank darf Hyp.-Pfandbr. nur bis zum 20fach. Betrage des eingezahlten Grundkapitals u. des ausschliessl. zur Deckung einer Unterbilanz oder zur Sicherung der Pfandbriefgläubiger bestimmten R.-F. ausgeben. Die wertbeständigen Darlehen werden in vorsichtigster Weise unter Berücksichtig. der gegenüber den Friedenswerten eingetretenen Wertveränder. gewährt. Der Wert wird auf Grund des Reglements durch die von der Bank aufgestellten Sachverständigen oder durch behördl. Abschätzung ermittelt. Die Hyp.-Pfandbriefe u. Kommunal-Obl. der Pfälz. Hyp.-Bank sind in Bayern zur Anlage von Gemeinde- u. Stiftungsgeldern zugelassen u. zur Anleg. von Mündelgeldern für geeignet erklärt. Die Pfandbr. u. Komm.-Obl. sind von der Reichsbank u. der Bayer. Staatsbank zur Beleihung im Lombardverkehre zugelassen. Pfandbriefe alter Währung: 3½ % u. 4 % Ser. 1–81. Kurs Ende 1925–1926 in Berlin (ausgeg. bis 31./12. 1896): –, 15.9 %; in Frankf. a. M. (sämtl. bis Ser. 70): 5.55, 15.5 %; (Ser. 71): 3.20, 9.25 %; in München (sämtl. bis Ser. 70): 5.50, 15.50 %. Notiz an sämtlichen Börsen 1927 eingestellt. Ablös. durch 4½ % Goldpfandbriefe (Liquidat.-Goldpfandbriefe) s. a. unten. Kommunal-Obligationen alter Währung: 4 % Ser. 1–22; 10 % Ser. 23 unk. 1928. Kurs Ende 1925–1927: Frankf. a. M. (Ser. 1 u. 2): 3.25, – (7.50), 8.25 %; in München (Ser. 1–3): –, 8, 8.60 %. Pfandbriefteilungsmasse am 31. Dez. 1927 (nach Abzug des Verwaltungskostenbeitrags): Auf die teilr ahmeberechtigten Pfandbriefe sind bisher 10 % in 4½ % Liquidationsgoldpfand- briefen ausgeschüttet worden. Aktiva: Ansprüche aus bestehenden Hypoth. 28 355 152, Rückwirkungsansprüche u. Anteil der Masse an Vorbehaltshypotheken 11 070 356, Anlagen der Teilungsmasse aus eingegangenen Rückzahlungen u. Zs. 7 565 154, Zinsrückstände ein- schliesslich 2. Halbjahr 1927 327 146. Sa. GM. 47 317 810. – Passiva: Gesamtgoldmark- betrag der teilnahmeberechtigten Pfandbriefe GM. 396 708 124. Kommunalschuldverschreibungen-Teilungsmasse am 31. Dez. 1927 (nach Abzug des Verwaltungskostenbeitrags): Aktiva: Goldmarkbestand der aufzuwertenden Kommunal- darlehen, mit 12½ % bzw. 2½ % aufgewertet (ohne Berücksichtigung der Anträge auf weitergehende Aufwertung) 546 248, Anlagen der Teilungsmasse aus eingegangenen Zinsen u. Rückzahlungen einschl. des Bestands an Ablösungsanleihe, letztere eingesetzt mit dem Auslosungswert von 12½ bzw. 2½ % 534 884, Zinsrückstände einschl. 2. Halbjahr 1927