1804 Verschiedene Gesellschaften, neueste Gründungen, Nachträge. auf Grund so erworb. Forder.; – 4) Betrieb sonst. im § 5 des Hypoth.-Bank-Gesetzes zugel. Geschäfte; überall nach Massgabe der Vorschriften des Hypoth.-Bank-Gesetzes. Interessengemeinschaft: (Gemeinschaftsgruppe Deutscher Hypothekenbanken): Die a. o. G.-V. v. 11./4.1921 genehmigte den Abschluss einer Interessengemeinschaft mit der Preussischen Boden-Credit-Actien-Bank in Berlin, wonach die geschäftlichen Interessen unter Wahrung der rechtlichen Selbständigkeit jeder Bank vereinigt u. Gewinn u. Verlust nach dem Ver- hältnis des jeweiligen A.-K. geteilt werden. Eine Vereinigung der Vermögen findet nicht statt. Jede Bank behält ihre Rechtspersönlichkeit, ihre bisherige Firma u. ihr bisheriges Domizil; der Berliner Betrieb der Deutschen Hypothekenbank in Meiningen ist mit dem Betrieb der Preussischen Boden-Credit-Actien-Bank in Berlin vereinigt worden. Laut Beschluss der a. o. G.-V. v. 25./6. 1921 sind die Westdeutsche Bodenkreditanstalt in Köln u. die Nord- deutsche Grund-Credit-Bank in Weimar als weitere Gemeinschafts-Teilhaber in die Interessen- Gemeinschaft eingetreten, wobei die Bestimmungen des Vertrags zwischen den beiden ersten Banken auf das Verhältnis der beiden letzteren zu den ersteren Banken entsprechende An- wendungen finden. Durch G.-V.-B. v. 29./11. 1922 ist der Gruppe der Frankfurter Hypotheken- Kredit-Verein, jetzt Frankfurter Pfandbrief-Bank A.-G., Frankf. a. M., u. durch G.-V.-B. v. 26./4. 1923 die Schlesische Boden-Credit-Actien-Bank, Breslau, u. die Leipziger Hypotheken- bank, Leipzig u. 1925 die Mecklenburgische Hypoth.- u. Wechselbank, Schwerin 1. M., bei- getreten. Die Interessengemeinschaft bezweckt die Vereinfachung des Betriebes u. der Organisation zur Ersparung von Arbeitskräften u. Ausgaben, die gegenseitige Förder. bei Geschäftsabschlüssen sowie die Verwend. der vorhandenen Mittel u. Organisationen für gemeinsame Zwecke; sie ist vorläufig bis zum 1./1. 1968 geschlossen. Die Gewinnverteil. geschieht im Verhältnis der jeweiligen Aktienkapitalien. Kapital: RM. 12 300 000 davon RM. 12 000 000 St.-Akt. eingeteilt in 3571 St.-Akt zu RM. 20, 35 379 St.-Akt. zu RM. 100, 434 St.-Akt. zu RM. 120, 5706 St.-Akt zu RM. 600, 4915 St.-Akt. zu RM. 1000 sowie RM. 300 000 Vorz.-Akt. in 300 Vorz.-Akt. zu je RM. 1000. Die Vorz.-Akt. haben Anspruch auf eine Vorz.-Div. von 6 % (Max) ohne Nachbezugsrecht u. 10faches Stimmrecht bei Wahlen zum A.-R., Satzungsänderungen u. Beschlussfass. über Auflös. der Ges. Die Vorzugsrechte sind auf 10 Jahre beschränkt. –— Vorkriegskapital: M. 31 500 000. Urspr. A.-K. M. 9 000 000, erhöht bis 1911 auf M. 31 500 000, dann erhöht von 1921 bis 1923 auf M. 162 000 000, davon M. 153 900 000 St.-Akt. u. M. 8 100 000 Vorz.-Akt. (über Kapitals-Bewegung s. Hdb. d. Dt. A.-G. Jahrg. 1927). Die Kapitals-Umstellung erfolgte lt. G.-V. v. 16./2. 1925 unter Einziehung der M. 8 100 000 Vorz.-Akt. und von M. 33 900 000 St.-(Vorrats-)Akt., mithin von M. 120 Mill. auf RM. 12 Mill. (10: 1) wobei die Aktien zu bisher M. 300, M. 1200 u. M. 6000 in solche zu RM. 20 u. Anteilsch. zu RM. 10, RM. 100, RM. 120 u. RM. 600 umgewertet wurden. Die Vorrats-Akt. (Nennwert RM. 3 515 610, Buch- wert RM. 1 757 805) wurden im Laufe des Jahres 1926 verkauft u. zwar Nennwert RM. 500 610 freihändig, während der Rest von RM. 3 015 000 St.-Akt. den bisher. Aktionären zu 102 % (3: 1) zum Bezuge angeboten wurde. Der bei der Veräusser. der Vorrats-Akt. erzielte Buchgewinn von RM. 1 808 687.80 wurde der gesetzl. Res. zugeführt. Die G.-V. v. 15./3. 1927 beschloss, das A.-K. um 300 000 zu erhöhen durch Ausgabe von 300 Vorz.-Akt. zu je RM. 1000. Pfandbriefe: Die Bank ist berechtigt, gegen die von ihr gewährten hypothbekarischen Darlehen verzinsliche, auf den Inhaber lautende Pfandbr. auszugeben. Die Pfandbr. werden auf Antrag kostenfrei auch auf Namen umgeschrieben. Die Bank steht unter der Aufsicht der Staatsregierung. Diese Aufsicht wird durch einen, gleichzeitig mit den Obliegenheiten des Treuhänders betrauten, ständigen Staats- kommissar ausgeübt. Die Pfandbr. u. Kommunal-Obl. sind in Thüringen zur Anlage von Mündelgeldern zugelassen; sie sind bei der Reichsbank beleihbar. Pfandbriefe alter Währung: 4 % Prämienpfandbr. v. 1./2. 1871 lt. Konz. v. 30./3. 1867. Kurs Ende 1925–1927: In Berlin: –, –, 14.20 %. Auch in Frankfurt a. M., Hamburg, Leipzig, München notiert. = 3½ % u. 4 % Pfandbr. Emiss. 1–17. Kurs Ende 1925–1927: In Berlin: 4.25, 12.35, 14.20 %. – Zum Teil auch notiert in Frankf. a. M., Dresden, Hamburg, Leipzig u. München. Sämtl. Pfandbr. Em. 1–17 sind verlost bzw. gekündigt. 4 % Pfandbr., 18. Em. Kurs Ende 1925–1927: In Berlin: –, 0.25, 0.20 %. Auch notiert in Frankf. a. M., Leipzig, Dresden u. München. – 3½ % Pfandbr. 19. Em. Kurs Ende 1925 bis 1927: In Berlin: –, 0.91, 1.04 %. – Auch notiert in Frankf. a. M., Leipzig, Dresden u. München. – 4 % Pfandbr. 20. Em. Kurs Ende 1924–1927: 0.095, –, –, %. — 12 % Pfandbr. 21. Em. Kurs Ende 1923–1926 in Berlin 0.135 %. M. 1.40, –, – f. 1 000 000. Notiz 1927 eingestellt. Die Bank zahlte vom Okt. 1926 ab eine Barabfind. von RM. 200 für 1 Milliarde PM. Nennbetrag der 12 % Pfandbr. Kommunal-Oblig. alter Währung: 4 % Komm.-Obl. I. Em. von 1922. Kurs Ende 1922–1927 in Berlin: 130, –, 0.04, –, —–, – %. 8–16 % Komm.-Obl. II. Em. von 1923 Kurs Ende 1923–1927 in Berlin: 5 Md. %, M. 90, –, –, – f. 1 Mill. Abfindung der Pfandbriefgläubiger alter Währung: Lt. Bekanntm. vom März 1928 gewährt die Ges. den Pfandbriefgläubigern zum 15./3. 1928 eine Abfindung in Höhe von