4 1812 Verschiedene Gesellschaften, neueste Gründungen, Nachträge. M. 10 000 000 durch Ausgabe von 6000 Aktien zu M. 1000, übern. von der Darmstädter u. Nationalbank, Berlin, zu 240 %, angeboten den bisherigen Aktionären im Verh. 2:3 zum Preise von 1 $ Goldanleihe je Aktie plus Steuern. Die Kap.-Umstell. erfolgte lt. G.-V. v. 28./11. 1924 von M. 10 Mill. im Verh. 20: 1 auf RM. 500 000 durch Herabsetz. des Nennwert. von bisher M. 1000 auf RM. 50. Die G.-V. v. 10./11. 1926 beschloss, das A.-K. von RM. 500 000 auf RM. 1 000 000 zu erhöhen durch Ausgabe von 5000 Akt. zu je RM. 100. Die neuen Aktien, div.-ber. ab 1./1. 1927, wurden der Darmst. u. Nationalbank überlassen und den alten Aktionären (auf 2 alte Akt. zu je RM. 50 eine neue Aktie zu RM. 100) zu 125 % zuzügl. Börsenumsatzsteuer zum Bezuge angeboten. Grossaktionäre sind die Darmst. u. Nationalbank u. der Freistaat Mecklenburg-Strelitz. Pfandbriefe: Der Gesamtbetrag der von der Ges. ausgeg. Hypoth.-Pfandbr. darf nicht eine Summe übersteigen, welche sich zus. setzt: a) aus dem 15 fachen Betrage des bis zum 1./5. 1898 in dem Handelsregister vorgemerkten Grundkapitals, soweit dasselbe nicht nachträgl. herabgesetzt worden, u. b) dem 10fachen Betrag derjenigen Summen, um welche die Bank für die Folge ihr Grundkapital erhöhen wird, zuzügl. des 10fachen Betrages derjenigen Summen, welche nach Erreichung des Höchstbetrages ad a) dem zur Deckung einer Unter- bilanz oder zur Sicherung der Pfandbr.-Gläubiger bestimmten R.-F. zufliessen werden. ― der Coup.: Nach den gesetzl. Bestimmungen; der gekünd. Stücke: 30 J. (F.) Die Beleihung von Grundstücken darf, soweit die auf dieselben gewährten Hypoth. als Unterlage für Hypoth.-Pfandbr. benutzt werden, nur nach den Bestimmungen des Reichs- Hypothekenbankgesetzes erfolgen. Pfandbriefe alter Währung: 4 % Serie I bis IV u. 3 ½ % Serie I u. II. Eine Verlosung oder Kündig. von Pfandbr. hat bisher nicht stattgefunden. Kurs in Berlin Ende 1924–1927: ............ Ablösung der Pfandbr. alter Währung: Lt. Bek. v. April 1928 erfolgt Abfindung der Pfandbriefgläubiger zum 15./8. 1928 in Höhe von 24 % des Goldmarkbetrages der Pfandbriefe in der Weise, dass für 20 % 4½ % Goldpfandbr. (Liquidationspfandbr.) gegeben werden u. für die restlichen 4 % Barauszahlung stattfindet. Die Pfandbriefe werden ausgegeben in Stücken von GM. 2000, 1000, 500, 200, 100 u. 50. Zs. 2./1. u. 1./7. Ausserdem gelangen Stücke (Pfandbr.-Zertifikate) im Nennbetrage von GM. 10 zur Ausgabe, bei denen aber die Zs. erst bei Fälligkeit des Kapitals unter Berechnung von 6 % Zinseszinsen gezahlt werden. Pfandbriefteilungsmasse am 31. Dez. 1927 Aufwert.-Betrag zu 25 %. (Nach Abzug des Verwalt.-Kostenbeitrags): Aktiva: Ansprüche aus bestehenden Hyp. einschliesslich Zinsen 1 535 912, Rückwirk.-Ansprüche u. Anteil der Masse an Vorbehaltshyp. 319 746, Anlagen der Teilungsmasse aus eingegangenen Rückzahl. u. Zinsen 220 174. Sa. RM. 2 075 834. —– Passiva: Goldmarkbetrag der teilnahmeberecht. Pfandbriefe RM. 8 700 000. 7 % Goldhypothekenpfandbriefe Ser. I: GM. 5 000 000. Stücke zu GM. 3000 (1 075.268 Feingold), GM. 1000 (358.422 g Feingold), GM. 500 (179.211 g Feingold), GM. 300 (107.526 g Feingold), GM. 100 (35.842 g Feingold), Zinsen 2./1, u. 1./7. Seitens der Inh. unkündbar, seitens der Ges. nur nach vorhergegangener Kündigung, welche jedoch nicht vor dem 1./1. 1932 erfolgen darf, einlösbar. Der Goldwert der Zinsscheine u. ausgelosten u. ge- kündigten Stücke wird errechnet nach dem für den zehnten Tag des der Fälligkeit vor- ausgehenden Monats geltenden amtlich bekanntgegebenen Londoner Preise des Feingolds. Die Umrechnung findet statt nach den gesetzl. Bestimmungen. Sobald an der Berliner Börse eine amtl. Notierung für Feingold erfolgt, ist die Notiz des zehnten Tages des der Fälligkeit vorangehenden Monats oder, wenn eine solche Notiz an diesem Tage nicht statt- gefunden hat, die des letzten vorangegangenen Börsentages massgebend. Sollte sich bei der Umrechnung für das Kilogramm Feingold ein Preis von nicht mehr als RM. 2820 u. nicht weniger als KM. 2760 ergeben, so ist für jede an Zins- u. Kapitalbeträgen zu zahlende Gold- mark eine Reichsmark in gesetzl. Zahlungsmitteln zu entrichten. Zablstellen: Ges.-Kasse; Berlin: Darmstädter u. Nationalbank K. a. A., Deutsche Landesbankenzentrale A.-G., N. Helfft & Co. Kurs Ende 1927: 96 %. Zugelassen in Berlin im Juli 1927. Am 31./12. 1927 waren in das Goldhyp.-Register eingetragen: Goldhyp. GM. 1192 000, Hyp.-Darlehen aus Mitteln der Deutschen Rentenbank-Kreditanstalt GM. 4678 062. Gesamt- betrag der im Umlauf befindl. Goldhyp.-Pfandbriefe GM. 703 100. Geschäftsjahr: Kalenderj. Gen.-Vers.: Im I. Sem. Stimmrecht: 1 Aktie zu RM. 50 = 1 St. Gewinn-Verteilung: 5 % zum R.-F. (Grenze 10 % des A.-K.), 4 % Div., vom Übrigen 5 % für gemeinn. Zwecke nach Bestimmung der Landesregierung, event. a. o. Verstärk der Res. etc., vom Rest 10 % Tant. an A.-R., Überrest Super-Div. bezw. Vortrag. Jedes Mitgl. des A.-R. erhält eine feste Vergüt. Bilanz am 31. Dez. 1927: Aktiva: Kassa, Geldsorten u. Coupons 378 586, Guth. bei Noten- u. Abrechn.-Banken 230 826, Wechsel u. Schecks 1 576 357, Nostroguth. bei Banken u. Bankfirmen 1 501 955, eig. Wertp. 745 874, gedeckte Debit. 5 584 783, ungedeckte do. 1259280, (Bürgschafts-Debit. 1 093 189), rückständ. Hyp.-Zinsen 4857, Goldpfandbrief-Hyp. 1192 000, freie Hyp. 171 459, Rentenbank-Darlehen 4 678 062, Bankgeb. 320 000, Mobil. 1. – Passiva: A.-K. 1 000 000, R.-F. 151 652, a. o. do, 75 000, Einlagen a. provis.freier Rechn. innerh. 7 Tagen fällig 5737 748, bis 3 Mon. fällig 2470 290, nach 3 Mon. fällig 1714824, sonst. Kredit. innerh. 7 Tagen fällig 943 674, (Bürgschaftsverpflicht. 1 093 189), Rentenbank-Darlehen 4 678 062, Goldpfandbriefe 703 100, rückständ. Div. 595, rückständ. Kupons 18 011, Gewinn 151 086. Sa. RM. 17 644 046. .