Verschiedene Gesellschaften, neueste Gründungen, Nachträge. 1827 8–16 % Komm.-Obl. alter Währung in Stuttgart Ende 1925–1927; –, –, – %. Auch notiert in Frankf. a. M. Teilungsmassen der Schuldverschreib. u. Komm.-Obl. am 30. Juni 1927: Gesamtgold- markbetrag der ausgegebenen Schuldverschreib. GM. 85 486 317. Der Gesamtbestand der Teilungsmasse, berechnet mit 25 % des Goldmarkbetrags u. bestehend aus Ansprüchen aus bestehenden Darlehen 4 593 066, kraft Rückwirk. u. Vorbehalts aufgewerteten Ansprüchen 10 432 067, Reichs- u. Staatsschuldverschreib. 60 853, Erträge zurückbezahlter Anlehen u. eingegangener Zs. 2 053 693. Sa. GM. 17 139 681. Einen Goldmarkbetrag der im Umlauf befindl. Komm.-Obl. von GM. 64 223 stand gegen- über ein Goldmarkwert der noch ausstehenden Komm.-Darlehen in Höhe von GM. 37 736 u. Anlagen aus Zurückbezahl. u. Zs. in der Höhe von GM. 2906. Ablösung der Schuldverschreibungen alter Währung: Mit Zustimmung der Aufsichts- behörde nahm die Ges. zum 1./1. 1927 an die Inhaber der Schuldverschreib. durch Aus- händigung von 4½ % Goldpfandbriefen (s. auch diese) eine 10 % Teilausschütt. vor. Spitzenbeträge unter GM. 10 werden in bar vergütet. 4½ % Gold-Schuldverschreib. v. 1927: GM. 8 420 400 in Stücken zu GM. 50, 100, 200, 500, 1000 u. 2000, ferner Zertifikate zu GM. 10 u. 30 mit Anteilscheinen für spätere Aus- schüttungen. Zs. 1./1. u 1./7. – Die Zertifikate haben keine Zinsscheine, vielmehr wird der 4½ % Zins ab 1./1. 1927 unter Hinzurechn. von 6 % Zinseszins am Tage der Einlös. der Zertifikate gezahlt. Der Besitzer von Zertifikaten von zus. GM. 50 kann jederzeit den Umtausch in einen Goldpfandbrief von GM. 50 verlangen. Zahlstellen: Stuttgart: Kasse der Ges., Württemberg. Vereinsbank Fil. der Deutschen Bank: Frankf. a. M.: Disconto-Ges. Deutsche Girozentrale, Deutsche Kommunalbank Zweig- anstalt Frankf. a. M. – Für die Zahl. von Kap. u. Zs. ist der amtl. festgestellte Feingold- preis am ersten Tage des dem Fälligkeitstermin vorausgehenden Monats massgebend. Die Umrechn. findet nach den gesetzl. Bestimm. statt. Norddeutsche Grund-Credit-Bank in Weimar (Gemeinschaftsgruppe deutscher Hypothekenbanken)). Gegründet: Am 27./11. 1868. Sitz bis 4./1. 1895 in Berlin. Zweigniederlass. in Berlin NW7, Unter den Linden 50/51. Die a. o. G.-V. v. 25./6. 1921 genehmigte den Beitritt zu der zwischen der Deutschen Hypothekenbank in Meiningen, der Preussischen Boden-Credit-Actien-Bank in Berlin und der Westdeutschen Bodenkreditanstalt in Köln abgeschlossenen Interessengemeinschaft. Gemäss G.-V. v. 29./11. 1922 ist der Gemeinschaftsgruppe die Frankfurter Pfandbrief-Bank A.-G., Frankf. a. M., u. lt. G.-V. v. 26./4. 1923 die Schles. Bodenkredit-Aktien-Bank, Breslau, u. die Leipziger Hypothekenbank, Leipzig, beigetreten. 1925 Beitritt der Mecklenbg. Hyp.- u. Wechselbank, Schwerin. Die Interessengemeinschaft (Gemeinschaftsgruppe Deutscher Hypotheken- banken) bezweckt die Vereinfach. des Betriebes in der Organisation zur Ersparung von Arbeitskräften u. Ausgaben, die gegenseitige Förderung bei Geschäftsabschlüssen sowie die Verwendung der vorhandenen Mittel u. Organisationen für gemeinsame Zwecke. Sie ist vorläufig bis 1./1. 1968 vereinbart. Bie Gewinnverteilung geschieht im Verhältnis der je- weiligen Aktienkapitalien. Zweck: Förderung des Real- u. Kommunalkredits im Gebiete des Deutschen Reiches: Gewährung von Hypoth.- u. Grundschulddarlehen auf städt. u. ländl. Grundbesitz nach Massgabe des Hypoth.-Bank-Ges. v. 13./7. 1899; event. auch Kommunaldarlehen u. Darlehen an Kleinbahnen; ferner Betrieb aller Geschäfte entsprechend § 5 des Hypoth.-Bank-Gesetzes. Zweigniederlassung in Berlin W.9, Vossstrasse 6. Die Beleihung auf Grundstücke ist der Regel nach nur zur ersten Stelle zulässig; die Beleihung darf die ersten % des Wertes des Grundstücks nicht übersteigen; Hypoth. an Bauplätzen sowie an solchen Neubauten, welche noch nicht fertiggestellt und ertragsfähig sind, dürfen zus. den 20. Teil des Gesamtbetrags der zur Deckung der Pfandbr. benutzten Hypoth. sowie den halben Betrag des eingez. A.-K. nicht überschreiten. Hypoth. an sonstigen, einen dauernden Ertrag nicht gewährenden Grundstücken, sind von der Verwendung zur Deckung von Pfandbriefen ausgeschlossen. Kapital: RM. 7 000 000 in 29 Aktien zu RM. 60, 7479 Aktien zu RM. 100, 3 Aktien zu RM. 120, 1500 Aktien zu RM. 600, 5350 Aktien zu RM. 1000. — Vorkriegskapital: M. 7 500 000. Urspr. A.-K. M. 4 500 000 in Aktien zu Tlr. 200 = M. 600, erhöht lt. G.-V. v. 4./1. 1895 um M. 3 Mill., u. lt. G.-V. v. 29./4. 1922 um M. 1 500 000. Sodann erhöht lt. G.-V. v. 29. 11.1922 um M. 9 Mill. in 1500 Aktien zu M. 6000, begeben zu 300 %. Die G.-V. v. 26./4. 1923 beschloss Erhöh. um bis M. 18 Mill. Zur Durchführ. gelangte eine Erhöh. um M. 15 Mill. in 2500 Aktien zu M. 6000. Lt. a. o. G.-V. v. 16./2. 1925 Umstell. des A.-K. von M. 33 Mill., nach Einzieh. von M. 8 Mill. Vorrats-Akt., also von verbleibenden M. 25 Mill. auf RM. 2 500 000 (10:1) durch Herabsetz. der Aktien von M. 600, 1200 u. 6000 auf bzw. RM. 60, 120 u. 600. Die Vorrats- aktien (Nennwert RM. 700 000, Buchwert RM. 350 000) wurden im Laufe des Jahres 1926 an ein Bankenkonsortium zu 102 % verkauft, der Buchgewinn von RM. 364 000 wurde der gesetzl. Res. zugeführt. Die G.-V. v. 18./11. 1926 beschloss, das A.-K. um RM. 1 500 000 auf RM. 4 000 000 zu erhöhen. Die neuen Aktien, div.-ber. ab 1. /1. 1927, wurden einem Banken- 115*