1828 Verschiedene Gesellschaften, neueste Gründungen, Nachträge. konsortium zu 120 % mit der Verpflichtung überlassen, sie den alten Aktionären (2: 1) bis 30./12. 1926 zu 125 % zum Bezuge anzubieten. Das erzielte Agio ist mit RM. 300 000 der gesetzl. Res. zugeflossen. Lt. G.-V. v. 17./1. 1928 Erhöh. um RM. 3 Mill. auf RM. 7 Mill. durch Ausgabe von 3000 Aktien zu RM. 1000, div.-ber. ab 1./1. 1928; übern. von einer Banken- gemeinschaft zu 113 % u. den alten Aktion. angeboten im Verh. 4: 1 zum Kurse von 118 % Pfandbriefe: Die Bank gibt auf Grund der von ihr erworbenen Hypoth.-Forder. auf den Inhaber lautende Pfandbr. aus. Die Gesamtsumme der umlaufenden Pfandbr. u. Eisenbahn- Hypoth.-Oblig. (letztere noch nicht ausgegeben) darf den 20 fachen Betrag des bar eingez. A.-K. u. des gesetzl. R.-F. nicht übersteigen. Die im Umlaufe befindl. Kommunal-Oblig. dürfen unter Hinzurechnung der umlaufenden Pfandbr. u. Eisenbahn-Hypoth.-Oblig. obigen 20fachen Betrag nicht um mehr als % übersteigen. Die Gesamtsumme der umlauf. wertbeständigen Pfandbr. darf den 10 000fach. Betrag der Garantiekapitalien nicht übersteigen. Die im Umlauf befindl. wertbeständ. Komm.-Obl. dürfen unter Hinzurechn. der umlauf. wert- beständigen Pfandbr. obigen 10 000 fach. Betrag nicht um mehr als % übersteigen. Dre auf den Inhaber lautenden Pfandbr. u. zwar Serie VI u. ff. werden von der Reichsbank in Klasse I zu des Kurswertes beliehen. In Thüringen sind sie ebenso wie die Komm.-Obl. zur Anlegung von Mündelgeldern zugelassen. Pfandbriefe alter Währung: 4 % Serien 3–5, 10–12, 15–19; 3 % Serie 14; 3½ % Serien 7–9, 13. (Über frühere Kündig. der Pfandbriefe s. Hdb. d Dt. A.-G. Jahrg. 1927.) Kurs Serien 3–19 in Berlin Ende 1924–1927: 4.10, 4.20, 13.05, 14.20 %. –— 4 % Pfandbr. von 1920, Serie XX. Kurs in Berlin Ende 1924–1927: – %. – 4 % Pfandbr. von 1922, Serie XXI. Kurs Ende 1924–1927: – %. – 4 % Pfandbr. von 1922, Serie XXII. Kurs Ende 1924–1927: 0.06, –, –, – %. Ablosung der Pfandbriefe Serien 3–22 durch 4½ % Gold-Pfandbr. (s. auch unten). 12 % Pfandbriefe von 1923, Serie XXIII. Kurs in Berlin Ende 1923–1926: 0.155, 1.40 %, —, – RM. für 1 Mill. Notiz 1927 eingestellt. Die Bank zahlte vom Okt. 1926 ab eine Bar- abfindung von RM. 200 für 1 Md. PM. Nennbetrag der 12 % Pfandbr. Kommunal-Obligationen alter Währung: 4 % von 1922, Em. I. Kurs in Berlin Ende 1922–1927: 125, 6, –, –, –, – . – 8–16 % Komm.-Obl., Em. II. Kurs in Berlin Ende 1923–1927: 5, 61 %. –, –, – RM. für 1 Mill. Ablösung der Pfandbriefe alter Währung: Lt. Bek. vom März 1928 gewährt die Ges. den Gläubigern aus den Pfandbriefen alter Währung zum 15./3. 1928 eine Abfin dung in Höhe von 18.75 % des Goldmarkbetrages ihrer Pfandbriefe in Form von 4½ % Goldpfandbriefen (Liqu.-Goldpfandbr.) [s. auch unten]. Der Goldmarkbetrag der Serien III–XIX ist gleich dem Nennbetrag. Goldmarkbetrag bei den Pfandbriefen der Serie XX für je M. 100 Nenn- betrag GM. 5.42, Serie XXI für je M. 1000 Nennbetrag GM. 1.55, Serie XXII für je M. 10 000 Nennbetrag GM. 0.54. Für Aufwertungsbeträge unter GM. 50 werden 4½ % Zeftifikate zu je GM. 10 ausgegeben. Spitzenbeträge, die sich weder in Pfandbriefen noch in Zertifikaten darstellen lassen, werden in bar zum Nennbetrag ausgezahlt. Die 12 % Pfandbr. Serie XXIII werden durch diese Abfindung nur insoweit betroffen, als diese Pfandbriefe im Umtausch gegen alte Pfandbriefe erworben wurden, u. der Anspruch rechtzeitig angemeldet u. an- erkannt worden ist. Soweit das nicht der Fall ist. sind die Ansprüche aus diesen 12 %igen Pfandbr. nach Annahme des Sonderangebots vom Okt. 1926 (s. auch oben) bereits abgefunden. Pfandbriefteilungsmasse am 31. Dez. 1927: Aktiva: I. Anlagen der Masse: Guth. bei Banken 602 596, Gold-Hyp. 254 500, Wertp. 909 670; II. Ansprüche der Masse: A. Fest- stehende Aufwertungsbeträge: erststell. Aufwert.-Hyp. 12 317 994, nachstell do. 1 911 158; B. noch nicht feststeh. Aufwertungsbeträge: an leb. Hyp. 49 539, an Rückwirk.-Hyp. 1 426 163, sonst. Ansprüche der Masse nach § 48 Abs. 1 Nr. 2 des Aufwert.-Ges. 18 216; C. persöonliche Masseansprüche, die jede dingliche Sicherheit verloren haben 175 293; D. rückständ. u. bis 31./12. 1927 auflauf. Zs. 309 992. Sa. GM. 17 975 125. – Passiva: Teilnahmeberecht. Pfandbr. GM. 89 822 195. Teilungsmasse der Kommunalobligationen am 31. Dez. 1927: Aktiva: Guth. bei Banken 29 766, nicht liquid. Ansprüche 2202. Sa. GM. 31 969. – Passiva: Teilnahmeberecht. Kommunal-Obl. GM. 140 836. Wertbeständige Goldpfandbr. u. Schuldverschreib.: Die Goldpfandbr. werden auf Grund von Goldmark-Hyp., die nur auf inländ. Grundstücke u. der Regel nach nur zur I. Stelle gegeben werden, die Gold-Schuldverschreib. (Kommunal-Obl.) werden auf Grund von Goldmark-Darlehen, die an inländ. Körperschaften des öffentl. Rechts oder gegen Über- nahme der vollen Gewährleistung durch eine solche Körperschaft gewährt werden, gegeben. Am 31./12. 1926 belief sich die Summe der Gold-Hyp. auf GM. 79 161 626, davon in das Hyp.-Reg. eingetragen 79 039 896, umlauf. Goldpfandbr. GM. 78 818 910, Gold-Komm.-Darlehen GM. 21 972 495, davon in das Komm.-Darl.-Reg. eingetragen GM. 21 972 495, umlauf. Gold- Komm.-Obl. GM. 19 734 758, Rentenbank-Hyp. GM. 10 713 928, do. -Kredite GM. 13 705 953, Reichszwischenkredite GM. 51 075. 4½ % Goldpfandbr. (Liqu.-Goldpfandbr.) ausgegeben zwecks Ablös. der Pfandbriefe alter Währung. Stücke zu GM. 2000, 1000, 500, 200, 100 u. 50. Zs. 2./1. . 1% Vir Aufwert.beträge unter GM. 50 werden 4½ % Zertifikate zu je GM. 10 ausgegeben. Die Zinsen hierauf werden erst bei Fälligkeit des Kapitals, jedoch unter Berechnung von 6 % Zinseszinsen entrichtet. Der Inhaber solcher Zertifikate kann jederzeit verlangen, dass ihm für Beträge, die 50 GM. oder ein Vielfaches hiervon erreichen, entsprechende Gold-