7 Verschiedene Gesellschaften, neueste Gründungen, Nachträge. 1933 A.-K. 40 000, R.-F. 4000, do. II 8000, do. III 7600, Gläubiger 26 756, Gewinn 4496. Sa. RM. 90 853. Gewinn- u. Verlust-Konto: Debet: Betriebsunk. 156 239, Abschr. 9904, R.-F. II 2000, Gewinn 4496 (davon Div. 3200, Vortrag 1296). – Kredit: Vortrag 1926 1049, Einnahmen aus Lagerarbeiten, Lagermiete, Spesen, Provis., Fuhrlöhnen, Feuerversich., Zs. u. Hopfen- markt 171 590. Sa. RM. 172 639. Dividenden 1913–1927: 6, 6, 6, 6, 6, 6, 8, 12, 15, 40, 0, 0, 0, 6, 8 % (Div.-Schein 2). Direktion: Franz Kübel, Jul. Arndts. Aufsichtsrat: (11) Vors. Bürgermeister Dr. Dollinger, Gem.-Rat Krämer, Gem.-Rat Schwarz, Hirn, Balluff, Dr. Engelmann, Dr. Paul Zilling, Max Otto Mayer, Felix Heinrich, Buch- druckereibes. Heinr. Fink, Alfred Kühn, Stuttgart. Zahlstelle: Stuttgart: Städt. Girokasse. Stuttgarter Strassenbahnen in Stuttgart, Friedrichstr. 55. Gegründet: 17. bzw. 19./2. 1868 als Stuttgarter Pferde-Eisenbahn-Ges.; handelsger. eingetr. 7./15. April 1868. Firma geändert wie gegenwärtig lt. G.-V.-B. v. 31./3. 1890. Landesh. Genehm. v. 31./3. 1868. Konz. bis Ende 1930. Zweck: In Gross-Stuttgart u. Umgebung Strassenbahnen zu errichten u. zu betreiben u. alle zur Förderung dieses Zweckes dienenden Einricht. zu treffen sowie Hilfsunternehm. einzurichten oder sich bei solchen zu beteiligen. Betrieb eines elektrischen Bahnnetzes mit oberirdischer Stromzuführung. Besitztum: Der Grundbesitz der Ges. umfasst 6 ha 51 a 6 qm. Neuerworben 1 Geschäfts- haus in der Friedrichstr. 55.. Ende Dez. 1927: 65 Wohngebäude mit 319 Zweizimmer- wohnungen, 88 Dreizimmerwohnungen u. 12 Vierzimmerwohnungen. 7 Strassenbahnhöfe mit den erforderlichen Nebengebäuden für 613 Wagenstände, 1 Hauptwerkstätte mit Nebengebäuden. Ende 1927 waren beschäftigt: 2492 Personen. Das Bahnnetz hatte am 31./12. 1927 eine Bahnlänge von 82.49 km u. eine Gleislänge von 152.69 km. An Rollmaterial sind zurzeit vorhanden: 313 Motorwagen einschl. derjenigen für Vorortbahnen, 3 Motor- güterwagen, 349 Anhängewagen (Personenwagen), 27 do. (Güterwagen), 6 Salzstreuwagen, 4. Oberleitungs-Montagewagen, darunter 2 Automobile, 14 Mannschaftswagen für Bahnbau, 5 Achsbruchtransportwagen, 4 Schienentransportwagen, 1 Schienenreinigungswagen, 3 Schienen- schleifwagen. An Strassenbahnhöfen sind zurzeit vorhanden je ein solcher am Marienplatz, an der Augusten- u. Schwabstrasse, in Berg, in Ostheim u. im Vogelsang, auf der Prag u. in Südheim. Die Hauptwerkstätte befindet sich in Ostheim. Linien: Die Ges. betreibt zurzeit 20 Linien. 1919 wurde die Cannstatter Strassenbahn G. m. b. H. vollständig übernommen. Seit 1912 betreibt die Ges. die im Eigentum der Stadtgemeinde Esslingen stehende Strassenbahn nach dem Vertrag vom Sept. 1911; ferner werden betrieben die im Eigentum der Stadt Stuttgart stehende Filderbahn (Nebeneisen- pahn) sowie die beiden Weinsteiglinien zwischen Stuttgart u. Degerloch nach besonderem Betriebsvertrag vom 17./1. 1923. Mit der Strassenbahn Esslingen-Nellingen-Denkendorf G. m. b. H. wurde 1925/26 ein Bau- u. Betriebs-Vertrag abgeschlossen, nach welchem die Gesellschaft die Oberleitung über die planmässige Erstellung der Bahnanlage, sowie die Bereitstell. aller zum Betrieb erforderlichen Einricht., desgl. die Oberleit. der Betriebs. u. Geschäftsführ. übern. hat. Die Bahn wurde im Laufe des Berichtsjahres fertiggestellt u. am 19./12. dem Betrieb übergeben. 1925 beteiligte sich die Ges. mit 50 % an der Gründ. der Stuttgarter Kraftwagenlinien G. m. b. H. für Einführung von Autobuslinien in Stuttgart, deren Betrieb sie übernahm. 1927 übernahm die Ges. ferner den Betrieb der Autoverkehrsverband Stuttgart G. m. b. H. Für 1928 ist eine Beteilig. an der Strassenbahn Feuerbach –Ludwigsburg G. m. b. H. vor- gesehen. Konzession: Die Konz. für die Stuttgarter Innerortslinien läuft am 31./12. 1930, diejenige der Vorortsstrassenbahnen läuft am 3./9. 2002 ab. Auf letzteren Zeitpunkt gehen die Vorort- Bahnanlagen unentgeltlich in das Eigentum des Staates über. Zu den Bahnanlagen im Sinne dieser Bestimmung gehören ausser dem Oberbau die zugehörigen Wagenschuppen einschl. der Grundfläche, dagegen nicht die Fahrzeuge, Betriebsgerätschaften, Materialvorräte usw. Der Staat ist aber auch berechtigt, die Vorortsstrassenbahnen nach 25jähr. Betrieb, frühestens am 4./9. 1937, gegen Erstattung des Anlagekapitals zu erwerben. Mit dem Ablauf der Konz. für die Innerortslinien am 31./12. 1930 erlangt die Stadt- gemeinde das Recht, die gesamte Bahn- u. Betriebsanlage mit allen beweglichen u. unbe- weglichen Zubehörden zu erwerben. (Näheres hierüber s. Handb. I 1923/24). Für die Benutzung der Strassen erhält die Stadtgemeinde für das Kalenderjahr 3 % der jeweiligen Brutto-Einnahmen aus dem Innerortsnetz der Ges. an Fahrgeldern, ausserdem einen jährl. Beitrag von RM. 10 000 zur Unterhalt. der Krongutstrassen. Statistik: Personen-Beförderung 1912–1927: 50 641 904, 53 981 078, 50 018 610, 56 795 117, 64 647 217, 84 031 160, 100 264 787, 107 178 819, 91 591 820, 84 329 001, 2, ?, 70 813 467, 101 914 603, 107 191 059, 113 763 121. – Fahrtaxeneinnahme: RM. 4 504 372, 4 769 339, 4 763 528, 4 632 044, 5 457 288, 7 088 355, 9 500 612, 16 012 464, 30 824 648, 46 543 425, ?, ?, 8 664 262, 12 252 255, 12 768 916, 13 985 426. Kapital: RM. 11 900 000 in 85 000 Akt. zu RM. 140. – Vorkriegskapital: M. 9 000 000. ―