1962 Banken und andere Geld-Institute. oder teilweise nach mindestens 6 monatl. Kündig. mit 112 % ihres Nennbetrages zuzügl. ewta rückständ. Vorz.-Div., sowie 6 % lfde. Stück-Zs. zurückzuzahlen. Im Falle der Liqu. erhalten die Vorz.-Akt. vor den St.-Akt. 112 % ihres Nennbetrages zuzügl. etwa rückständ. Vorz.-Div., sowie 6 % lfde. Stück-Zs. seit Beginn des Geschäftsjahres, in welchem die Liqu. beschlossen worden ist. Der darüber hinaus sich ergebende Liqu.-Erlös fällt den St.-Akt. allein zu. Ursprünglich A.-K. M. 7 000 000 (Vorkriegskapital); erhöht von 1920 bis 1923 auf M. 206 000 000 in 200 000 St.-Akt. u. 6000 Vorz.-Akt. zu M. 1000 (über Kap.-Bewegung s. Hdb. d. Dt. A.-G. Jahrg. 1927). Die Kap.-Umstell. erfolste lt. G.-V. vom 9./1. 1925 von M. 206 000 000 auf RM. 4 045 000 derart, dass der Nennbetrag der St.-Akt. von bisher M. 1000 auf RM. 20 u. der der Vorz.-Akt. (Nr. 1–3000) von bisher M. 1000 auf RM. 14 umgewertet wurde. Die Inh. der Vorz.-Akt. (Nr. 3001–6000) hatten unter Berücl.- sichtig. des Gesamt-Einzahl.-Wertes dieser Akt. mit RM. 90 noch eine Zuzahl. von zus. RM. 2910 zu leisten, so dass sich der Nennwert dieser Akt. auf je RM. 1 stellte. In der G.-V. v. 13./7. 1926 wurde beschlossen, das A.-K. um RM. 2 000 000 auf RM. 6 045 000 zu erhöhen durch Ausgabe von 8500 St.-Akt. zu RM. 100 u. 1150 St.-Akt. zu RM. 1000. Die neuen St.-Akt., div.-ber. ab 1./4. 1926, wurden an ein unter Führung des Bankhauses Gebr. Arnhold, Dresden- Berlin, stehendes Konsort. zu 111 % gegen die Verpflicht. begeben, den bisher. St.-Aktion. ein Bezugsrecht auf die neuen Aktien dergestalt einzuräumen, dass auf je 20 alte St.-Akt. zu je RM. 20 eine neue Aktie über nom. RM. 100 oder auf 10 alte St.-Akt. zu je RM. 120 3 neue Aktien über je nom. RM. 100 zu 116 % zuzügl. 6 % Stück-Zs. vom Nennbetrag ab 1./4. 1926 u. Börsenumsatzsteuer bis 25./8.1926 bezogen werden konnten. Die restl. RM. 1 000 000 St.-Akt. verblieben im Besitz des Konsort. u. wurden von ihm für eigene Rechnung verwertet; an dem Gewinn hierbei war die Ges. nicht beteiligt. Die G.-V. vom 2./3. 1927 beschloss, das A.-K. um bis zu RM. 4 000 000 zu erhöhen. Von den neuen Aktien wurden RM. 500 000 St.-Akt., div.-ber. ab 1./4. 1927, zum Nennwert dem Bankhaus Gebr. Arnhold überlassen, da dieses seinerzeit der Ges. leihweise den gleichen Betrag zur Verfüg. gestellt hatte zur Durchführung mehrerer Transaktionen. Weitere RM. 2 600 000 St.-Akt., div.-ber. ab 1./4. 1927, wurden an ein unter Führung des Bankhauses Gebr. Arnhold stehendes Konsortium zu 155 % mit der Verpflicht. begeben, den bisher. St.-Aktionären ein Bezugsrecht auf die neuen Aktien dergestalt einzuräumen, dass auf je nom. RM. 2500 alte St.-Akt. nom. RM. 1000 neue St.-Akt. zu 166 % zuzügl. Börsenumsatzsteuer bezogen werden konnten. Die restlichen nom. RM. 900 000 jungen Aktien mit Dividende ab 1./4. 1927 wurden einem unter Führung des Bankhauses Gebr. Arnhold, Dresden-Berlin, stehenden Konsortium zum Kurse von 101 % überlassen, das sich verpflichtete, auf diese Aktien 25 % des Nennwerts sowie das Aufgeld einzuzahlen u. sie der Ges. zum tauschweisen Erwerb fremder Aktien zur Ver- fügung zu halten, soweit die Aktien aber zu diesem Zweck bis zum 1./7. 1929 nicht be- nötigt werden, sie den Aktionären der Ges. zum Bezug nach noch zu vereinbarenden Be- dingungen anzubieten. Die G.-V. v. 25./6. 1928 beschloss Erhöh. des A.-K. um RM. 5 000 000 St.-Akt. u. RM. 55 000 Vorz.-Akt. Gleichzeitig wurde die Aufnahme einer Oblig.-Anleihe in Höhe von RM. 4 000 000 beschlossen (s. a. unten). Ein vom Bankhaus Gebr. Arnhold geführtes Konsort. übernimmt zunächst RM. 3 000 000 der neuen Aktien zum Kurse von 100 % mit Div. ab 1./4. 1928 sowie RM. 2 000 000 der Oblig. mit Zinsanspruch ab 1./8. 1928. Den bisherigen alten Aktionären wird das Recht eingeräumt, auf je nom. RM. 1000 St.-Aktien nom. RM. 300 junge Aktien mit Div. ab 1./4. 1928 sowie RM. 200 Obligationen mit Zinsen ab 1./8. 1928 zu einem Gesamtpreis von RM. 700 zu beziehen. Anleihe: Die G.-V. vom 25./6. 1928 beschloss die Aufnahme einer Obligations- anleihe in Höhe von RM. 4 000 000, von welcher die Hälfte sofort, die Hälfte später ausgegeben wird. Die neue Obligationsanleihe wird mit 6½ % jährlich ab 1./8. 1928 fest verzinst. Ausserdem erhalten die Obligationäre für jedes Prozent, welches an die St.-Aktionäre über 7 % hinaus verteilt wird, ½ % Zusatzverzinsung. Die Rück- zahlung der Obligationen soll nach 5 Jahren beginnend, innerhalb von 20 Jahren zu 115 % durch Auslosung erfolgen. Die Ges. behält sich das Recht vor, eine Gesamt- Kündigung der Anleihe innerhalb der ersten 5 Jahre vorzunehmen. Für diesen Fall soll die Rückzahlung zu 110 % erfolgen. Zum Ausgleich der dadurch für die Obligationäre etwa entstehenden Nachteile soll den Obligationären dann das Recht eingeräumt werden, für je RM. 200 Obligationen nom. RM. 100 St.-Aktien zu 150 % zu beziehen. Hierfür sind die oben erwähnten nom. RM. 2 000 000 Aktien (s. u. Kapital) vorgesehen, die – soweit sie jedoch nicht für das Bezugsrecht der Obligationäre gebraucht werden sollten – ebenso wie diejenigen nicht zum Bezuge benötigten entweder zum Erwerb neuer Geschäfts- beteiligungen dienen oder später ebenfalls den Aktionären zum Bezuge angeboten werden. Den bisherigen Aktionären soll das Recht eingeräumt werden, auf je RM. 1000 St.-Aktien RM. 300 junge Aktien mit Div. ab 1./4. 1928 sowie RM. 200 Obligationen mit Zinslauf ab 1./8. 1928 zu einem Gesamtpreise von RM. 700 beziehen zu können. Geschäftsjahr: 1./4.–31./3. Gen.-Vers.: Spät. bis Ende Sept. Stimmrecht: Je nom. RM. 20 St.-Akt. =1 St., 1 Vorz.-Akt. über RM. 14 u. über RM. 1 = 10 St. Gewinn-Verteilung: 5 % 2z. R.-F. (Grenze 0 des A.-K.), sonst. Rückl. nach G.-V.-B., vertragsm. Tant. u. a. o. Zuwend. an Vorst. u. Beamte, evtl. Nachzahl. auf Vorz.-Akt., 6 % Div. an Vorz.-Akt. (ausser einer Zusatz-Div. von % für jedes über 25 % Div. an St.-Aktien gezahlte Proz.), 4 % Div. an St.-Akt., dann 10 % Tant. an A.-R. nach Zahl. von 4 % Div. an