―― 22 826 490, Druckerei Neuwied 188 220, Mobil. 695 678, schwebende Verrechnungsposten Banken und andere Geld-Institute. 1979 3 603 368, (Aval- u. Bürgschaftsdebit. 2776997, Giroverbindlichkeiten 149 971 742). – Passiva: A. K. 25 250 000, R.-F. 847 766, Delkr.-F. 500 000, Raiffeisen-Gedächtnis-Stiftung 500 004, Ansamml.-K. für den Überbrückungskredit 52 816, Kredit.: Banken 140 701 779, sonstige Kredit. 45 534 565, schwebende Verrechnungsposten 2 303 572, (Aval- u. Bürgschaftskredit. 2 776 997), Gewinn 1 025 793. Sa. RM. 216 716 299. Gewinn- u. Verlust-Konto: Debet: Abschr. 615 557, Delkrederefonds-K. 500 000, Gen.- Unk.: Zentrale 829 188, Filialen 2 762 676, Beiträge an Verbände 220 000, Steuern 105 472, Gewinn 1 025 793. – Kredit: Zs., Provis. usw. 4 812 373, Gewinn aus Eff., Devis. u. Sorten 406 646, Ertrag aus Beteil. 336 262, ausserordentl. Einnahmen 503 406. Sa. RM. 6 058 688. Dividenden 1914–1927: 4, 4, 4, 5, 5, 5, 5, 5, 5, 0, 0, 0, 0, 0 %. Vorstand: Reg.-Präs. z, D. Magnus Freiherr von Braun, Bank-Dir. Emil Wiglow, Bank-Dir. Paul Albert, Bank-Dir. Gottfried Meulenbergh, Berlin. Aufsichtsrat: Vors. Geh. Justizrat Max Klingenbiel, Marburg; Stellv. Oberpfarrer E. Kräusel, Breslau; Mitgl.: Pfarrer Traugott Doye, Gross-Ziethen; Pfarrer Reisch, Kiekebusch; Forstmstr. Ehlers, Marnitz; Pastor Hans Reinhold, Alt-Käbelich; Pastor Feuerriegel, Bortfeld (Braun- schweig): Pfarrer G. Adam Meyenschein, Kassel; Landschaftsrat, Rittergutsbes. Albin Wadsack, Hornsömmern; Kammerhefr von Thümmel, Nöbdenitz; Superintendent Paul Hensel, Johannis- burg; Pfarrer Franz Jos. Stromeyer, Wertach i. Allgäu; Chr. Lutz, Remlingen; Rittergutsbes., Landschafts-Dir. von Seydlitz-Habendorf, Habendorf; Gutsbes. Eduard Penner I, Neukirch (Kreis Grosser Werder); Dir. Pfarrer Norbert Beuter, Sigmaringen; Gutsbes. Xaver Zirn-Doberats- weiler, Achberg (Hohenzollern); Pfarrer Edgar Wolf, Markowitz-Ratibor; Erzpriester Bittner, Gross-Pluschwitz, Kreis Gr.-Strehlitz; Landwirt Heinrich Schrader, Wenden; Freiherr von Büllingen, Haus Wolfskuhlen b. Budberg; Pfarrer Heckenroth, Altenkirchen; Gutsbes. Rich. Ringe, Schmerblock; Bürgermeister Reitze Muth, Buchenau; Bürgermeister Ludwig Happel II, Hartenrod; Dir. Bülow, Grossmöllen b. Köslin; Bürgermeister Schramm, Enckenbach: Bürgermeister Stephan, Alt Lussheim; Gutsbes. Karl Ebers, Insterburg. Zahlstelle: Ges.-Kasse. Deutsche Rentenbank, Berlin W 8, Wilhelmstr. 67. Gegründet: Im Rahmen des Reichsgesetzes vom 13./10. 1923 wurde die Rentenbank verordnung vom 15./10. 1923 erlassen, hierzugehörig zwei Durchführungsbestimmungen vom 14./11. u. 17./12. 1923. Nachdem die von den Gründern aufgestellten Satzungen durch die Reichsregierung genehmigt waren, trat die Deutsche Rentenbank am 1./11. 1923 in Wirksam- keit. In ihrer gesamten Örganisatior ist die Bank vollständig unabhängig u. selbständig, nu: die Satzungen u. die Wahl des Präsidenten unterliegen der Genehmig. der Regierung. Der Deutschen Rentenbank wurde durch Gesetz die Eigenschaft einer juristischen Person des Privatrechtes verliehen. Den handelsgesetzlichen Vorschriften über Handelsregister-Ein- tragung unterliegt die Bank nicht, ebenso ist die Bank befreit von allen Einkommen- u. Vermögensteuern des Reiches, der Länder u. Gemeinden. Zweck: Bis zum Inkrafttreten des Rentenbankschein-Liquidier.-Ges. vom 22./8. 1924 stellte die Deutsche Rentenbank auf Grund der für sie begründeten Grundschulden u. der ihr zu übergebenden Schuldverschreib. Rentenbriefe aus. Die Rentenbriefe waren mit 5 % verzinslich u. konnten nach Ablauf von 5 Jahren von der Deutschen Rentenbank zur Rück- zahl. zu ihrem Nennwert im ganzen oder in Serien aufgekündigt werden. Die Rentenbriefe dienten als Deck. für die auszugebenden Rentenbanksche u. früh. Zweck s. Jahrg. 1925 II.) Das Rentenbankschein-Liquidier.-Ges. sieht im Sinne des Sachverständigen-Gutachtens das allmähliche Verschwinden des Umlaufs der Rentenbank- scheine innerhalb von längstens 10 Jahren nach Inkrafttreten des Liquidierungsgesetzes vor. Eine weitere Ausgabe von Rentenbankscheinen über den Betrag der beim Inkrafttreten des Gesetzes von ihr ausgegebenen Rentenbankscheine wird sinngemäss untersagt. (Die neue Reichsbank soll in Zukunft auf die Dauer von 50 Jahren das ausschl. Recht haben, Banknoten in Deutschland auszugeben.) Es sind im ganzen die als Reichskredite aus- gegebenen Rentenbankscheine in Höhe von 1200 Mill. Rentenmark zurückzuziehen u. die von der Rentenbank über die Reichsbank s. Zt. an die Wirtschaft gegebenen Kredite in Höhe von 870 Mill. Rentenmark abzuwickeln. Einziehung der Rentenbankscheine: Zu diesem Zweck hat die Rentenbank alle aus den abgewickelten Krediten vereinnahmten Rentenbankscheine dem Tilgungsfonds bei der Reichs- bank zur Vernichtung zuzuführen. Soweit Rückzahl. der Kredite nicht in Rentenbankscheinen erfolgt, hat die Deutsche Rentenbank den entsprechenden Betrag in gesetzl. Zahlungsmitteln an die Reichsbank abzuliefern. Die Reichsbank hat dafür Rentenbankscheine im Verhältnis von einer Rentenmark = 1 RM. aus dem Verkehr zu ziehen u. zu vernichten. Zwecks Zurückziehung der gegen die Reichskredite von M. 1200 Mill. ausgegebenen Rentenbankscheine ist bei der Reichsbank ein „Tilgungsfonds“ gebildet. Dieser wird gespeist: 1. aus den Einnahmen der Rentenbankgrundschuld-Zinsen, welche jetzt die Pandwirtschaft allein aufbringt (von denen, soweit der Betrag 60 Mill. jährlich übersteigt, 25 Mill. für die neue landwirtschaftliche Kreditanstalt abzuzweigen sind) und 2. aus jährl. Zahlungen des Reichs in Höhe von 60 Mill. Rentenmark (welche eigentlich nur eine Zinszahlung darstellen) und 3. aus dem Gewinnanteil des Reichs an der Reichsbank. – ine. (Näheres über Liquidier.-Ges. ――― = — ― ―――― ― = ―― ==――― ――――――――― ―――