Banken und andere Geld-Institute. 1987 darlegenden Berichte vorzulegen ist, über die Entlastung des Vorstandes u. des Verw.-Rats sowie über die Verwendung des Reingewinns nach Massgabe des Gesetzes Beschluss zu fassen. Kommissare der Reichsregierung: Minist.-Rat Dr. Quassowski, Vertr.: Minist.-Rat Dr. Düring; Ober-Reg.-Rat Bayrhoffer, Vertr.: Reg.-Rat Dr. Pflüger. DeutscheRevisions-Gesellschaft Treuhandaktiengesellschaft in Berlin W 9, Potsdamer Str. 22. Gegründet. 16./11. 1922, 6./2., 6./3. 1923 mit Wirkung ab 30./11. 1922; eingetr. 14./3. 1923. Gründer u. Einbring.-Werte s. Hdb. d. Dt. A.-G. Jahrg. 1923/24. Zweck. Übernahme von Bilanz- u. Überwachungsrevisionen, Betriebsorganisationen, Wirtschaftsberat., Vermögensverwalt., Interessenvertret., Nachlassregel., Pfandhalterschaften u. sonst. Treuhandgeschäfte. Kapital. RM. 10 000 in 100 Aktien zu RM. 100. Urspr. M. 500 000 in 500 Aktien zu M. 1000, übern. von den Gründern zu 100 %. Erhöht lt. G.-V. v. 9./7. 1923 um M. 19 500 000 in 19 500 Akt., div.-ber. ab 1./4. 1923, begeben zu 100 % plus Steuer. Nach der Goldmark- Bilanz vom 1./1. 1924 ist das A.-K. von M. 20 Mill. auf RM. 100 000 umgestellt worden u. lt. G.-V.-B. v. 7./9. 1925 herabgesetzt auf RM. 10 000. Geschäftsjahr. Kalenderj. Gen.-Vers. Im 1. Geschäftshalbj. Stimmrecht. 1 Aktie 1 St. Bilanz am 31. Dez. 1927. Aktiva: Inv. 2600, Kassa 508, Girokasse u. Postscheck 2489, Aussenst. 7547, Verlust 1546. – Passiva: A.-K. 10 000, R.-F. 300, Kredit. 2479, transit. Posten 1912. Sa. RM. 14 691. Gewinn- u. Verlust-Konto. Debet: Handl.-Unk. 25 158, Gehälter 59 757. – Kredit: Gewinnvortrag 173, Revisionseinnahmen 83 195, Verlust 1546. Sa. RM. 84 916. Dividenden. 1922/23: 0 %; 1923 (1./11.–31./12.): 0 %; 1924–1925: 0 %; 1926: 10 %. Direktion. Dr. Paul Gerstner, B.-Lichterfelde. Prokurist: Hellmuth Herrmann. Aufsichtsrat. Vors. Bankier Ötto Carsch, Dir. Erich Kottke, Gen.-Dir. Geheimrat Riese, Stadtverordn. Moritz Rosenthal, Prof. Dr. Max Apt, Dir. a. D. Emil Sieber, Berlin. Zahlstellen: Ges.-Kasse; Teltow: Girokasse des Kr. Teltow. Deutsche Schiffspfandbriefbank Akt.-Ges., Berlin NW. 7, Dorotheenstrasse 19 1. Gegründet: 5./4. 1918; eingetr. 5./6. 1918. Gründer s. Hdb. d. Dt. A.-G. Jahrg. 1922/23. Zweck: Förderung der deutschen See- und Binnenschiffahrt durch Gewährung von Darlehen gegen Verpfändung von Schiffen oder Anteilen an Schiffen. Zu diesem Behufe ist die Ges. befugt zu betreiben: 1. Gewährung von Darlehen gegen Verpfändung von Schiffen und Schiffsanteilen; 2. Ausgabe von festverzinslichen Schiffspfandbriefen auf Grund der gemäss Nr. 1 erworbenen Pfandrechte; 3. Erwerb und Veräusserung von Darlehns- forderungen im Sinne der Nr. 1; 4. kommissionsweisen Ankauf und Verkauf von Wert- papieren, jedoch unter Ausschluss von Zeitgeschäften; 5. Besorgung der Einziehung von Wechseln, Anweisungen und ähnlichen Papieren; 6. Depot- u. Depositengeschäfte im Sinne des Kapitalfluchtgesetzes vom 24. Dez. 1920. Verfügbares Geld darf die Bank nutzbar machen durch Hinterlegung bei geeigneten Bankhäusern, durch Ankauf ihrer Schiffspfand- briefe, durch Ankauf solcher Wechsel und Wertpapiere, welche von der Reichsbank ange- kauft werden dürfen, sowie durch Beleihung von Wertpapieren nach einer von der Bank aufzustellenden Anweisung. Die Anweisung hat die beleihungsfähigen Papiere und die zulässige Höhe der Beleihung festzusetzen. Der Erwerb von Schiffen und Schiffsanteilen ist der Bank nur zur Verhütung von Verlusten an Pfandrechten, der Erwerb von Grund- stücken nur zur Beschaffung von Geschäftsräumen gestattet. Die Beleihungstätigkeit der Bank soll auch in den früheren Gebieten des Deutschen Reiches aufrechterhalten werden, sofern die Regierung daselbst Schiffsregister führt. Infolge der Ende Nov. 1923 erfolgten Stabilisierung der Mark war es nicht mehr möglich, Schiffspfandbriefe abzusetzen u. sich auf diese Weise die für weitere Beleihungen erforderl. Mittel zu verschaffen. Die Tätigkeit der Bank bestand seit Juli 1925 in der Haupt- sache darin, die der Ges. nach dem Aufwert.-Gesetz zustehenden Aufwertungsforder. gerichts- seitig festsetzen zu lassen. Nach längeren Verhandl. mit den Reichsbehörden kam es zu dem Vertrage v. Nov. 1926, der zwischen dem Reichsverkehrsministerium u. der Ges. abgeschl. wurde. Durch diesen Vertrag sind der Bank zunächst RM. 1 000 000 zum Zwecke der Weitergabe an die kredit- suchende Binnenschiffahrt zur Verfüg. gestellt worden. Durch Vertrag v. 30./4. 1926 wurde der Bank ferner die Verwalt. derjenigen Darlehen, welche aus Mitteln der produktiven Erwerbslosenfürsorge vom Reich an Seeschiffsreeder zum Neubau oder werterhöhenden Umbau von Seeschiffen gewährt werden, soweit diese Darlehen im Einzelfalle den Betrag von RM. 45 000 nicht übersteigen. Die hieraus der Bank erwachsene Tätigkeit hat sich als eine nutzbringende erwiesen. Durch einen zweiten Vertrag v. Juli 1927 stellte das Reich der Bank weitere RM. 1 000 000 für Reichskredite an die Binnenschiffahrt zur Verfüg. In den beiden geschlossenen Verträgen v. Nov. 1926 u. Juli 1927 ist vorgesehen, dass die für die Binnen- 125*