2002 Banken und andere Geld-Institute. Unionbank Aktiengesellschaft, Berlin, stehendes Konsort. über. Anfang 1926 erwarb die Swedish American Investment Corp., Boston die Aktien-Majorität der Ges. Pfandbriefe: Die Bank ist zur Ausgabe von auf den Inhaber lautenden Hyp.-Pfandbr, Kommunal- u. Kleinbahn-Obl. befugt. Es sind bis jetzt nur Pfandbr. àu. Kommunal-Obl. ausgegeben worden. Die Summe des Nennwertes muss für die Hypoth.-Pfandbr. stets durch Hypoth. oder Grundschulden von mind. gleicher Höhe u. mind. gleichem Zinsertrage, für die ausgegebenen Schuldverschreib. stets durch entsprechende Forder. von mind. gleicher Höhe u. mind. gleichem Zinsertrage gedeckt sein. Die Deckung muss, soweit Hypoth. oder Grundschulden an landwirtschaftl. Grundstücken dazu verwandt werden, mind. zur Hälfte aus Amort.-Hyp. resp. Grundschulden bestehen, bei denen der jährl. Tilg.-Beitrag des Schuldners nicht weniger als ein Viertel vom Hundert des Hypoth.-Kap. beträgt. Die Reichsbank beleiht seit März 1905 diese Pfandbr. in I. Klasse bis 75 %. Über die vor der Rekonstruktion der Bank emittierten Pfandbr. etc. 8. 9 ahrg. 1924/25. Pfandbriefe alter Währung: 3½ % u. 4 % Ser. I, VIII, X=XXII (alte Pfandbr); 4 % von 1904, 1905, 1907, 1909, 1911, 1912. Kurs Ende 1924–1926 in Berlin: 3.99, 6.30, 14.90 %. Notiz 1927 eingestellt. Kurs Ende 1924–1927 in Frankfurt a. M.: –, — (6.20), 14.80, 14.80 %. – 4 % Ser. 20. Kurs Ende 1924–1926 in Berlin: –, –, 0.51 %. Notiz 1927 eingestellt. Ablösung: Mit Zustimmung der Aufsichtsbehörde erfolgte zum 1./4. 1927 eine Aus- schütt. von 15 % des Aufwertungsbetrages an die Pfandbrief-Gläubiger alter Währung der Serien I, VIII, X-–XXII u. der Serie Ausgabe 1920 durch Ausgabe von 4½ % Gold- Pfandbr. von 1927 Ser. X (s. a. unten). Bei den Pfandbr. der Serien I, VIII, XXXII entfällt auf je M. 100 Pfandbr. ein Ausschüttungsbetrag von GM. 15, bei der Serie Ausgabe 1920 entfallen für je M. 100 Pfandbr. GM. 0.48, für je M. 1000 Pfandbr. GM. 4.85 u. für je M. 2000 Pfandbr. GM. 9.69. Kommunal-Obligationen: Der Gesamtbetrag der in Umlauf befindl. Komm.-Oblig. muss in Höhe des Nennwertes jederzeit durch solche Darlehen von mind. gleicher Höhe u. mind. gleichem Zinsertrage gedeckt sein, welche an preuss. Körperschaften des öffentl. Rechts (Provinzen, Kreise, Städte etc.) gewährt sind, oder für welche eine solche Körperschaft die volle Gewährleistung übernommen hat. Wenn infolge der Rückzahlung von Komm.- Darlehen oder aus einem anderen Grunde die vorgeschriebene Deckung nicht mehr vor- handen ist, so muss der Fehlbetrag einstweilen durch Schuldverschreibungen des Reichs oder eines Bundesstaats oder durch Geld ersetzt werden. Die zur Deckung der Komm.- Oblig. bestanmten Darlehen u. die ersatzweise zur Deckung bestimmten Wertpapiere sind von der Bank einzeln in das Kommunaldarlehens-Register einzutragen. Der staatlich bestellte Treuhänder hat die Eintragung zu überwachen u. auf den Komm.-Oblig. vor deren Ausgabe das Vorhandensein der vorschriftsmäss. Deckung u. die Eintragung in das Register mit seiner Unterschrift zu bescheinigen. Die Urkunden über die in das Register eingetrag. Komm.-Darlehen, sowie die sonst. zur Deckung der Schuldverschreib. der Bank bestimmten Werte het der-Hrenhänder unter dem Mitverschlusse der Bank zu verwahren. Für die pünktl. Zahl. von Kapital u. Zs- der Komm.-Oblig. haftet die Bank mit der Gesamtheit dar zur Deck. dienenden Komm.-Darlehen, mit dem A.-K. u. mit ihrem gesamten übrigen Vermögen. Kommunal-0bligationen alter Währung: 4 % von 1908, 1909 u. 1911. Kurs Ende 1924 bis 1927: in Berlin: 2.75, 2.01, 6.80, 4.45 %G in Frankfurt a. M.: –, 2.05, 6.50, 4 %. – 4 % von 1920. Kurs in Berlin Ende 1924–1927: – %; 4 % von 1922. Kurs in Berlin Ende 1924–1927: – %. Die Aufwertung der Komm.-Oblig. kann erst mit der Aufwert. der Komm.-Darlehen erfolgen. Teilungsmasse am 31. Dez. 1927, nachdem auf die teilnahmeberechtigten PM.-Pfand- briefe bereits 15 % in 4½ % Liquidationspfandbriefen zur Ausschüttung gelangt sind: Pfandbriefe: Aktiva: Bareingänge aus Kap.-Rückzahl. u. Hyp.-Zs. – abzügl. 8 % Verwalt.-Kosten – u. Anlagezs. 4 393 858, Hyp.: a) feststehender Aufwert.-Betrag abzügl. 8 % Verwalt.-Kosten 5 002 278, b) noch nicht feststehender Aufwert.-Betrag: 1. an eingetrag. Hyp. 238 273, 2. an Rückwirk.-Hyp. 3 973 313, zu 1. u. 2 eingestellt mit 25 % des Goldmark- betrages abzügl. 8 % Verwalt.-Kosten; Zinsrückstände abzügl. 8 % Verwalt.-Kosten 100 614, Wertp.: Kurswert abzügl. 8 % Verwalt.-Kosten 697 941. Sa. GM. 14 406 279. – Passiva: Gesamtbetrag der teilnahmeberechtigten Pfandbr. GM. 300 701 124. Kommunalschuldverschreibungen: Aktiva: Bareingänge aus Kap.-Rückzahl. u. Zs. —– abzügl. 8 % Verwalt.-Kosten – u. Anlagezs. 368 609, Bestand an Ablös.-Anleihe aus Kap.-Rückzahl., eingesetzt mit dem Auslosungswert von 12½ % des Goldwertes der Papiermarkforder. abzügl. 8 % Verwalt.-Kosten 205 102, Bestand an 4½ % Liquidations- goldpfandbr. aus Kap.-Rückzahl. dingl. gesicherter Forder. — abzügl. 8 % Verwalt.-Kosten –— im Buchwert von 5621, Kommunaldarlehnsforder.: a) feststehender Aufwert.-Betrag abzügl. 8 % Verwalt.-Kosten 725 725, b) noch nicht feststehender Aufwert.-Betrag abzügl. 8 % Ver- walt.-Kosten 291 213. Sa. GM. 1 596 272. – Passiva: Goldmarkbetrag der teilnahme- berechtigten Kommunalobligationen GM. 28 140 260. 4½ % Liquidations-Goldpfandbr. von 1927: Ser. X GM. 30 000 000: erweitert um GM. 18 600 000, erweitert um GM. 427 350. Stücke zu GM. 50, 100, 200, 500, 1000, 2000, 5000. Zs. 1./4. u. 1./10. Die Liquidations-Goldpfandbriefe wurden vom 1./4. 1927 ab als Aus- schütt. von 15 % des Aufwert. betrages den Pfandbrief-Gläubigern alter Währ. ausgefolgt. Für Beträge, die mit der Stückel. der Liquidations-Goldpfandbriefe nicht darzustellen sind,