――― ――――― 2004 Banken und andere Geld-Institute. Auslos. Eine Auslos. darf bis zum 31./12. 1931 nur in Höhe derjenigen Beträge erfolgen, welche auf Deck.-Hyp. durch Tilg.-Beträge oder aussergewöhnliche Rückzahl. bei der Ges. eingegangen sind. Nach dem 31./12. 1931 kann sich die Kündig., die mit 3 monatl. Frist zu jedem Kalender-Quartalsletzten zulässig ist, auf die ganze Ausgabe oder auf einzelne Teile derselben erstrecken. Die jeweils zur Rückzahl. gelangenden Abteil. werden durch das Los bestimmt. Die Tilg. ist auch durch Rückkauf zulässig; sie muss bis zum 1./4. 1962 erfolgt sein. — Die 6 % Goldpfandbriefe Serie VIII wurden Anfang Jan. 1927 zu 95 % freihändig verkauft u. am 6./1. 1927 an der Berliner Börse zu 95 % eingeführt. Kurs Ende 1927: 89 %. 8 % Goldhyp. Pfandbr. von 1927, Ser. XI, GM. 10 000 000 in Stücken zu GM. 100, 200, 500, 1000, 3000 u. 5000. Zs. 1./5. u. 1./11. Seitens der Inhaber unkündbar. Rückzahl. erfolgt nach Kündig. oder Auslos. Eine Auslos. darf bis zum 31./12. 1932 nur in Höhe derjenigen Beträge erfolgen, welche auf Deckungshyp. durch Tilgungsbeträge oder ausser- gewöhnliche Rückzahl. bei der Ges. eingegangen sind. Bis zum 31./12. 1932 ist eine Kündig. ausgeschlossen. Die Tilg. der Anleihe ist auch durch Rückkauf zulässig. Die Tilg. der Goldpfandbriefe muss bis zum 1./5. 1960 erfolgt sein. Kurs Ende 1927: 99 %. Zulass. zum Handel an der Berliner Börse im Oktober 1927. 8 % Goldhyp.-Pfandbr. von 1928, Ser. XII, GM. 10 000 000 in Stücken zu GM. 100, 200, 500, 1000, 3000 u. 5000. Zs. 1./6. u. 1./12. Seitens der Inhaber unkündbar. Rückzahl. nach Kündig. oder Auslos. Eine Auslos. darf bis zum 31./1. 1933 nur in Höhe derjenigen Beträge erfolgen, welche auf Deckungshyp. durch Tilgungsbeträge oder aussergewöhnliche Rück- zahl. bei der Ges. eingegangen sind. Bis zum 31./1. 1933 ist eine Kündig. ausgeschlossen. Die Tilg. der Anleihe ist auch durch Rückkauf zulässig. Die Tilg. der Gold-Pfandbr. muss bis zum 1./6. 1959 erfolgt sein Kurs: Zulass. zum Handel an der Berliner Börse im Februar 1928. Gold-Kommunal-Obligationen: 8 % Gold-Komm.-Obl. von 1924, Ser. I, GM. 2 Mill. in Stücken zu GM. 100, 500, 1000 u. 3000. Zs. 31./3. u. 30./9. Seitens der Inh. unkündbar, seitens der Bank Kündig. bis 31./12. 1930 ausgeschlossen. Einlös. mit 100 % des Nennwertes. Eingef. in Berlin April 1925. Kurs Ende 1925–1927: 85, 102, 99.50 %. 8 % Gold-Komm.-Obl. von 1925, Ser. II, GM. 8 Mill. in Stücken zu GM. 100, 200, 500, 1000, 3000 u. 5000. Zs. 30./6. u. 31./12. Tilg. u. Kündig. wie Gold-Pfandbr. Ser. IV. Eingef. in Berlin Febr. 1926. Kurs Ende 1926= 1927: 102, 95.50 %. 7 % Gold-Komm.-Obl. von 1926, Ser. III: GM. 10 000 000 in Stücken zu GM. 100, 200, 500, 1000, 3000, 5000. Zs. 31./3. u. 30./9. Seitens der Inh. unkündbar; seitens der Bank Kündig. bis zum 31./12. 1931 ausgeschlossen. Rückzahl. erfolgt nach Kündig. oder Auslos. Eine Auslos. darf bis zum 31./12. 1931 nur in Höhe derjenigen Beträge erfolgen, welche auf Komm.-Darlehen durch Tilg.-Beträge oder aussergewöhnl. Rückzahl. bei der Ges. eingegangen sind. Nach dem 31./12. 1931 kann sich die Kündig., die mit 3 monatl. Frist zu jedem Kalender- Quartalsletzten zulässig ist, auf die ganze Ausgabe oder auf einzelne Teile derselben erstrecken. Die jeweils zur Rückzahl. gelangenden Abteil. werden durch das Los bestimmt. Die Tilg. ist auch durch Rückkauf zulässig; sie muss bis zum 1./1. 1960 erfolgt sein. Die 7 % Gold-Komm.-Obl. wurden am 6./1. 1927 zu 98 % an der Berliner Borse eingeführt. Kurs Ende 1927: 93.50 %. 6 % Gold-Komm.-Obl. von 1927, Ser. IV, GM. 20 000 000 in Stücken zu GM. 100, 200, 500, 1000, 3000, 5000. Zs. 30./4. u. 31./10. Seitens der Inh. unkündbar; seitens der Bank Kündig. bis zum 30./4. 1932 ausgeschlossen. Rückzahl. erfolgt nach Kündig. oder Auslos. Eine Auslos. darf bis zum 30./4. 1932 nur in Höhe derjenigen Beiträge erfolgen, welche auf Komm.- Darlehn durch Tilg.-Beträge oder aussergewöhnl. Rückzahl. bei der Ges. eingegangen sind. Nach dem 30./4. 1932 kann sich die Kündig., die mit 3 monatl. Frist zu jedem Quartalsletzten zulässig ist, auf die ganze Ausgabe oder auf einzelne Teile derselben erstrecken. Die jeweils zur Rückzahl. gelangenden Abteil. werden durch das Los bestimmt. Die Tilg. ist auch durch Rückkauf zulässig; sie muss bis zum 1./4. 1962 erfolgt sein. Die Tilg. ist auch durch Rückkauf zulässig; sie muss bis zum 1./4. 1962 erfolgt sein. Die Gold- Komm.-Obl., Serie IV wurden an der Berliner Börse am 7./2. 1927 zu 97.50 % eingeführt. Kurs Ende 1927: 87.50 %. 6 % Gold-Komm.-Obl. v. 1927, Ser. V, GM. 10 000 000 in Stücken zu GM. 500, 1000 u. 2000. Zs. 1./3. u. 1./9. Seitens der Inh. unkündbar. Rückzahl. durch die Bank nach Kündig. oder Auslos. Auslos. darf bis zum 30./4. 1932 nur in Höhe derjenigen Beträge erfolgen, welche auf Kommunal-Darlehen durch Tilg.-Beträge oder aussergewöhnliche Rück- zahl. bei der Ges. eingegangen sind. Kündig. bis zum 30./4. 1932 ausgeschlossen. Nach diesem Zeitpunkt kann sich die Kündig., die mit dreimonatiger Frist zu jedem Kalender- quartalsletzten zulässig ist, auf die ganze Ausgabe oder auf einzelne Teile derselben erstrecken. Die jeweils zur Rückzahl. gelangenden Abteil. werden durch das Los bestimmt. Tilg. auch durch Rückkauf zulässig; sie muss bis zum 1./3. 1962 erfolgt sein. Die 6 % Gold-Komm.- Obl., Ser. V wurden an der Berliner Börse im März 1927 zugelassen. Kurs Ende 1927: 95 %. Von der Anleihe wurden am 23./3. 1927 in Holland durch Hope & Co., Gebr. Teixeira de Mattos u. der Amstelbank GM. 5 000 000 zu 97.50 % aufgelegt, GM. 1 000 000 war schon vorher fest placiert. – Kurs in Amsterdam (offiziell) Ende 1927: 90 %. Die Zinsscheine sämtl. Anleihen lauten auf den Wert von Goldmark (GM. 1 = 1.2790 kg Feingold). Der Geldwert von Kapital u. Zs. wird errechnet nach dem letzten, vor dem 15. des Fälligkeitsmonats amtlich im Deutschen Reichsanzeiger bekanntgemachten Londoner Goldpreise. Die Umrechnung findet nach den gesetzl. Bestimm. statt. Alle Zahlungen erfolgen in deutscher Reichswährung.