Banken und andere Geld-Institute. 2031 Frankfurter Hypothekenbank in Frankfurt a. M., Gallusanlage 8. (Gehört zur Gruppe: Arbeitsgemeinschaft Süddeutscher Hypothekenbanken.) Gegründet: 8./12. 1862, Privileg v. 28./2. 1863; eingetr. 28./2. 1863. Zweck: Hypoth. Beleihung von Grundstücken, die Ausgabe von Pfandbr. auf Grund der erworbenen Hypoth. und der Betrieb der in § 5 des Hypoth.-Bank-Ges. v. 13./7. 1899 den Hypoth.-Banken weiter gestatteten Geschäfte nach Massgabe der gesetzl. Bestimmungen. Die Gewährung von Hyp.-Darlehn in Hyp.-Pfandbriefen der Bank zum Nennwert ist mit Zustimmung des Schuldners nach Massgabe der gesetzl. Bestimmungen zulässig. Die Aus- gabe von Schuldverschr. gemäss § 41 HBG. darf nur erfolgen auf Grund von Darlehen, die an preussische Körperschaften des öffentl. Rechts oder gegen Übernahme der Gewähr- leist. durch eine solche Körperschaft gewährt werden. 1923 schloss sich die Ges. der Gründ. obiger Gruppe an, welcher noch angehören: Bayer. Hyp.- u. Wechselbank, München, Pfälz. Hyp.-Bank, Ludwigshafen, Rhein. Hyp.-Bank, Mann- heim, Südd. Bodencredit-Bank, München u. Württ. Hyp.-Bank, Stuttgart. Kapital: RM. 10 005 000 in 35 415 St.-Akt. zu RM. 120, 14 166 St.-Akt. zu RM. 200, 2917 St.- Akt. zu RM. 1000 u. 1000 Vorz.-Akt. zu RM. 5. Die Vorz.-Akt. sind an der Verwalt. nahe- stehende Kreise begeben u. sollen nicht in den Verkehr gebracht werden. Sie erhalten eine Vorz.-Div. von 6 % mit Nachzahl.-Verpflicht. Im Falle der Liqu. erhalten die Vorz.-Akt. vor den St.-Akt. 115 % ihres eingezahlten Betrages zuzügl. etwa rückständ. Div. u. 6 % Zs. vom Beginn des Geschäftsjahres, in dem die Ges. in Liqu. getreten ist. An dem weiteren Ges.- Vermögen haben sie keinen Anteil. Vorkriegskapital: M. 22 000 000. Urspr. fl. 5 000 000 = M. 8 571 428.57, erhöht bis 1909 auf M. 22 000 000; dann erhöht lt. G.-V. v. 9./1. 1923 um M. 23 000 000 in 22 000 St.-Akt. u. 1000 Vorz.-Akt. zu M. 1000. Die St.-Akt. wurden von einem Konsort. übernommen zu 550 %, davon M. 11 000 000 angeboten den bisher. Aktionären im Verh. 2: 1 zu 600 % plus 60 % für Abgeltung der Bezugs- rechtsteuer zuzügl. Börsenumsatzsteuer. Die Kap.-Umstell. erfolgte lt. G.-V. v. 14./2. 1925 von M. 45 000 000 auf RM. 5 285 000 derart, dass der Nennwert der St.-Akt. u. Vorz.-Akt. von bisher M. 1000 auf RM. 120 bzw. RM. 5 umgewertet wurde. Entsprechend des Gold- Einzahlungswertes der Vorz.-Akt. mit insgesamt RM. 200 war noch eine Zuzahlung im Gesamtbetrage von RM. 4800 zu leisten. Die G.-V. v. 14./1. 1927 beschloss Erhöhung um RM. 4 720 000. Von den neuen Aktien sind zunächst RM. 3 720 000 in 17 600 St.-Akt. zu RM. 200 u. 200 St.-Akt. zu RM. 1000 von einem Konsort. zum Kurse von 125 % übernommen worden. Diese wurden den alten St.-Aktion: zum gleichen Kurse angeb. mit der Massgabe, dass auf RM. 600 alte 2 neue St.-Akt. zu RM. 200 bezogen werden konnten. Mit Rücksicht darauf, dass nach den gesetzl. Vorschriften die RM. 120 Aktien dem- nächst beseitigt werden müssen, wurde den alten Aktionären, die je 5 alte St.-Akt. zu RM. 120 unter Verzicht auf die Rückgabe dieser Stücke zum Bezuge von RM. 400 neuer St.-Akt. einlieferten, das Angebot gemacht, an Stelle der 5 alten Aktien u. der darauf zu beziehenden ungen Aktien 1 neue St.-Akt. im Nennbetrage von RM. 1000 zu beziehen. Im Juni 1928 wurde die Erhöhung um die restlichen RM. 1 000 000 Akt. in Gemässheit des G.-V.-B. v. 14./1. 1927 in 1000 St.-Akt. zu RM. 1000 mit Gewinnber. vom 1./1. 1928 durchgeführt. Diese neuen Aktien sind von einem unter der Führung des Bankhauses Georg Hauck & Sohn, Frankfurt a. M., stehenden Konsortium zum Kurse von 125 % übernommen worden mit der Verpflichtung, sie den bisherigen Aktionären derart anzubieten, dass auf je RM. 9000 alte Aktien eine neue Aktie zu RM. 1000 zum Kurse von 130 % bezogen werden konnte. Kommunal-Obl. alter Währung: 3½ % u. 4 % Ser. I u. II. Kurs in Frankf. a. M. Ende 1924 bis 1927: –, = (3), 6, 8.50 %. – 4 % Ser. II Ausg. 1922 (M.-100 = GM. 0.93). Kurs Ende 1924 bis 1927 in Frankf. a. M.: –, – (0.01), 0.06, 0.085 %. – 4 % Ser. III Ausg. 1923 (M. 10 000 = GM. 3.12). Kurs Ende 1924–1927 in Frankf. a. M.: RM. —, –, 17, – (28) für M. 1 Mill. — 4 % Ser. IV. Kurs Ende 1924–1926: RM. –, – (50), – (17) für M. 1 Mill. Notiz 1927 ein- gestellt. – 10 % Ser. V (M. 100 000 = GM. 4.80). Kurs Ende 1924– 1927 in Frankf. a. M.: RM. –, –= (50), – (2.50), — (4.50) für M. 1 Mill. Teilungsmasse am 31. Dez. 1927, nachdem auf die teilnahmeberechtigten PM-Pfandbr. bereits 10 % in 4½ % Liqu.-Pfandbr. zur Ausschütt. gelangt sind. Pfandbriefe: Aktiva: Bareingänge aus Kap.-Rückzahl. u. Hyp.-Zs. (abzügl. 8 Verwalt.-Kosten) u. aus Anlage-Zs. 8 114 850, Liqu.-Pfandbr. im Nennwert 2 155 480, Hyp.: a) feststeh. Aufwert.-Betrag abzügl. 8 % Verwalt.-Kosten 43 172 146, b) noch nicht feststeh. Aufwert.-Betrag an eingetrag. Hyp.- 3 842 327, do. an Rückwirk.-Hyp. 2 092 860, do. an Vorbehalts-Hyp. 135 084, Zinsrückstände abzügl. 8 % Verwalt.-Kosten 36 115. Sa. RM. 59 538 865. – Passiva: Goldmarkbetrag der teilnahmeberechtigten Pfandbr. RM. 484 308 200. Kommunalschuldverschreib.: Aktiva: Bareingänge aus Kap.-Rückzahl. u. Zs. (abzügl. 8 % Verwalt.-Kosten) u. aus Anlage-Zs. 107 690, Goldmarkbestand der Unterlagen für die Kommunalschuldverschr. (einschl. II. Hyp. unter Bürgschaft von Kommunen), abzügl. 8 % Verwalt.-Kosten 888 804, Zinsrückstände, abzügl. 8 % Verwalt.-Kosten 398. Sa. RM. 996 892. – Passiva: Goldmarkbetrag der teilnahmeberecht. Kommunalschuldverschr. RM. 6 554 847. Goldpfandbriefe. Der Gesamtbetrag der in Umlauf befindlichen Goldpfandbriefe jeder Gattung muss in Höhe des Nennwerts jederzeit durch Hypoth. gleicher Gattung von mind. gleicher Höhe u. mind. gleichem Zinsertrag gedeckt sein. Als Ersatzdeckung für die Gold-