* 7 Bergwerke, Hütten- u. Salinenwesen, Erdöl- u. Torfgewinnung. 1 ausitzer Bergbau-Verein, E. V., Senftenberg; der Vereinigung der Ziegeleibesitzer der N.-L.-Grube Ilse, N.-L. u. dem Verband der Tonindustriellen der Lausitz, Sorau. Kapital: RM. 50 000 000 in 200 000 St.-Akt. zu RM. 200 u. 100 000 Nam.-Vorz.-Akt. zu M. 100. – Vorkriegskapital: M. 15 000 000. Urspr. A.-K. M. 2 300 000, erhöht bis 1914 auf M. 15 000 000, dann erhöht von 1917 bis 1923 auf M. 350 000 000 in 300 000 St.-Akt. zu M. 1000 u. 100 000 Vorz.-Akt. zu M. 500 (über Kap.-Beweg. s. Hdb. d. Dt. A.-G. Jahrg. 1927). Kap.-Umstell. lt. G.-V. v. 22./1. 1925 unter Einzieh. der lt. G.-V. v. 2./8. 1923 geschaff. M. 100 000 000 St.-Akt. von nunmehr M. 250 000 000 unter Einbegriff obiger M. 60 000 000 Schutz-St.-Akt. auf RM. 50 000 000 in der Weise, dass der bisher. Nennwert der St.-Akt. von M. 1000 auf RM. 200 u. der der Vorz.-Akt. von M. 500 auf RM. 100 umgewertet wurde. Den Satzungen wurde folg. Passus beigefügt: Für die M. 60 000 000 (jetzt RM. 12 000 000 eingez. mit RM. 2935) Schutz- bzw. Vorrats-St.-Akt., deren Inh. durch Vereinbarung mit der Ges. in der Veräusser. u. sonst. Verfüg. über die Aktien gebunden sind, ruht bis zu dem Zeitpunkt, in dem gemäss den mit der Ges. bestehenden Vereinbarungen über die Aktien verfügt wird, das Recht auf Beteil. am Geschäftsgewinn sowie der Anspruch auf Ausübung eines Bezugsrechtes. Anfang 1927 wurde zwischen der Ges. u. den Herren Ignatz u. Karl Petschek ein Abkommen getroffen, das zunächst bis 31./3. 1932 gilt u. sich automatisch verlängert, falls es nicht ein Jahr vor diesem Termin gekündigt wird. Für die Dauer des Abkommens wird der Aktienbesitz der Gruppe Petschek (mehr als RM. 7 000 000) bei der Mitteldeutschen Creditbank hinterlegt. Petschek verpflichtet sich, mit seinem jeweiligen Aktienbesitz für die Aufrechterhaltung der Schutz- u. Vorz.-Aktien der Ilse sowie für die Wiederwahl der gegenwärtigen Aufsichtsratsmitglieder zu stimmen. Über Neuwahlen soll eine Rücksprache mit ihm stattfinden, womit ihm jedoch kein unbedingtes Vetorecht eingeräumt wird. Die Verpflichtung zur Wiederwahl der gegenwärtigen Aufsichtsratsmitglieder erlischt auch durch Ablauf des Abkommens nicht. Herrn Petschek, der keine Vorz.-Akt. der Ilse Bergbau besitzt, wird der Eintritt in das von der Verwaltung zum Erwerb von Vorz.-Akt. gebildete Konsortium mit einer Beteiligungsquote von 40 % angeboten. Über die Bildung eines Kon- sortiums zum gemeinsamen Erwerb von St.-Aktien bleibt Verständigung vorbehalten. Die von der Gräflich Schaffgotschschen Werke G. m. b. H. angestrengte Klage auf Nichtigkeit des mit Herrn J. Petschek geschlossenen Abkommens ist von dem Landgericht Cottbus kostenpflichtig abgewiesen worden. Auch die gemeinsame Anfechtungsklage der Bubiag u. der Gräflich Schaffgotschschen Werke gegen die Beschlüsse der Hauptversammlung v. 28./4. 1927 ist von dem gleichen Gerichtshof in der Hauptsache abgewiesen. Gegen beide Urteile ist Berufung eingelegt, die jetzt bei dem Kammergericht in Berlin schwebt. Genussscheine: RM. 40 000 000 (davon bisher nicht begeb. RM. 6 600 000). Urspr. M. 200 000 000. Lt. G.-V. v. 2./8. 1923 wurden 200 000 Genussscheine zu M. 1000 mit Div.-Ber. ab 1./1. 1923 ausgegeben. Von diesen Genussscheinen wurden M. 130 Mill. den Inhabern der St.-Akt. Nr. 1–130 000 u. M. 25 Mill. den Inhabern der Vorz.-Akt. Nr. 1–100 000 zu 100 % plus Bezugsrecht- und Börsenumsatzsteuer im Verh. M. 1000 St.-Akt. oder M. 2000 Vorz.-Akt.: 1 Genussschein angeb. Die Genussschein-Inh. haben keine Aktionärrechte. Die Genussscheine sind an dem Reingew. wie die St.-Akt. beteiligt. Bei einer Auflös. der Ges. wird aus dem zur Verteil. kommenden Vermögen nach Befriedigung der Vorz.-Akt. in Höhe ihres Nennwertes zunächst den St.-Aktionären der Nennwert ihrer Aktien ausgezahlt. Alsdann erhalten aus dem verbleib. Betrage die Genussschein-Inh. den Nennwert ihrer Genuss- scheine, während der hiernach verbleibende Rest unter St.-Aktionäre u. Genussschein-Inh. verteilt wird. Bei Erhöh. des Grundkap. um St.-Akt. unter Einräum. von Bezugsrechten ist den Genussschein-Inh. das Recht einzuräumen, zu gleichen Beding. wie die St.-Aktionäre neue Genussscheine zu beziehen. Bei Verminder. des Grundkap. durch Zus. leg. von St.-Akt. findet auch eine dieser Herabsetz. entsprechende Herabminder. des Nennwertes der Genuss- scheine statt. Die im Nennwert herabgesetzten Genussscheine erhalten alsdann denjenigen Teil der auf eine St.-Akt. entfall. Gewinnanteile. Der Vorst. der Ges. ist jederzeit berechtigt, die Genussscheine sämtl. oder zum Teil mit dreimonat. Kündigungsfrist zum Schlusse eines Kalenderj. einzuziehen. Die Einzieh. erfolgt entweder nach dem durchschnittl. Kurswert der St.-Akt. in dem der Kündig. vorausgegangenen Kalendervierteljahr nach der Berliner Börsennotiz, oder nach dem amtlichen Berliner Kurse für St.-Akt. am letzten Tage vor der in der Kündig. angegeb. Fälligkeit des Genussscheins. Die Ges. ist auch berecht., an Stelle der Rückzahl. dieser Beiträge den Genussschein-Inh. für jeden Genussschein eine St.-Akt. gleichen Nennwerts als Gegenleist. zu übergeben. Die Genussscheine sind in ihrem bisher. Nennwert gleich den St.-Akt. von M. 1000 auf RM. 200 lt. G.-V. v. 22./1. 1925 herabgesetzt. Kurs Ende 1924–1927 in Berlin: 19.75, 56.50, 161, 134.50 %. In Frankf. a. M.: 20.25, 57, 162, 133.50 %. Eingeführt an beiden Börsen im Jahre 1924. Anleihen: 1) M. 2 Mill. 4 % Teilschuldverschr. von 1896 u. 2) M. 6 Mill. 4½ % Teil- schuldverschr. v. 1912. 3) M. 10 000 000 v. 1919 in 4½ % Teilschuldverschr. 4) M. 30 000 000 in 5 % Teilschuldverschr. von 1922, davon M. 2 950 000 begeben. Sämtl. Anleihen sind zum 1./6. 1926 zur Barablösung gekündigt u. zwar sind seitens der Spruchstelle folg. Ablös.-Beträge (–£ Zs.) festgesetzt: Anl. 1896 u. 1912: RM. 127.43 für je nom. M. 1000; Anl. v. 1919: RM. 29.82 für je nom. M. 1000; Anl. v. 1922: RM. 3.24 für nom. M. 1000.