Elektrizitätswerke, elektrotechnische Industrie, Feinmechanik, Optik. 2633 Die Leitungslänge des Niederspann.-Freileit.-Netzes beträgt 295.8 km. Zur Erhöh. der Betriebssicherheit ist ein Fernsprechnetz mit einer Kabellänge von 119.3 km vorhanden. Die Ges. beschäftigt 91 Angestellte u. 349 Arb. 2. Die „Wasserwerk Deutsch-Oberschlesien G. m. b. H. Hindenburg wurde im J. 1924 von 16 Industrieverwalt. Deutsch-Oberschlesiens als Ges. mit einem Kapital von RM. 201 000 gegründet. Die Beteil. der Schlesischen Elektricitäts- und Gas-Actien-Ges. beträgt RM. 22 000. Die Ges. befasst sich mit der Beschaff. von Wasser zur Versorg. der Ges. u. Abgabe von Wasser an Nichtgesellschafter, u. zwar im wesentlichen aus dem früher dem preussischen Bergfiskus gehörenden Wasserwerk Zawada. 3. Kommunales Elektricitäts-Werk Schlesien G. m. b. H., Breslau. Verträge: Der Betrieb u. die Geschäfte sowohl der Schlesischen Elektricitäts- und Gas- Actien-Ges. als auch der Oberschlesisches Kraftwerk Spolka-Akcyjna werden, wie erwähnt, von der Schlesischen Elektricitäts- und Gas-Actien-Ges. einheitlich geführt. Die Strom- verteil. beider Ges. erfolgt auf Grund von Konzessionsverträgen mit den Wege besitzenden Gemeinden im allgemeinen durch die Ges. an die Verbraucher. Die Städte Beuthen, Krölewska-Huta (Königshütte), Myslowice (Myslowitz), Naklo, Tanowskie-Gory (Tarnowitz) u. der Restkreis Beuthen-Tarnowitz beziehen ihren Strom von der Ges. als Grossabnehmer u. vertreiben den Weiterverkauf in ihren Gebieten. Die Dauer der Konzessionsverträge mit 33 Landgemeinden beträgt im allgemeinen 50 Jahre; ihr Ablauf fällt in die Jahre 1948/1977. Die Verträge mit den Städten haben folgende Dauer: Gleiwitz bis 1932, Katowice (Katto- witz) bis 1933, Tarnowskie-Gory (Tarnowitz) bis 1933, Krolewska-Huta (Königshütte) bis 1937, Hindenburg O.-S. bis 1948, Myslowice (Myslowitz) bis 1951, Beuthen O.-S. bis 1954. Mit der Ueberlandwerk Oberschlesien A/G.“ in Neisse besteht ein Vertrag bis zum Jahre 1956 über Abgabe von Strom bis zu 40 000 KW; hiervon wurden bisher 15 000 kW angefordert. Ferner eind Stromliefer.-Verträge bis zum Jahre 1974 mit den Kreisen Tost-Gleiwitz u. Beuthen- Tarnowitz für die Versorg. aller darin gelegenen Landgemeinden, von denen 40 im Kreise Tost-Gleiwitz bzw. 11 im Restkreise Beuthen-Tarnowitz bereits mit Strom versorgt werden, abgeschlossen. Mit Ausnahme der Verteil.-Netze in Krolewska-Huta (Königshütte), Myslo- wice (Myslowitz), Naklo, Tarnowskie-Gory (Tarnowitz) u. im Restkreise Beuthen-Tarnowitz, sowie der Hochspann.-Leitung für die Versorg. der Stromliefer.-Gebiete der ,Ueberland- werk Oberschlesien A/G.“ sind sämtliche Hochspann.-Kabel u. Freileit. sowie auch die Verteil.-Netze in den Städten u. Landgemeinden Eigentum der Ges. In den Kreisen Tost- Gleiwitz u. Beuthen-Tarnowitz gehören die Ortsnetze in den Landgemeinden den Kreisen; die Ges. verzinst dem Kreis Tost-Gleiwitz das für die Ortsnetze aufgewendete Kapital mit 6 %. Auf die Verteil.-Netze in Gleiwitz u. Beuthen sowie Katowice (Kattowitz) haben diese Städte bei Ablauf der Verträge ein Übernahmerecht zum Buchwert. Dieser ist vertraglich bestimmt als der Anschaff.-Wert, vermindert um eine am Ende des Jahres auf den Ursprungswert der dann vorhandenen Anlagen zu berechnende Abschreib. von 3 %, bei Katowice (Kattowitz) von 4 %. Im übrigen bleiben die von der Ges. geschaffenen Anlagen bei Ablauf der Konzessionsverträge in deren Eigentum. Die Städte Gleiwitz, Hindenburg u. Kattowice (Kattowitz) u. die 84 Landgemeinden, in denen die Ges. die Stromabgabe an die Verbraucher selbst bewirkt, erhalten einen Anteil an den Einnahmen aus der Strom- liefer. auf ihren Gebieten; für die 40 Gemeinden im Landkreise Tost-Gleiwitz wird der Anteil an den Einnahmen jedoch an die Kreisverwalt. abgeführt. Dieser Anteil ist auf höchstens 1 % der Einnahmen aus der Stromliefer. im Kreise mit Ausnahme der Strom- lieferung für nicht landwirtschaftl. Grossabnehmer u. für fiskalische Bahnzwecke jeder Art begrenzt. Von den Einnahmen aus der Stromliefer. für Kleinbahnbetriebe u. an die elektro- chemische Industrie erhalten die Städte u. Gemeinden keinen Anteil, mit Ausnahme der Einnahmen aus der Stromliefer. an die Staatlichen Stickstoffwerke Chorzow, von denen die Gemeinde Chorzow einen Anteil erhält. Statistik: Die nutzbare Stromabgabe der Ges. betrug 1923–1927 in Polnisch-Oberschlesien . . . 171.0, 148.8, 249.6, 328.9, 503.1 Mill. KWh; in Deutsch-Oberschlesien. . . 706.0, 106.0, 121.5, 162.8, 203.3 „ zus. 247.0, 254.8, 371.1, 491,7, 706.4 Mill. KWh. Kapital: RM. 32 041 666 in 875 Aktien Lit A zu RM. 200 (Nr. 4251–5125), 1750 Aktien zu RM. 100 (Nr. 1–1750), 158 250 Aktien Lit. B zu RM. 200 (Nr. 1751–4250, 5126–125 875, 167 542–202 541) u. 41 666 Aktien Lit. B (Stimmrechts-Aktien) zu RM. 1 (Nr. 125 876–167 540). –Die 875 Aktien Lit. A u. die 1750 Aktien mit den Nr. 1–1750 sind völlig gleichgestellt, sie haben Anrecht auf 5 % Vorz.-Div. mit Anspruch auf Nachzahlung etwaiger Ausfälle, so dass die Aktien Lit. B erst dann eine Div. erhalten können, wenn alle etwaigen Div.- Rückstände der Aktien Lit. A berichtigt sind. – Vorkriegskapital: M. 13 800 000. Urspr. A.-K. M. 1 050 000, erhöht bis 1913 auf M. 13 800 000, dann erhöht bis 1923 auf M. 199 999 200 in 875 Akt. A zu M. 1200, 164 916 Akt. B zu M. 1200 (über Kapitalsbeweg. s. Hdb. d. Dt. A.-G. Jahrg. 1927). Die Kap.-Umstell. erfolgte lt. G.-V. v. 8./5. 1925 von M. 199 999 200 auf RM. 25 041 666 derart, dass der Nennwert der Aktien zu bisher M. 600 bzw. M. 1200 auf RM. 100 bzw. RM. 200 u. der der Aktien Lit. B (Nr. 1751–4250, 5126 bis 125 875) von bisher M. 1200 auf RM. 200 reduziert wurde. Unter zu leistender Zuzahl. von RM. 41 323 auf RM. 41 666 sind die Aktien Lit. B Nr. 125 876–167 541 (Stimmrechts-Akt.) von bisher M. 1200 auf RM. 1 Nennwert umgewertet worden. Lt. G.-V. v. 2./2. 1927 Erhöh. um RM. 7 000 000 in 35 000 Akt. Lit. B zu RM. 200 mit Div.-Ber. ab 1./1. 1927. Die neuen