= Elektrizitätswerke, elektrotechnische Industrie, Feinmechanik, Optik. 2653 Das Stromversorgungsgebiet der Main-Kraftwerke A.-G. erstreckt sich auf die zum Teil sehr industriereichen Kreise Höchst, Wiesbaden, Untertaunus, Obertaunus, Königstein, Iimburg, Unterlahn, Oberlahn und St. Goarshausen sowie Teile vom Rheingau-Kreis und Kreis ÜUsingen. Die mit den einzelnen Kreisen und Gemeinden abgeschlossenen Verträge sichern der Main-Kraftwerke A.-G. bis zum 1./1. 1960 die alleinige Stromliefer. Bei Ablauf der Verträge sind die Kreise berechtigt, die der Main-Kraftwerke A.-G. ge- hörenden Fernleitungen, Transformatorenstationen u. Ortsnetze einschl. Hausanschlüsse u. Zzähler zu übernehmen, wobei Leitungsanlagen u. Transformatorenstationen, die mit 50 000 Volt Spann. u. mehr betrieben werden, soweit sie nicht ausschliesslich der Versorg. der Kreise dienen, ebenso die Kraftwerke der Ges. von der Übernahme ausgeschlossen sind. Das Limburger Kabelnetz u. die Fernleit. sind auf Grund früherer Verträge bereits kosten- los der Stadt Limburg anheimgefallen. Das im Besitz der Main-Kraftwerke verbliebene Kraftwerk liegt still. Limburg ist indessen nach einem Vertrag vom Nov. 1924 verpflichtet, bis zum 31./12. 1950 den zur Versorg. der Stadt u. ihrer Einwohner benötigten Strom, soweit dieser nicht aus den eigenen Wasserkraftanlagen der Stadt Limburg gewonnen wird, ausschliessl. aus den Leitungsnetzen der Main-Kraftwerke zu beziehen. Andererseits nehmen die Main-Kraftwerke die von der Stadt Limburg in den Wasserkraftanlagen an der unteren Getällstufe bei Limburg erzeugte elektr. Arbeit insoweit ab, als diese von der Stadt Limburg nicht verbraucht wird. Ein Stromliefer.-Vertrag besteht auch mit der Frankfurter Lokal- bahn A.-G., der die Main-Kraftwerke zur Liefer. des ges. Strombedarfs dieser Ges. für den Betrieb der Vorortbahnen HeddernheimOberursel– Hohemark u. HeddernheimHomburg, für das jetzige u. spätere Versorgungsgebiet des Elektrizitätswerkes Homburg einschliesslich der Homburger Strassenbahn u. für das Uberlandgebiet der Frankfurter Lokalbahn A.-G. verpflichtet. Dieser Vertrag läuft bis 30./9. 1931 u. verlängert sich stets um 3 Jahre, bis er mit einer Frist von 18 Monaten gekündigt wird. Statistik: Anschlusswert in Kw. Gesamt- Angeschl. Ein- 3 Stand am 3„% IE. Beleuchtungs- Kleingewerbl. Gross- . Anlagen Anlagen Abnehmer in Kw. 31./12. 1913 71 71 356 3 155 2 783 9 998 15 936 31./12. 1924 344 273 052 12 032 15 909 27 145 55 086 31./12. 1925 356 265 830 12 459 19 096 32 621 64 176 31./12. 1926 361 276 739 13 392 .21 228 36 357 70 977 31./12. 1927 362 281 107 14 410 24 252 51 026 89 688 Verkaufte Kilowattstunden: 1914–1926: 15 241 459, 17 845 234, 24 217 462, 29 728 470, 29 888 950, 25 443 658, 25 528 382, 32 177 560, 38 873 562, 28 531 070, 36 472 808, 49 631 926, 51 844 067, 73 558 634 Kwh. Die Ges. beschäftigt zurzeit 183 Angestellte u. 391 Arbeiter. Konzessionen: Die mit den vorerwähnten einzelnen Kreisen und Gemeinden abge- schlossenen Verträge geben den Main-Kraftwerken bis 1./1. 1960 das ausschliessliche Recht zur Benutzung von öffentlichen Strassen, Wegen, Brücken u. Plätzen zur Führung von ober- u. unterirdischen Leitungen, u. zwar sowohl zwecks Stromversorgung der betreffenden Kreise u. Gemeinden selbst, als auch zur Führung von Leitungen, die wegen des An- schlusses von Gemeinden u. Stromabnehmern anderer Kreise u. Gemeinden erforderlich werden. Den Kreisen u. Gemeinden steht das Recht zu, die Ortsnetze einschl. Transformatoren- stationen zum Taxwert zu erwerben, wobei indessen im Falle der Erwerbung durch die Kreise u. Gemeinden diese verpflichtet sind, noch auf 10 bezw. 12 bezw. 15 bezw. 20 Jahre Strom zu noch zu vereinbarenden Bedingungen von den Main-Kraftwerken zu beziehen. Ebenso bleibt den Main-Kraftwerken in diesem Falle das Durchleitungsnetz bezw. die Ver- sorgung der Grossindustrie noch auf eine bestimmte Reihe von Jahren gewahrt. Einzelnen Kreisen u. Gemeinden sind mässige Abgaben von ½ % bis 1½ % von den Bruttoeinnahmen aus der Stromlieferung in den betreffenden Kreisen u. Gemeinden zugestanden, während in den Städten Ober- u. Niederlahnstein unter Berücksichtigung der grösseren Stromlieferung entsprechend höhere Abgaben zu zahlen sind. Beteiligungen: Die Wertp. setzen sich zus. aus den gesamten nom. RM. 1 500 000 Akt. der Rheingau Elektrizitätswerke A.-G. Eltville, nom. RM. 15 900 Akt. der Gas- u. Elektrizitäts- werk Nassau a. d. L. A.-G., Nassau a. d. L. (Gesamtkap. RM. 34 500), nom. RM. 130 000. Akt. der Emser Elektrizitätswerk u. Malbergbahn A.-G., Bad Ems a. d. L. (Gesamtkap. RM. 350 000), nom. RM. 700 000 Akt. der Lahnkraftwerke A.-G. in Frankf. a. M. (Kap. RM. 2 500 000). Kapital: RM. 22 428 000 in 160 000 St.-Akt. zu RM. 140 u. 14 000 Vorz.-Akt. zu RM. 2. Die Vorz.-Akt. haben Anspruch auf eine Vorz.-Div. von 6 % (Max.) mit Nachzahlungspflicht. – Vorkriegskapital: M. 8 000 000. Urspr. A.-K. M. 2 000 000. Erhöht 1912 um M. 6 000 000, dann erhöht von 1920–1923 auf M. 174 000 000 in 160 000 St.-Akt. u. 14 000 Vorz.-Akt. zu M. 1000 (über Kapitalsbeweg. s. Hdb. d. Dt. A.-G. Jahrg. 1927). Die Kap.-Umstell. erfolgte lt. G.-V. v. 6./12. 1924 von M. 174 000 000 auf RM. 22 428 000 derart, dass der Nennwert der St.-Akt. von bisher M. 1000 auf RM. 140 herabgesetzt wurde. Auf die Vorz.-Akt. war unter Berücksichtig. des Gesamt-