4―――― 3 80 Elektrizitätswerke, elektrotechnische Industrie, Feinmechanik, Optik. 2731 Veckarsulm-Kochendorf langfristige Verträge mit dem Rheinisch-Westfälischen Elektrizitäts- werk u. der Hessischen Eisenbahn-A.-G. abgeschlossen werden konnten. Sie regeln den Stromabsatz zu Bedingungen, die die Ges. von jedem finanziellen Risiko für den Bau, den Betrieb, die Unterhalt. u. Erneuerung der Kraftwerke befreien u. nach Tilg. der Kraft- werkskosten auch die Amortisation der Schiffahrtsanlagen auf der genannten Strecke lange vor Ablauf der der Neckar-A.-G. zur Ausnützung der Wasserkräfte erteilten Konzession ermöglichen. Beteiligung: Die Ges. war beteiligt an der Grosskraftwerk Mannheim A.-G. mit RM. 440 000, an der Württemb. Landes-Elektrizitäts-A.-G. mit RM. 133 300, an der Neckar-Elektriz. ges. m. b. H. mit RM. 2400, an der Schleppschiffahrt auf dem Neckar A.-G., Heilbronn mit RM. 110 000 u. an der Wasserstrassenbahn-Ges., Hamburg mit RM. 6000. Kapital: RM. 5 360 000 in 60 000 Akt. zu RM. 20 u. 41 600 Akt. zu RM. 100. Urspr. M. 300 Mill. in zwei Gattungen: 1. 240 000 Akt. Gruppe A, von denen 160 000 vom Reich, 80 000 vom Land Württemberg u. von württemb. Amtskörperschaften u. Gemeinden übern. wurden, 2. 60 000 Aktien Gruppe B, von denen 17 500 vom Land Baden, 2500 vom Land Hessen oder von öffentlich-rechtl. Körperschaften dieser Länder, der Rest von sonst. Zeichnern übern. wurden. Es waren zunächst nur 25 % eingezahlt. Die Aktionäre wurden am 21./1. 1922 aufgefordert, die restl. 40 % zum 1./2. 1922 u. weitere 35 % zum 1./4. 1922 einzuzahlen. Die Ges. gewährt während der Bauzeit 6 Jahre lang von der Einzahlung ab Bauzinsen in Höhe von 5 %. Weiter erhöht lt. G.-V. v. 12./6. 1922 um M. 260 000 000 (also auf M. 560 000 000) in 260 000 Aktien a M. 1000, übern. vom Reich u. von den Ländern Württemberg, Baden u. Hessen. Lt. G.-V. v. 6./3. 1923 Erhöh. um M. 2 600 000 000 durch Ausgabe von 104 Stück Nam.-Akt. der Gruppe C zu M. 25 Mill. Weiter ermächtigte die G.-V. den Finanzausschuss des A.-R. zur selbständ. Beschlussfassung über die Ausgabe von weiteren Teilschuldverschreib. bis zum Höchstbetrag von RM. 8 Mill. Die G.-V. v. 27./9. 1924 genehmigte die Umstell. von M. 3 160 000 000 auf RM. 1 200 000 Die vom Reich u. den Ländern übern. Akt. im Gesamtnennbetrag von M. 2860 Mill. wurden gegen RM. 65 780 eingezogen, so dass für die Umstell. M. 300 Mill. in 300 000 Akt. zu M. 1000 in Betracht kamen, denen ein Reinvermögen v. RM. 1 200 000 gegenüberstand, so dass sich die Zus. legung im Verh. 250: 1 in 60 000 Akt. zu RM. 20 ergab. Erhöh. lt. G.-V. v. 16./6. 1925 um EM. 4 160 000 in 41 600 Akt. zu RM. 100, 75 % der Einzahl. auf die neuen Aktien wurden sofort eingefordert, die restl. 25 % zum 1./5. 1926. Die neuen Akt. wurden vom Reich u. den Ländern Württemberg, Baden u. Hessen übern., die jedoch insoweit auf den Bezug ver- zichteten, als etwa andere Aktion. neue Aktien zu beziehen wünschten. Neckar-Anleihe: I. Begebung: 1. M. 375 000 000 in 5 % Teilschuldverschreib. v. 1921, lt. minister. Genehmig. v. 1921, rückzahlbar zu 100 %. Infolge der ausserordentlich stark ein- gelaufenen Anmeldungen war das Endergebnis 80 reichlich, dass die Ges., um die Zuteil. der verlangten Beträge zu ermöglichen, mit Genehmig. der zuständigen Stellen sich entschlossen hat, an Stelle der anfangs vorgesehenen M 350 Mill. einen Betrag von insges. M. 459 150 000 einschl. Schuldscheindarlehen aufzunehmen. Nachdem dieser Betrag erreicht war, wurde die Zeichnung geschlossen. Stücke zu M. 20 000, 10 000, 5000, 1000 u. 500, abgestemp. auf den Aufwert.-Betrag von RM. 144.80, RM. 72.40, RM. 36.20, RM. 7.24 u. RM. 3.62. Bei den Stücken über PM. 500 u. 1000 werden die Zs. zuzügl. Zinseszs. erst bei Fälligkeit des Kap. bezahlt. Tilg. ab 1927 in spät. 37 Jahren durch jährl. Auslos. von 1 % des urspr. Anleihe- Betrags u. ersp. Zs. auf 1./2.; ab 1927 verstärkte Tilg. oder Totalkündig. mit 3 monatl. Frist vorbehalten. Sicherheit: Für die Teilschuldverschreib. haftet das ges. Vermögen der Neckar-Akt.-Ges. Ausserdem werden die Teilschuldverschreib. durch Eintrag. einer Sicherheitshypothek mit erstem Rang auf sämtl. Kraftwerke, welche die Ges. erstellen wird, jeweils nach Ausbau des einzelnen Werks sichergestellt werden. Endlich hat das Reich sowie die Länder Württemberg, Baden u. Hessen für die Teilschuldverschreib. u. zwar sowohl für das Kap. wie für die Zs. die Garantie übern. Die Schuldverschreib. sind sonach gemäss § 1807 BGB im ganzen Deutschen Reich zur Anleg. von Mündelgeld geeignet. Die Ges. darf später ausgegeb. Teilschuldverschreib. keine besser. Rechte einräumen; es ist höchst. eine Gleichstell. solcher Schuldverschreib. mit den jetzt ausgegeb. gestattet, wobei eine Ausdehn. der Sicher.-Hypothek mit gleichem Rang auf später ausgegeb. Teilschuldver- schreib. vorbehalten bleibt Zahlst. siehe unten. Kurs in Berlin Ende 1924–1927: 0.28, 0.15, 0.52, 75 %; auch in Frankf. a. M., Mannheim u. Stuttgart notiert. Im Umlauf Ende 1927: RM. 2 565 233. 2. In Form von Schuldscheindarlehen (sog. Handdarlehen). Diese sind ebenso, wie die 5 % Oblig., garantiert durch das Reich sowie die Länder Württemberg, Baden u. Hessen; hypoth. Sicherung ist nicht vorgesehen; sie wurden wie folgt begeben: Form A. 5 % Schuldscheindarlehen, für deren Tilg. die gleichen Bedingungen wie für die Oblig. gelten: Tilg. vom Jahre 1927 ab erstmals auf den 1./2. 1927 mit jährlich 1 % des eingegangenen Darlehenbetrags zuzüglich des durch die Rückzahlung ersparten Zinsbetrags. Gesamttilg. innerhalb 37 Jahren. Ausserordentl. Tilgungen, frühestens vom 1.2. 1927 ab, mit 3 monat. Kündigungsfrist zulässig. — Zum Kurs von 98 % unter Verrechn. von 5 % Stückzs., also 1 % unter dem Kurs für die Oblig. Hiervon sind M. 20 350 000 begeben. Form B. 5 % Schuldscheindarlehen auf 14 Jahre fest bis 1./8. 1935, mit der Massgabe, dass, wenn dieselben nicht spätestens bis zum 1./2. 1935 auf den 1./8. 1935 gekündigt sind,