* 1 3574 Verkehrs-, Transport- und Lagerhaus-Gesellschaften. Die Ges. ist berechtigt, Oblig. auszugeben, jedoch darf der Gesamtbetrag der jeweilig ausstehenden Oblig. niemals mehr als den sechsfachen Betrag des Grundkap. ausmachen. Auch dürfen Oblig. nur in einem Betrage ausgegeben werden, welcher nicht höher ist, als der Bilanz- oder Anschaffungswert aller der Ges. gehörigen Vermögensobjekte. Eigene Bahnanlagen: 1) Normalspurige Kleinbahn Voldagsen-Duingen-Delligsen. Länge 27.6 km. Die Konz. ist am 4. bzw. 30./9. 1895 für unbeschränkte Dauer erteilt. Die Verlängerung der Kleinbahn Voldagsen-Duingen um 11.7 km bis Delligsen ist 1901 in Betrieb genommen. 2) Nebenbahn von Orschweier nach Ettenheimmünster (8 km); früher 1 m-spurig, seit dem 21./1. 1923 normalspurig. Zu den Baukosten dieser Bahn hat der Staat einen unver- zinsl., nicht rückzahlbaren Zuschuss von M. 240 000, die Gemeinden einen solchen von M. 60 000, sowie freien Grund u. Boden im Werte von etwa M. 95 000 geleistet. Konz. 60 Jahre von der Betriebseröffnung 1893 an gerechnet. Der Staat ist berechtigt, die Bahn nach Ablauf von 25 Jahren zu einem Kaufpreise zu übernehmen, welchem der 25 fache Betrag der durchschnittl. jährl. Reineinnahme der dem Ankaufstermin voraus- gegangenen 5 jähr. Betriebsperiode zu Grunde gelegt werden soll. Sofern die Reineinnahme 4 % der von dem Konzessionär aus eigenen Mitteln aufgewendeten erstmaligen Anlagen zuzügl. jener der späteren Erweiter. u. Ergänz. übersteigt, wird der Mehrbetrag an Rein- einnahme auf den vom Staat geleisteten Baukostenbeitrag u. auf die übrigen Anlagekosten der Bahn im Verhältnis der bezügl. Kapitalbeträge verteilt. Der auf den Staatsbeitrag entfallende Anteil dieses Mehrbetrages kommt bei Ermittelung des Kaufpreises, welcher mind. die Anlagekosten erreichen muss, von dem gesamten Reinertrag in Abzug. 3) u. 4) Normalspurige Nebenbahnen Krozingen-Münstertal-Sulzburg u. Haltingen-Kandern, 16.9 bzw. 13 km lang mit der dazu gehörigen Reparaturwerkstatt in Sulzburg, Kaufpreis M. 967 500. Beim Bau der Bahnen haben der Staat zu den Baukosten unverzinsl. nicht rückzahlb. Zuschüsse von M. 481 300, die Gemeinden solche in Höhe von M. 153 650, sowie freien Grund u. Boden im Werte von M. 200 000 geleistet. Die Übergabe an die Ges. ist am 31./3. 1899 erfolgt. Dauer der Konz. 90 Jahre, von der am 22./12. 1894 auf der Strecke Krozingen-Sulzburg u. am 1./5. 1895 auf der Strecke Haltingen-Kandern erfolgten Betriebs- eröffnung an gerechnet. Nach Ablauf der Konz. gehen die Bahnanlagen unentgeltlich in das Eigentum des Staates über. Für das Ankaufsrecht des Staates vor Ablauf der Konz. sind gleiche Bestimmungen wie bei der Bahn zu 2 getroffen. 5) Normalspurige Nebenbahn Biberach-Oberharmersbach. Länge 10.6km. Bei dem Bau der Bahn hat der Staat zu den Baukosten einen unverzinsl. nicht rückzahlbaren Zuschuss von M. 318 540, die Gemeinden freien Grund u. Boden im Wert von etwa M. 185 000 geleistet. Dauer der Konz. 90 Jahre, ab 15. Dez. 1904. Nach Ablauf der Konz. gehen die Bahnanlagen unentgeltlich in das Eigentum des Staates über. Für das Ankaufsrecht des Staates vor Ablauf der Konz. sind gleiche Bestimmungen wie zu 2 getroffen. 6) Normalspurige Nebenbahn Oberschefflenz-Billigheim (8.5 km). Bei dem Bau der Bahn hat der Staat zu den Baukosten einen unverzinsl. nicht rückzahlbaren Zuschuss von M. 260 700, die Gemeinden freien Grund u. Boden im Werte von etwa M. 120 000 geleistet. Dauer der Konz. 90 Jahre, ab 12./6. 1908. Nach Ablauf der Konz. gehen die Bahnanlagen unent. geltlich in das Eigentum des Staates über. Für das Ankaufsrecht des Staates vor Ablauf der Konz. sind gleiche Bestimmungen wie zu 2 getroffen. Konsortialbahnen: 1) Nebenbahn Achern-Ottenhöfen (10.4 km lang; normalspurig) Betriebseröffnung 2./9. 1898. 2) Nebenbahn Möckmühl-Dörzbach (39 km lang; 0.75 m-spurig), Betriebseröffnung 15./3. 1901. Pachtbetriebe: 1) Nebenbahn Mosbach-Mudau (28 km lang; 1 m-spurig). Betriebs- eröffnung 3./6. 1905. Der Betriebsvertrag mit dem Reich ist 1925 auf weitere 10 Jahre ver- längert worden bis 31./3. 1936. 2) Nebenbahn Vorwohle-Emmerthal. Die Betriebs-Ges. führt seit 1./4. 1917 den Betrieb der Bahn u. besitzt RM. 3 825 000 Aktien von dem gesamten A.-K. in Höhe von RM. 4 200 000. Kapital: RM. 8 005 000 in 20 000 St.-Akt. zu RM. 400 u. 1000 Vorz.-Akt. zu RM. 5. Von den St.-Akt. befinden sich RM. 900 000 Aktien im Besitz der Ges. Die Vorz.-Akt. haben Anspruch auf eine Vorz.-Div. von 6 % mit Nachzahlungspflicht. Urspr. M. 3 Mill. (Vorkriegskapital). Erhöht von 1921 bis 1923 auf M. 21 Mill. in 20 000 St.-Akt. u. 1000 Vorz-Akt. zu M. 1000. (Über Kapitalsbew. s. Hdb. d. Dt. A.-G., Jahrg. 1927). Die Kap.-Umstell. erfolgte lt. G.-V. v. 30./12. 1924 von M. 21 Mill. auf RM. 8 005 000 derart, dass der Nennwert der St.-Akt. von bisher M. 1000 auf RM. 400 ermässigt wurde. Der Nennwert der Vorz-Akt. von bisher M. 1000 wurde unter Berücksicht. der Einzahl. mit insges. GM. 2756 £ einer noch zu leistenden Gesamtzuzahl. von GM. 2244 auf RM. 5 festgesetzt. Anleihen: I. M. 1 500 000 in 4 % Obl. von 1899, Serie I, 1000 Stücke à M. 1000 ab. gestempelt auf RM. 150, 1000 Stücke à M. 500 abgestempelt auf RM. 75. Tilg. ab 1904–1949 durch Ausl. Seit 1904 verstärkte oder Totalkünd. zulässig. Zahlst. wie bei Div. Kurs notierte bis 1923 in Berlin u. in Frankf. a. M. Gekündigt zum 31./3. 1924. II. M. 1 500 000 in 4½ % Obl. von 1908, Serie II. 1000 Stücke à M. 1000 abgestempelt auf RM. 150, 1000 Stücke à M. 500 abgestempelt auf RM. 75, Tilg. ab 1909–1953 durch Ausl. Ab 1./10. 1918 verstärkte oder Totalkünd. zulässig. Zahlst. wie bei Div. Kurs notierte bis 1923 in Berlin u. in Frankf. a. M. Gekündigt zum 31./3. 1924.