3674 Verkehrs-, Transport- und Lagerhaus-Gesellschaften. Urspr. M. 1 112 000, erhöht 1922 um M. 2 888 000. Die Kap.-Umstell. erfolgte lt. G.-V. v. 20./12. 1924 von M. 4 000 000 auf RM. 400 000 (10: 1) durch Umwert. des Nennbetrags der Aktien zu M. 5000 bzw. M. 1000 auf RM. 500 bzw. RM. 100. Dann lt. gleicher G.-V. erhöht um RM. 200 000 in 2000 Aktien zu RM. 100 mit Div.-Ber. ab 1./1. 1925, übernommen von einem Konsort. (Deichmann & Co., Köln), angeb. den Aktion. im Verh. 2: 1 zu 110 % franko Steuern. Geschäftsjahr: Kalenderj. Gen.-Vers.: Im I. Geschäftshalbj. Stimmrecht: Je RM. 100 Akt.-Kap. = 1 St. Bilanz am 31. Dez. 1927: Aktiva: Gebäude 406 701, Gleise 53 344, Masch. 142 209, Geräte 87 884, Mobil. u. Utensil. 18 547, Pferde u. Wagen 12 792, Kraftwagen 46 269, Dampfer 82 708, Vorräte: Betriebsmaterial, Pferdefutter 21 816, Eff. 2288, Aussenstände bei Kunden u. Vor- ausbezahl. an Versich.-Präm. 53 804, Reichsbank 4486, Postscheck 1848, Kassa 9883, Ham- burg-Magdeburger Eilschiffahrts-Ges. 1, (Kaution 10 000), Saldo 26 960. – Passiva: A.-K. 600 000, R.-F. 34 125, Kredit. 337 421, (Aval-K. 10 000). Sa. RM. 971 547. Gewinn- u. Verlust-Konto: Debet: Saldovortrag 30 856, Geschäfts- u. Betriebs-Unk., Löhne, Gehälter, Zs., Pacht, Versich.-Präm. 412 362, Zuschüsse z. Krankenkasse, Invaliditäts- Versich., Beitrag zur Berufsgenossenschaft, Steuern 48 423, Abschr. 24 343. – Kredit: Überschüsse 489 025, Saldo 26 960. Sa. RM. 515 986. Dividenden: Vorz.-Aktien Lit. B u. C 1913/14–1920/21: 6 %; St.-Aktien: 0 %. Gleich- berecht. Aktien 1921/22– 1922/23: 8, 0 %; 1923 (6 Mon.): 0 %. 1924–1927: 0 %. 3 Direktion: Karl Fuchs. Aufsichtsrat: Vors. Bankier Paul Strumberg, Hamburg. Magdeburger Strassen-Eisenbahn-Gesellsch. in Magdeburg, Alte Ulrichstr. 109 Gegründet: 15./12. 1876, eingetr. 13./2. 1877. Eröffnet 1877 bezw. 1886. Konz.-Dauer anfängl. bis 16./10. 1907, dann bis 31./12. 1949 verlängert. Zweck: Einricht., Erwerb. u. Betrieb von Strassenbahnen für Personen- u. Güterbeför- derung, sowie Erlangung von Konz. für Strassenbahnen u. Herstell. u. Verwert. des hierzu erforderlichen Materials, insbes. auch der Elektrizität. Die G.-V. v. 28./4. 1898 beschloss den Erwerb der Magdeburger Trambahn; dieselbe G.-V. beschloss die Einführung des elektr. Betriebes mit oberirdischer Stromleitung auf allen Linien; Geleislänge 89.86 km bei einer Strassenlänge von 40.88 km. Die Ges. besitzt Grundstücke mit einer Fläche von 4.6 ha. 1925 wurde das Grundstück Alte Ulrichstr. 10 erworben. Der Wagenpark bestand am 31./12. 1927 aus 172 Motorwagen u. 152 Beiwagen. Die Zahl der Angest. betrug 1175 Pers. Am 15./9. 1925 wurde mit der Magdeburger Vorortbahnen-Aktiengesellschaft mit Wirk. ab 1./1. 1924 ein Betriebsvertrag abgeschlossen dergestalt, dass die Magdeburger Strassen- Eisenbahn-Ges. für die Betriebsführ. 7½ % der Bruttoeinnahme vorweg u. ausserdem von dem Reinertrage erhält. Vertrag mit der Stadt: Die Ges. war verpffichtet, an die Stadt Magdeburg für die Unter- haltung und Erneuerung, sowie für Reinigung des Pflasters oder der Chaussierung einen jährlichen Beitrag von 30 Pf. u. später 50 Pf. für das Quadratmeter Bahnkörper zu zahlen. In der ausserordentl. G.-V. v. 19./7. 1918 wurde der neue mit der Stadtverwaltung vereinbarte Strassenbahntarif einstimmig angenommen. Hiernach ist die Abgabepflicht in der Weise geregelt, dass die Stadt eine feste Abgabe von 5 % der Brutto-Einn. erhält, während nach dem früheren Vertrage dieselbe je nach dem Steigen der durch- schnittl. kilometr. Einnahme wuchs. Nach dem Vergleiche von 1920 ist sodann aus dem Gewinn eine Div. von 6½ % an die Aktion. zu verteilen; der dann noch verbleib. Gewinn ist zwischen der Stadt u. der Ges. je zur Hälfte zu verteilen. Im engsten Zusammenhang hiermit stehen die Abmachungen über die Gestaltung des Fahrpreises, wonach die Ges. berechtigt ist, einen Tarif zu fordern, der es ermöglicht, die erwähnte Abgabe zu zahlen u. eine angemessene, 6½ % des jeweiligen A.-K. übersteigende Dividende zu verteilen. Die Stadt Magdeburg erhielt 1914–1927:; M. 114 091, 154 083, 205 037, 450 259, 907 986, 746 010, 877 452, 1 402 933, 8 299 410, 14 784 Bill., RM. 222 142, 303 807, 306 935, 341 800. Nach Ablauf der Konzession fällt die Bahnanlage im Stadtbezirk, die elektrische Streckenausrüstung, sowie die sämtlichen Wagen mit Ausnahme der in den letzten fünf Jahren angeschafften, unentgeltlich als freies Eigentum an die Stadtgemeinde Magdeburg. Den Rest der Wagen, sowie die Bahngrundstücke mit aufstehenden Gebäuden kann die Stadt zum Taxpreise übernehmen. Dieser Wert wird geschätzt nach dem Zustande 2. Z. der Übernahme (im Streitfalle durgh ein Schiedsgericht). Die Stadt ist jedoch auch berechtigt, unter Verzicht auf ihr Übernahmerecht, die gänzl. oder teilweise Be- seitigung aller auf oder im öffentl. Grunde vorhandenen Anlagen und die ordnungs- mässige Instandhaltung des letzteren auf Kosten der Unternehmerin zu verlangen. Die Stadt Magdeburg kann jedoch vom 1. Jan. 1915 ab von fünf zu fünf Jahren nach voraufgegangener zwölfmonatiger Anzeige die ganze betriebsfähige Anlage nebst sämtl. Zubehör käuflich erwerben, erstmalig 1930. Der Übernahmepreis wird gefunden aus dem Mittel des Taxwertes und des Nutzungswertes. Der Taxwert der Anlage wird ge- schätzt nach dem Zustande, in welchem sie sich zur Zeit der Übernah. befindet. Der Nut- *