3682 Verkehrs-, Transport- und Lagerhaus-Gesellschaften. Be- Kon- Raste fee „. kesten- in ib seit G) Isartalbbahn . . . 5if1km 21.7km 20./8. 1890 1989 15891 (mit Ergänzung (Die einzelnen Strecken- abschnitte wurden im Jahre 1891 nach u. nach in Betrieb gesetzt. Wolfrats- hausen- Bichl ab 1898). H) Meckenbeuren–Tettnang 5 km 1.ZKm 28./2. 1895 1945 4./12. 1895 Verlängerung nach Mass- gabe der Verhältnisse vom 27./7. 1896) vorbehalten. J) Bad Aibling-Feilnbach . 12Ekm 3. Akm 31./12. 1903 2002 29./5. 1897 K) Murnau-Kohlgrub— Oberammergau . . . Z?2eakm 7.4km 31./12. 1903 2002 5./4. 1900 L) Türkheim i. B. = Bad Wörishofen .. 6 Kkm 0.7Ekm 28./9. 1905. 2004 15./8. 1896 * Die Strecken B, C, D u. F bis L einschl. sind vollspurig, die Strecken A u. E schmal- spurig mit I m Spur. Mit Ausnahme der Strecke G (Isartalbahn), welche innerhalb des Vorortsverkehrs von München auf eine Länge von u1d. 9 km zweigleisig ist, sind sämt- liche Strecken eingleisig. –— Die Gesamtzahl der besetzten Stationen beträgt 41 u. die- jenige der unbesetzten 46. Die besetzten Stationen besitzen zweigeschossige Gebäude mit Dienstwohnungen für einen oder auch mehrere Beamte, zum Teil auch angebaute Warteräume mit offenen Vorhallen und angebaute oder freistehende Güterschuppen. In Thalkirchen (Isartalbahn) besitzt die Ges. eine Hauptwerkstätte, bestehend aus Lokomotiv- u. Wagenwerkstätte sowie eine Lackiererei für die Untersuch. u. Instandsetz. des Lokomotiv- u. Wagenparkes sämtlicher Linien. Die schmalspurigen Linien A u. E haben ausserdem noch zur Unterhalt. ihres Lokomotiv- u. Wagenparkes je eine gut eingerichtete Aus- besserungswerkstatt, die anderen Linien in Verbind. mit den Heizhäusern ebenfalls Werk- stätteneinricht. zu kleineren Ausbesser. ihrer Betriebsmittel. – Die Linien B, C, D, E, F u. G werden mit Dampflokomotiven, die Linien A, H, J, K u. L elektrisch, die Linie G im Bereiche des Münchener Vorortsverkehrs auf 9 km Länge auch elektrisch betrieben. Die Linien J u. K besitzen eigene Wasserkraftwerke, die Linien A, G. H u. L Zentralen mit Gleichrichteranlagen. – Am 1./5. 1926 wurde das Elektrizitätswerk Tettnang u. am 1./6. 1926 das Elektrizitätswerk Murnau, mit Ausnahme kleinerer für die Betriebsführ. der Lokalbahn-A.-G. erforderlicher Anlagen, verkauft. Der Grundbesitz der Ges. beträgt 324.04 ha, darunter 8.2 ha Hochbauten u. dazu- gehörige kleinere Geländestücke. Betriebsmittel: Der Fahrpark weist Ende 1927 folgende Gliederung auf: Für Normalspur: 26 Dampftenderlokomotiven, 4 elektr. Lokomotiven mit je 2 Einphasenwechselstrommotoren von je 175 Ps Leistung u, 24 t Dienstgewicht, welche auf der Strecke Murnau-Oberammer- gau verkehren. Von den vorstehenden Lokomotiven sind 28 mit Westinghouse-Bremse u. 3 mit Körting-Luftsaugebremse ausgerüstet. Es sind ferner vorhanden: 14 elektr. Motor- wagen mit je 2 Gleichstrommotoren von je 50 Ps Leistung, 25 Packwagen, 126 Personen- wagen u. 224 offene u. gedeckte Güterwagen mit einer zulässigen Belastung von 10 u. 15 t, welche nach den Normalien der Reichsbahn gebaut sind u. von denen 182 Wagen freizügig in den Reichsbahn-Güterwagenpark eingestellt sind. Für Schmalspur: 5 Dampftender- lokomotiven, 6 elekr. Motorwagen, 4 Packwagen, 33 Personenwagen, 115 Güterwagen u. Rollböcke. Zurzeit werden 386 Beamte, 60 Hilfsbeamte u. 376 Arbeiter beschäftigt. Verhältnis zum Staat: Die unter A, B u. H aufgeführten Bahnen kann der Württem- bergische Staat gemäss Art. 8 des Gesetzes v. 18./4. 1843 nach 25jährigem Betrieb gegen einfache Erstattung des Anlagekapitals übernehmen. Bei früherer Übernahme hat eine zusätzliche Abfindung von 15 % des Anlagekapitals zu erfolgen. Die unter C, D, E, F, 6 aufgeführten Bahnen können gemäss § 3 der einzelnen Konzessionsurkunden von der Bayerischen Staatsregierung gegen Barentschädig. oder gegen Gewähr, einer jährlichen Rente abgelöst werden u. zwar nach folgenden Grundsätzen: Der Betrag der Barentschädig. entspricht dem zu 4½ % kapitalisierten Durchschnitt der Reinerträgnisse der letzten 7 Jahre nach vorherigem Abzug der Erträgnisse der zwei ungünstigsten Jahre, muss jedoch mindestens das nachweisbar aufgewendete Anlagekapital betragen. Die Ablösungsrente ist gleich dem wie oben berechneten Durchschnitt. jedoch mindestens 4½ % des nachweislich auf- gewendeten Anlagekapitals. Bei den unter J u. L aufgeführten Bahnen erfolgt die Ablös. in derselben Weise wie bei C, D, E, F, G mit dem Unterschied, dass für die Kapitalisation u. für die Errechn. der Rente ein 4 % Zinssatz zugrunde gelegt wird. Für die unter aufgeführte Bahn gilt ferner, dass mit Rücksicht auf die jeweils nach 10 Jahren statt- findenden Passionsspiele in Oberammergau nicht eine 7jährige, sondern eine 10jährige Betriebsperiode für die Errechn. des Barentschädigungsbetrages, bzw. der Rente Zugrunde zu legen ist. Nach Ablauf der Konzessionsdauer fallen die Bahnen zu B bis G u. zu 9 bis Lohne Zahlung einer Entschädigung an den Staat. ―