3―― 3708 Verkehrs-, Transport- und Lagerllaus-Gesellschaften. Luftverkehr Unterweser Akt.-Ges. in Wesermünde-Geestemunde, An der Mühle 12. Gegründet: 24./6. 1925; eingetr. 25./6. 1925. Gründer s. Hdb. d. Dt. A.-G. Jahrg. 1926. Zweck: Beförderung von Personen u. Gütern durch Luftfahrzeuge, insbes. zum Zwecke des Anschlusses des Unterwesergebiets an das nationale u. internationale Luftverkehrsnetz. Reklameflüge u. Luftbildaufnahmen, Rundflüge usw. Kapital: RM. 120 000 in 120 Aktien zu RM. 1000, übern. von den Gründern zu pari. Geschäftsjahr: Kalenderj. Gen.-Vers.: Im 1. Geschäftshalbj. Stimmrecht: 1 Aktie 1 St. Bilanz am 31. Dez. 1926: Aktiva: Flugzeuge 79 000, Motore 5100, Flugzeugschuppen 1620, Geräte- und Werkzeuge 2982, Inventar 193, Kassa 589, Debit. und Bankguth. 87 479, Abschr. hierauf 38 561. – Passiva: A.-K. 120 000, R.-F. 3397, Kredit. 13 712, Gewinn 1294. Sa. RM. 138 403. Gewinn- u. Verlust-Konto: Debet: Vortrag aus 1925 3191, Geschäftsunk. 58 358, Abschr. 38 561, Gewinn 1294. – Kredit: Einnahmen aus Strecken- und Sonderflügen 90 283, Rund- u. Reklameflüge 7350, Zs. 3771. Sa. RM. 138 404. Bilanz am 31. Dez. 1927: Aktiva: Kassa 38, Eff. 38 500, Bankguth. 105 761. – Passiva: A.-K. 120 000, R.-F. 3 397, Gläubiger 12 814, Gewinn 8 088. Sa. RM. 144 299. Gewinn- u. Verlust-Konto: Debet: Betriebs- u. Handlungsunk., Steuern u. Abgaben 23 895, Gewinn 8088. – Kredit: Vortrag aus 1926 1294, Flugzeugkonto 10 666, Motoren- konto 3000, Büroinv. 701, Geräte u. Werkzeug 4000, Zinsen 7321, Streckenflug-K. 5000. Sa. RM. 31 983. Dividenden 1925-1927: 0 %. Direktion: E. Porwoll. Aufsichtsrat: Vors. Dir. F. Tecklenborg, Bremen; Stellv. Bankier Fr. Probst, Oberbürgerm. Becke, Bremerhaven; Senator H. Kohn, Oberbürgerm. Dr. Delius, Wesermünde-G.; Kapitän Zander, Bremerhaven. Zahlstellen: Ges.-Kasse; Wesermünde-G.: Schröder Bank; Bremerhaven: Fr. Probst Co. Strassenbahn Bremerhaven-Wesermünde, Akt.-Ges. in Wesermünde-Lehe. Gegründet: 22./10. 1881. Firma bis 17./4. 1926: Bremerhavener Strassenbahn mit Sitz in Lehe. Zweck: Betrieb einer Strassenbahn in Wesermünde, Bremerhaven u. Umgegend, Er- richtung u. Betrieb damit in Verbind. stehender Bahnlinien u. anderer diesen Zwecken nach Ermessen des Aufsichtsrats förderlichen Anlagen u. Geschäfte. Die Dauer der Ges. ist unbestimmt. Die Ges. übernahm von H. Alfes die Strassenbahn nebst Konz., Grundstücken u. allen Erfordern. f. M. 450 000. Die vollst. Einführung des elektr. Betriebes mit oberird. Strom- zuführung erfolgte 1908. Die Ges. betreibt zurzeit folgende Linien: Linie 2: Reichsbahnhof Wesermünde –Bremerhaven bis Langen-–Friedrichsruh, Linie 3: Staatsbahnhof Weser- münde–Lehe bis Strassenbahnhof Wulsdorf, Linie 4: Fischereihafen Wesermünde – G. bis Rickmersstrasse -Wesermünde–Lehe. Ferner werden drei Autobuslinien betrieben u. zwar die Strecken Staatsbahnhof Wesermünde –Bremerhaven–chiffdorf, Wesermünde-Lehe Weddewarden u. Bremerhaven – Lloydhalle. –— Gesamtlänge der Bahn 39.14 km; Spur- weite 1.435 m. Betriebsmittel: 60 Motorwagen, 51 Anhänger. 1 Gepäck- u. versch. Arbeits- wagen, 9 Personen-Autobusse, 1 Lastkraftwagen mit Anhänger, 1 Autotourenwagen, Personal: 371 Mann. Konzession: Die Ges. besass ursprünglich die Genehmigung zum Pferdebahnbetrieb in den Gemeinden Geestemünde, Lehe u. Bremerhaven bis zum 31. Dezember 1939. Durch Genehmigungsurkunde der zuständigen Behörden vom 20. März 1907 wurde die Umwand- lung des bisherigen Betriebes mit Pferden in den elektrischen Betrieb zugelassen u. die Konzessionsdauer bis zum 31. Dezember 2005 verlängert. Die Verpflichtungen u. Rechte der Ges. gegenüber den Gemeinden sind vertragsmässig festgelegt. Die Städte sind be- rechtigt, zuerst am 31. Dezember 1939 u. dann nach jedesmal fünf Jahren (also zum 31./12. 1944, 1949, 1954 usw.) gemeinsam nach vorausgegangener einjähriger Ankündigung die Strassenbahn im ganzen zu übernehmen. Das Recht der Übernahme kann von den Ge- meinden Bremerhaven u. Wesermünde nur gemeinsam u. nur einheitlich hinsichtlich des ganzen Bahnnetzes, das die Ges. zur Zeit der Übernahme im Betriebe hat, u. hinsichtlich aller Betriebsmittel ausgeübt werden. Die Ges. ist verpflichtet, den zu ihrem gesamten gegenwärtigen u. zukünftigen Betriebe erforderlichen elektrischen Strom in den einzelnen Stadtbezirken von den Elektrizitätswerken der Städte Wesermünde u. Bremerhaven zu entnehmen. Der Preis für den zu liefernden Strom wird vertraglich geregelt; er fällt bei steigender Stromabnahme. Vom dritten Betriebsjahre an haben die Aufsichtsbehörden das Recht der Genehmigung der Beförderungspreise. Der Fahrpreis beträgt für je drei Teil- strecken 20 Pfg., für je fünf Teilstrecken 30 Pf., für das ganze Netz 40 Pfg. Als weitere