3950 Nachträgliche Eingänge während des Druckes. Berichtigungen. Zweck: Übernahme und Fortführung der bisher unter der Firma „Sociéstée Anonyme des Usines à Zinc de Hambourg“' in Brüssel bzw. unter der Firma der Zweigniederlassung Hamburg „Zinkhütte Hamburg, Sociétée Anonyme“' betriebenen Zinkhütte in Hamburg- Billbrook, insbesondere die Verwertung, Ausbeutung und Behandlung von Zinkerzen, der Handel mit Zinkerzen und allen sonstigen Metallen und mineralischen Stoffen sowie das Rösten von Erzen. Kapital: 4 000 000 in 3400 Akt. zu RM. 1000 u. 6000 Akt. zu RM. 100, übernommen von den Gründern zu pari. Geschäftsjahr: 9 Gen.-Vers.: Im 1. Geschäftshalbj. Stimmrecht: Je RM. 100 = 1 St. Vorstand: Ing. Wilh. Grunwald, Hamburg;: Kfm. Friedr. Lohss, Aumühle. Aufsichtsrat: Dr. Emil Hirsch, Siegfried Hirsch, Berlin; Paul Mayer, Brüssel; Bank- direktor Julius Oppenheimer, Hamburg; Léon Roersch, Brüssel. Zahlstelle: Ges.-Kasse. ―==-―――― Machträgliche Eingänge Während des Druckes. Berichtigungen. Frankfurter Hypothekenbank in Frankfurt a. M. (s. auch Seite 2031) 7 % kapitalertragssteuerfreie Gold-Hypoth.-Pfandbriefe vom 1./3. 1928: GM. 4 000 000 (1 GM. = ½7%so kg Feingold) in Stücken zu GM. 1000 u. 2000. Zs. 1./3. u. 1./9. – Tilg.:: Die Pfandbr. sind bis 1./9. 1933 unkündbar, danach bis spät. 1./3. 1958 durch Auslos. oder Kündig. mit 60tägig. Kündigungsfrist auf jeden Kupontermin ganz oder teilweise (letzteres durch Auslos.) zu pari rückzahlbar. Die Hypothekenbank hat das Recht, Pfandbr. zur Kündigung im freien Markte anzukaufen. — Sicherheit: Die Hypothekenbank haftet für die Verzinsung u. Rückzahlung der von ihr begebenen Gold- Hypoth.-Pfandbr. mit ihrem gesamten Vermögen. Eine besondere Sicherheit bilden die von der Bank gegebenen Gold- Hypotheken, aus denen lt. Gesetz im Konkursfalle die Gold-Hypoth.-Pfandbriefgläubiger vor den übrigen Pfandbriefgläubigern u. weiterhin vor allen übrigen Konkursgläubigern zu befriedigen sind. Bei der Gewährung von Hypotheken ist die Bank an die Bedingungen des Hypothekenbankgesetzes gebunden, das eine äusserste Beleihungsgrenze von 60 % des Grundstückswertes vorsieht. Die Bank steht unter Aufsicht der preuss. Staatsregierung. -—- Zahlstellen: Amsterdam: Mendelssohn & Co., Pierson & Co.; Rotterdam: R. Mees & Zoonen. –— Zahlung von Kapital u. Zinsen frei von allen jetzigen oder zukünftigen deutschen Steuern u. Abgaben in holländ. Gulden zum jeweiligen Kaufkurs für Reichsmark. Der Wert der Kupons u. der zur Rückzahl. kommenden Pfandbriefe bestimmt sich nach dem im Reichs- anzeiger bekanntgegebenen Londoner Goldpreis am ersten Tage des dem Verfalltage der Kupons bzw. gekündigten Stücke vorhergehenden Monats. Die Umrechnung in die deutsche Währung erfolgt nach dem am vorhergehenden Tage notierten amtlichen Mittelkurs der Berliner Börse für Auszahlung London. Ergibt sich aus dieser Umrechnung für 1 kg Feingold ein Preis von nicht mehr als RM. 2820 u. nicht weniger als RM. 2760, s0 wird für jede geschuldete Goldmark eine Reichsmark in gesetzl. Zahlungsmitteln des Deutschen Reiches gezahlt. – Von den Gold-Pfandbr. wurden in Holland GM. 3 000 000 am 2/3. 1928 zu 96.50 % aufgelegt, während die restlichen GM. 1 000 000 bereits im Auslande placiert waren. Eingeführt an der Amsterdamer Börse am 6./3. 1928 zu 961/16 %. 7 % kapitalertragssteuerfreie Gold-Hypoth.-Pfandbriefe vom 1./7, 1928: GM. 4 000 000; Stücke zu GM. 2000 u. 1000 (1 GM. = ½7so kg Feingold). – Zs. 1./1. u. 1./7. – Tilg, bis 1./1. 1934 unkündbar, danach durch Auslos. der Kündig. mit 60täg. Frist an jedem Zins- termin zu pari bis spät. 1./7. 1958 rückzahlbar. Die Hypothekenbank hat das Recht, Pfandbriefe im freien Markte anzukaufen. –— Sicherheit: Die Hypothekenbank haftet für die Verzinsung u. Rückzahl. der von ihr emittierten Gold-Hypoth.-Pfandbriefe mit ihrem ganzen Vermögen. Eine besondere Sicherheit bilden die von der Bank gegebenen Goldhypoth., aus denen lt. Gesetz im Konkursfalle die Gold-Hypoth.-Pfandgläubiger vor den übrigen Konkursgläubigern zu befriedigen sind. — Zahlstellen: Amsterdam: Mendelssohn & Co., Pierson & Co.; Rotterdam: R. Mees & Zoonen. –— Wert der Kupons u. Wert der zur Rückzahl. kommenden Pfandbriefe wie 7 % Pfandbr. v. 1./3. 1928. – Von den Pfandbriefen wurden am 28./6. 1928 in Holland GM. 3 000 000 zu 96.50 % von Mendelssohn & Co. u. Pierson & Co. in Amsterdam sowie R. Mees & Zoonen in Rotterdam aufgelegt, während restliehe GM. 1 000 000 bereits anderweitig placiert waren. Hallescher Bankverein von Kulisch, Kaempf & Co., Halle A. S. (S. a. Seite 1780). Aufsichtsrat: Ausgeschieden sind: Dir. Roediger, Gen.-Dir. Nord. 1. stellv. Vors. ist jetzt Bankdir. Aurel Goethert, 2. stellv. Vors. Gen.-Dir. Dr. L. Hoffmann. Vereinsbank in Nürnberg (s. a. Seite 184). 8 % Bodenkredit-Gold-Obl. Ser. 24 (Goldhyp.-Pfandbr.) lt. minister. Genehmigung „. 28./12. 4927: GM. 5 000 000 in Stücken zu GM. 100, 200, 500, 1000, 2000, 5000. Zs. 1 (4.