3966 Banken und andere Geld-Institute. Berlin u. der Preussischen Landespfandbriefanstalt, Berlin, eingez. mit 25 %. Dann erhöht lt. G.-V. v. 20./9. 1923 auf M. 10 000 Mill., nunmehr eingeteilt in 750 St.-Akt. u. 250 Vorz.-Akt. zu je M. 10 Mill. Die Kap.-Umstell. erfolgte sodann lt. G.-V. v. 18./6. 1924 von M. 10 000 Mill. auf RM. 400 000 durch Zus. leg. der St.-Akt. im Verh. 5: 2 u. der Vorz.-Akt. im Verh. 57:1 sowie Umwert. des Nennbetrags der St.-Akt. von M. 10 Mill. auf RM. 1000 u. des der Vorz.- Akt. von M. 10 Mill. auf RM. 2000; hierauf lt. gleicher G.-V. erhöht um RM. 900 000 in 500 St.-Akt. zu RM 1000 u. 200 Vorz.-Akt. zu RM. 2000. Die gesamten Vorz.-Akt. sind vollgezahlt u. vom Deutschen Reich übern. worden. Die G.-V. v. 12./3. 1925 beschloss, das A.-K. von RM. 1 300 000 um RM. 200 000 auf RM. 1 500 000 zu erhöhen; RM. 150 000 wurden von der Gemeinnützigen Aktien-Gesellschaft für Angestellten-Heimstätten u. RM. 50 000 vom Badischen Staat übernommen. In der G.-V. v. 17./11..1925 wurde alsdann die Erhöh. des A.-K. um RM. 1 500 000 auf RM. 3 000 000 beschlossen. Von den neuen Aktien wurden RM. 1 000 000 von dem Reichsverband der Wohnungsfürsorgegesellschaften e. V., Berlin u. die restlichen RM. 500 000 von dem Freistaat Baden, dem Württembergischen Staat u. del Preuss. Landespfandbriefanstalt übernommen. Lt. G.-V. v. 27./10. 1926 Erhöhung um RM. 11 300 000 in 11 300 St.-Akt. zu RM. 1000. Der grösste Teil der neuen Aktien wurde durch die bisher. Aktionäre übernommen, vom Reich insges. RM. 8.5 Mill. Ferner haben sich mit einem Gesamtbetrage von rd. RM. 1¼ Mill. neu beteiligt: der Freistaat Sachsen, Freistaat Mecklenburg, die Deutsche Reichsbahnges., die Deutsche Reichspost, die Reichsbank, die Reichskreditges. A.-G. u. die Direction der Disconto-Ges. Das Kap. ist voll eingezahlt. Die G.-V. v. 15./5. 1928 beschloss Erhöh. um bis zu RM. 15 200 000. Die Erhöh. ist zunächst teilweise im Betrage von RM. 11 500 000 durchgeführt durch Ausgabe von 11 500 Nam.- St.-Akt. zu RM. 1000; ausgegeben zu 100 %. Der über die Reichsbeteilig. hinausgehende Betrag von RM. 1 500 000 verteilt sich auf eine grosse Zahl von Einzelstaaten. Es über- nehmen u. a.: RM. 250 000 der bayerische Staat, je RM. 150 000 Baden u. Sachsen, RM. 30 000 Oldenburg, RM. 100 000 die Deutsche Girozentrale u. entsprechende Summen andere öffent- liche Geldinstitute, Wohnungsfürsorge-Ges. usw. Gleichzeitig mit dem Beschluss auf weitere Anteilnahme an der Kapitalserhöh. wurde von Reichs wegen eine Ermächtigung an den Reichsarbeitsminister erteilt, der Bank bei Beschaffung von Mitteln für den Wohnungs- bau dadurch behilflich zu sein, dass vom Reich die Bürgschaft bis zu einem Betrage von RM. 200 000 000 übernommen wird. Diese Bürgschaft ist bisher mit einem Betrage von RM. 36 000 000 in Anspruch genommen worden. 6 % Feingoldrentenbriefe Reihe I. 200 000 g Feingold, genehmigt durch Privileg des Preuss. Staatsministeriums v. 13./12. 1923 bzw. 22./1. 1924. Stücke zu 10, 20, 50, 100 u. 500 g, Zs. 1./1. u. 1./7. Geldwert nach dem amtlichen Londoner Goldpreis, Umrechn. nach dem amtlichen Berliner Mittelkurs für Auszahl. London u. zwar sind für 1./1. die letzten Nov.- Notier. u. für 1./7. die letzten Mainotier. massgebend. Tilg. ab 1924 mit jährl. 1 % u. Zs. zuwachs durch Auslos., Kündig. oder freih. Ankauf bis spät. 1958. Kurs Ende 1924–1927: RM. 1.85, 1.90, 2.50, 2.40 für 1 g. Zulass. in Berlin erfolgte im Mai 1924. 6½ % 20jähr. Mortgage Secured Collateral Gold Bonds vom 1./1. 1928. Vom Erlös der Anleihe wurden RM. 12 000 000 der Preuss. Landespfandbriefanstalt, Berlin, u. RM. 10 000 000 der Deutschen Wohnstätten-Hyp.-Bank Akt.-Ges. zugeführt, wogegen diese beiden Hyp.- Institute entsprechende Beträge von Pfandbriefen, die von der deutschen Kapitalertrags- steuer befreit sind, der Deutschen Bau- u. Bodenbank überliessen. § 5.250 000 in Beteiligungszertifikaten der International Acceptance Trust Company zu $ 1000 u. 500. Zs. 1./1. u. 1./7. – Tilg.: Vom 1./7. 1928 ab durch halbjährl. Auslos. zu pari oder durch Einlieferung von Beteiligungszertifikaten aus einem kumulativen Tilgungs-F., der ausreicht, um 40 % der Bonds bis zum Fälligkeitstage (1./1. 1948) zu amortisieren. Vom 1./1. 1933 ab ist vorzeitige Rückzahl. zu jedem Zinstermin ganz oder teilweise zulässig, u. zwar vom 1./1. 1933 bis 1./7. 1937 einschl. zu 102 %, vom 1./1. 1938 bis 1./7. 1942 einschl. zu 101 % u. danach zu 100 %; in allen Fällen mit laufenden Zs. — Sicherheit: Der Schuld- schein, der als Unterlage für die Beteiligungszertiflkate dient, stellt eine direkte Verpflicht. der Deutschen Bau- u. Bodenbank dar u. ist durch einen entsprechenden Betrag von Gold- Hyp.-Pfandbr. der Preuss. Landespfandbriefanstalt u. der Deutschen Wohnstätten-Hypo- thekenbank gedeckt. Diese Gold-Hyp.-Pfandbr. sind wiederum gedeckt entweder durch I. Hyp. oder durch Darlehen, welche von Stadtgemeinden oder öffentl. Körperschaften garantiert sind, auf Wohnstätten, u. zwar zumeist Neubauten. – Treuhänder: International Acceptance Trust Company, New York, u. Reichs-Kredit-Ges., Berlin. – Zahlstellen: New York u. Chicago: A.-G. Becker & Co. – Zahlung von Kapital u. Zs. frei von allen ver- gangenen, gegenwärtigen u. zukünftigen deutschen Steuern u. Abgaben in Goldmünzen der Ver. Staaten. – Die Anleihe wurde in Amerika am 2./2. 1928 von A.-G. Becker & Co. u. Harris Trust and Savings Bank zu 98.50 % aufgelegt. Geschäftsjahr: Kalenderj. Gen.-Vers.: Im 1. Geschäftshalbj. Stimmrecht: Jede Aktie = 1 St., Vorz.-Akt. dopp. St.-Recht in best. Fällen. Gewinn-Verteilung: 10 % zum R.-F. (Grenze 5 % des A.-K.), 4 % Div. an Vorz.-Akt. Darüber hinaus verfügbarer Gewinn ist bis zu der für gemeinnützige Unternehm. zulässigen Höchstgrenze auf alle Aktion. zu verteilen. Die den Inhabern der Vorz.-Akt. vorweg gewährte Vorz.-Div. ist hierbei in Anrechnung zu bringen. Über die Verwend. des dann noch verbleib. Reingewinns entscheidet die G.-V. unter Berücksichtig. des gemeinnützigen Charakters des Unternehmens. ―――