4520 Elektrizitätswerke, elektrotechnische Industrie, Feinmechanik, Optik. Aufsichtsrat. Vors. Oberbürgermeister Dr. Ackermann, Stellv. Gen.-Dir. Wilh. Kettner, Geh. Komm.-Rat Dr. h. c. Franz Gribel; sonst. Mitgl. Dir. Dr. Behm, Stadtrat Alex Kuntze, Stadtrat Duhmer, Stadtverordnetenvorsteher Konsul Dr. h. c. Ahrens, Stettin; Landrat a. D. Dr. Tewaag, Landrat Dr. Schöne. Stadtverordn. Fabrikbes. Lenzner, Stettin; Geh. Reg.-Rat Landrat Dr. Köhler, Greifenhagen; Landrat v. Lettow- Vorbeck, Prenzlau; vom Betriebsrat: W. Stolpmann, W. Haase. Zahlstelle: Ges.-Kasse. Stettiner Electricitätswerke in Stettin, Schulzenstrasse Gegründet: 19./8. mit Nachtrag v. 16./10. 1890; eingetr. 28./11. 1890. Zweck: Gewerbsmässige Ausnutzung des elektrischen Stromes zur Beleuchtung und Kraftübertragung im jetzigen und künftigen Weichbild der Stadt Stettin links der Oder. vertrag mit der Stadt Stettin: Die a. o. G.-V. v. 13./2. 1911 beschloss die Anderung bezw. Verlängerung des Vertrages mit der Stadt auf folgender Grundlage: Die Akt.-Ges. erhält eine Konzessionsverlängerung um weitere 10 Jahre, also bis zum 1./1. 1930 (lt. G.-V. v. 24./9. 1928 verlängert bis zum 30./6. 1933), sie verkauft ihre Zentrale in der Unterwiek an eine neu gegründ. Ges. m. b. H. „Kraftwerk Stettin“ für M. 1 000 000. An der Gründung selbst ist die Akt.-Ges. nicht beteiligt. Das Kraftwerk Stettin, welches von der neuen Ges. m. b. H. zu einem Drehstromwerk ausgebaut wurde, liefert in Zukunft den gesamten Strom für die Stettiner Elektrizitätswerke u. für die benachbarten Kreise der Provinz Pommern. Die Stettiner Elektrizitätswerke hatten demnach die eigene Erzeugung des elektr. Stromes einzustellen, wodurch auch die zweite Zentrale in der. Schulzenstrasse stillgelegt wurde, Für die Umformung des Drehstromes in Gleichstrom errichtete die Akt.-Ges. vier neue Umformerstationen. Die St. E.-W. sind verpflichtet, vom 1./4. 1912 ab ihren ganzen Bedarf an Strom von dem Kraftwerk zu beziehen. Am 1./1. 1912 trat ein neuer Stromlieferungs- tarif in Kraft, in dem der Grundpreis herabgesetzt wurde. Abgabe an die Stadtgemeinde: Die St. E.-W. haben an die Stadt folgende Abgaben zu zahlen: 1. 10 % der Bruttoeinnahme, ab 1./1. 1930: 12 % Wenn diese Abgabe in dem Geschäftsj. 1910/11 den Betrag von M. 120 000 in dem Geschäftsj. 1911/12 den Betrag von M. 125 000 etc. in jedem folgenden Geschäftsj. einen um je M. 5000 höheren Betrag, in dem Geschäftsj. 1928/29 also den Betrag von M. 210 000 u. in dem halben Geschäftsj. v. 1./7.–31./12. 1929 den Betrag von M. 107 500 nicht erreicht, haben die St. E.-W. den in den einzelnen Jahren sich er- gebenden Minderbetrag während der Zeit bis zum 30./6. 1915 bis zur Höhe von jedesmal M. 15 000, späterhin aber bis zur Höhe von jedesmal M. 20 000 an die Stadt zuzuzahlen. Übersteigt die Abgabe in einzelnen Jahren die gewährleisteten Beträge, so dürfen diese Überschüsse auf etwaige Minderbeträge der vorhergehenden oder der nachfolgenden Jahre nicht verrechnet werden. 2. 50 % des Restes des Reingewinns nach Zahlung von 6 % Div. an die Aktionäre (siehe Gewinn-Verteil.). Wenn diese Abgabe für jedes Geschäftsjahr bis 30./6. 1915 den Betrag von M. 50 000, für jedes weitere Geschäftsj. bis 30./6. 1920 den Betrag von M. 75 000, für jedes weitere Geschäftsj. bis 30./6. 1929 den Betrag von M. 100 000 u. für das halbe Geschäftsj. 1./7.–31./12. 1929 den Betrag von M. 50 000 nicht erreicht, haben die St. E.-W. den in dem einzelnen Jahre sich ergebenden Minderbetrag an die Stadt zuzuzahlen. Übersteigt die Abgabe in einzelnen Jahren die gewährleisteten Beträge, 80 dürfen diese Überschüsse innerhalb der Zeit bis 30./6. 1920 auf etwaige Minderbeträge der vorhergehenden oder der nachfolgenden Jahre verrechnet werden, später indessen nicht mehr. 3. Bei der Liquidation der St. E.-W. geht der Erneuerungs-Fonds an die Stadt über. Betriebsangaben: 4 Umf.-Stationen haben mit 11 Drehstr.-Gleichstr.-Umf. u. 8 Quecksilber- dampf-Gleichrichtern eine Gesamtleistung von 14 840 kW u. verteilt sich die Leistung auf die Station Rosengarten 6600 kW, J ageteufelstr. 1000 kW, Falkenwalderstr. 3000 kW u. Grabow 4240 k W. Ferner bestehen 11 Transformatoren-Stationen mit einer Gesamtleistungvon 5615KkVA. Die Summenleistung beträgt 20 455 KW. Um den gesteigerten Anforderungen genügen zu können, mussten 1925/26 die Betriebs- anlagen erheblich erweitert werden. Der Bau des Umformerwerks Grabow u. der Ausbau des ersten 2120 kKW Gleichrichteraggregates sind durchgeführt worden. Die Inbetriebnahme dieser Anlage erfolgte im Dez. 1925. Ein zweites Gleichrichteraggregat von 2120 KW wurde 1926/27 in Betrieb genommen. Für die Versorg. dieser Station, die durch Drehstrom von 15 000 V. erfolgt, wurden 2 Verbindungskabel von der Zentrale I der Grosskraftwerk Stettin A.-G. ab neu verlegt. Zur Erhöh. der Betriebssicherheit der übrigen Stationen u. Bestreitung der ge.- steigerten Belast. wurden ferner 2 Hochspannungs-Verbind ungskabel zwischen der Zentrale II der Grosskraftwerk Stettin A.-G. u. dem Umformerwerk Rosengarten 45 u. ein Hochspannungs- Verbindungskabel zwischen den Umformerwerken Rosengarten 45 u. Westend neu verlegt. Diese 3 Kabel sind für eine Betriebsspannung von 15 000 V. vorgesehen. 1926/27 u. 1927/28 Erweiterung der Tranformatorenstationen u. des Umformerwerks Rosengarten, Umstellung der Altstadt auf Drehstrom 380/220 Volt. Im Betriebe am 30./6. 1913 1922 1923 1924 1925 1926 1927 1928 Glühlampen . 114 272 388 977 409 800 427 011 453 435 486 749 530 883 597 663 Bogenlampen. 2 150 500 154 154 154 140 140 17 Metore 1522 3067 3 217 3 533 4093 4 640 5 107 5 847 Kabellänge m rd. 534 740 692 600 709 300 rd.717 410 rd.744 400 820 000 rd. 857 000 915 000