Gas-, Wasser- und Eiswerke. 4893 von Beleuchtungseinricht., Apparaten, Werkzeugen, Vorrichtungen etc., die bei der Erzeu- gung oder dem Verbrauch des Gases oder der Elektrizität in Anwendung kommen. Die Ges. ist in gleichem Umfange berechtigt, ihren Wirkungskreis auch auf andere Gebiete der Beleuchtung, Heizung u. Krafterzeugung als mittels Gas oder Elektrizität auszudehnen und sich an anderen Unternehmungen und Anlagen, insbesondere solchen, die gleiche oder ähnliche Zwecke, wie die obengenannten verfolgen, in jeder zulässigen Form zu beteiligen. Besitztum u. Verträge: Gasversorgung: Die Ges. besitzt 15 Gasversorgungsanlagen in denen hauptsächlich das Gas in eigenen Gaswerken aus Steinkohle erzeugt wird u. zum kleineren Teil aus benachbarten Grossgasereien auf Grund langfristiger Verträge bezogen wird. Die Ges. versorgt auf diese Weise zusammen 75 Städte u. Gemeinden mit Gas. Die wichtigsten der zu diesem Zweck abgeschlossenen Verträge laufen, soweit nicht inzwischen eine Verlängerung vereinbart wird, wie folgt ab: Dessau 1935, Frankfurt a. d. O. 1940, Nowawes 1960, Bornim 1953, Luckenwalde unbegrenzt, Hagen-Eckesey 1957, Warschau (2 Gasanstalten unter Zwangsverwalt.) 1941, Nordhausen 1946, Gotha 1955. Nienburg a. d. S. 1935, Sandersleben 1960, Weissenfels 1949, Hannover-Linden 1950, Odessa (sequestriert) 1950, Bad Kösen 1966. In der Mehrzahl dieser Gasversorgungsbezirke sind Anschlussverträge mit Nachbargemeinden getätigt, deren Dauer sich teilweise über 1966 erstreckt. In den Verträgen mit Frankfurt a. d. O., Luckenwalde, Hagen-Eckesey, Nien- burg, Nowawes u. Bornim ist bestimmt, dass im Falle ihrer Nichtverlängerung das jetzt aus- schliessliche Recht zur Gasversorg. seitens der Ges. fortfällt, dass ihr aber der Weiterbetrieb der betreffenden Gasanstalten in freier Konkurrenz dauernd gestattet ist. In den Ver- trägen mit Dessau, Weissenfels a. d. S., Gotha, Nordhausen haben die betreffenden Städte sich das Recht vorbehalten, bei Ablauf des Vertrags die Gasanstalt mit Rohrnetz anzukaufen. Machen die Städte von diesem Ankaufsrecht keinen Gebrauch, xo tritt, falls keine Ver- längerungen vereinbart werden, auch nach diesen Verträgen dauernde freie Konkurrenz für die Ges. ein. Elektrizitätsversorgung: Die Deutsche Continental-Gas-Gesellschaft versorgt ins- gesamt 345 Städte u. Gemeinden mit Elektrizität. Sie besitzt das Elektrizitätswerk Dessau u. betreibt durch ihre Überlandzentrale Anhalt das in den Kreisen Dessau, Köthen u. Bernburg sowie im Kreise Zerbst errichtete Leitungsnetz, an welches auch die Elektrizitäts- versorgung mehrerer an Anhalt angrenzender Gebietsteile der Provinz Sachsen angeschlossen ist. Die wegen der Elektrizitätsversorgung abgeschlossenen Verträge laufen bezüglich der Stadt Dessau im Jahre 1935, sonst im wesentlichen im Jahre 1970 ab. Die Ges. versorgt ferner eine grössere Anzahl von Gemeinden im Bezirk der Gasversorg. Nowawes u. Hagen- Eckesey, ferner betreibt sie eine Überlandzentrale in den Kreisen IIfeld u. Blankenburg unter der Firma Elektrizitätsversorgung Ilfeld-Blankenburg in Nordhausen. Die Gasanstalten u. Elektrizitätswerke der Ges. sind auf eigenen Grundstücken erbaut; diese umfassen unter Einschluss des Verwaltungsgebäudes in Dessau einen gesamten Flächenraum von 887 234 qm. Die Ges. beschäftigte in den eigenen Betrieben ausschliess- lich der ausländischen Werke am 31./12. 1926 494 Beamte u. 1118 Arbeiter. Entwicklung: Die Ges. hat 1913 die Konzession für den Betrieb der Gasanstalt in Odessa auf Grund eines Pachtvertrages erworben. Das der Imperial-Continental-Gas-Association in London früher gehörige Gaswerk Hannover-Linden ist seit Anfang 1924 im Besitz der Ges. Die im polnisch gewordenen Teil Oberschlesiens liegende Oberschlesische Gaszentrale ist in eine A.-G. nach polnischem Recht unter der Firma Oberschlesische Gaswerke Sp. Akc., Kattowitz, eingebracht. Das gesamte A.-K. wurde von der Ges. übernommen. Die Stadt Kattowitz hat ihre städtische Gasanstalt an diese A.-G. gegen 20 % Aktien hergegeben u. einen 30jähr. Konzessionsvertrag mit ihr geschlossen. Die restl. 80 % verblieben der Ges. Das A.-K. ist auf Gold-Zloty 3 500 000 umgestellt. Ausserdem betreibt die Ges. in Warschau chemische Fabriken zur Verarbeitung der Nebenprodukte der Gasfabrikation. In den Ver- hältnissen bei den Gasanstalten in Warschau ist noch keine Klärung erfolgt. Die Zwangs- verwaltung, die sich mehrfach geändert hat und jetzt dem Magistrat der Stadt Warschau übergeben ist, besteht noch fort. Mehrfache Versuche, zu einer gütlichen Einigung zu kommen, haben bisher keinen Erfolg gehabt. Bei der Deutschen Gasgesellschaft A.-G. in Berlin u. der damit verbundenen Gasbetriebs-Ges. A.-G. in Berlin, trat im Jahre 1925 eine Neuregelung von grundlegender Bedeutung ein. Das Gesetz über die Bildung von Gross- Berlin u. der Ablauf des Konzessionsvertrages im sogen. Bezirk von Alt-Berlin u. in der Schöneberger Vorstadt brachten die Beteiligten zu Verhandlungen, die unter Mitwirkung der Deutschen Continental-Gas-Gesellschaft zu einem befriedigenden Abschluss führten. Danach wurden die ehemals von der Imperial-Continental-Gas-Association in London ge- schlossenen Verträge mit zeitgemässen Anderungen sämtlich bis zum 31./12. 1975 verlängert. Der Stadt Berlin wurde dafür ein grösserer Aktienbesitz eingeräumt u. die Frage der ver- traglichen Abgabe neu geregelt. Die Deutsche Continental Gas-Ges. brachte einen Teil ihrer eigenen Anlagen, welche in ihrem früheren Versorgungsgebiet von Potsdam u. im Kreise Teltow lagen, ein u. erhielt dafür RM. 1 000 000 Aktien der Deutschen Gas-Ges. Im Jahre 1926 schloss die Ges. für den ausgedehnten Versorgungsbezirk im Süden und Westen von Gross-Berlin einen langfristigen Gasbezugsvertrag mit der Deutschen Gas- gesellschaft A.-G. in Berlin ab; dadurch tritt in Zukunft an Stelle des stillzulegenden Gaswerks Nowawes als Lieferwerk das grosse u. leistungsfähige Gaswerk Mariendorf. Die ―――