5048 Verkehrs-, Transport- und Lagerhaus-Gesellschaften. im Gesetze näher erläutert ist. Das der Ges. vom Reich übertragene ausschliessl. Recht zum Betrieb der Reichseisenbahnen endet am 31./12. 1964, vorausgesetzt, dass alsdann sämtliche Reparationsschuldverschr. u. sämtliche Vorz.-Aktien getilgt, zurückgekauft oder eingezogen sind. Wenn die Tilg., der Rückkauf u. die Einziehung bereits zu einem früheren Zeitpunkt abgeschlossen ist, kürzt sich das Betriebsrecht entsprechend ab u. endigt zu diesem früheren Zeitpunkt. Wenn dagegen die Tilg., der Rückkauf oder die Einziehung am 31./12. 1964 noch nicht abgeschlossen sind, verlängert sich das Betriebsrecht unter den gleichen Bedingungen bis zur Beendigung der Tilg., des Rückkaufs u. der Einziehung. Betriebseinrichtungen: Als solche stehen der Deutschen Reichsbahn-Gesellschaft zur Verfüg. ein Eisenbahnnetz einschliessl. der Bahnhofsanlagen in einer Ausdehnung von 53 535 km, 11 891 Stationen u. ein Fuhrpark von 25 500 Lokomotiven u. Triebwagen, 62 000 Personenwagen, 21 000 Gepäckwagen, 674 000 Güterwagen. An baulichen Anlagen sind ausser den zahlreichen Kunstbauten (Brücken, Tunnel usw.) 114 000 Wohnungen für das Personal, 118 Kraftwerke, 55 Gasanstalten, 1157 Wasserwerke u. 2012* Lokomotiv- schuppen vorhanden. Beteiligungen: Als Beteiligungen der Deutschen Reichsbahn-Ges. sind nach dem Reichsbahngesetz nur diejenigen zu betrachten, die nach dem 1./10. 1924 erworben wurden, während die früheren Beteiligungen einen Teil des Vermögens des Reiches (Reichs- eisenbahnvermögen) darstellen u. ebenso wie die Anlagen von dem Betriebsrecht umfasst werden. – Als wesentliche Beteil. der Ges. kommen in Betracht: Deutsche Verkehrs- Kredit-Bank A.-G., Berlin (Beteil. 75 %), Mitropa, Mitteleuropäische Schlafwagen- u. Speise- wagen-A.-G., Berlin (90 %), Mittlere Isar A.-G., München (11 %), Kraftverkehrsges. m. b. H., Königsberg i. Pr. (19.2 %), Amtliches Bayerisches Reisebüro G. m. b. H., München (16.7 %), Walchenseewerk A.-G., München (11 %), Rheinische Verkehrsges. A.-G., Köln (26 %), Kraft- verkehr Nordmark A.-G., Altona (17.9 %), Kraftverkehr Marken A.-G., B.-Schöneberg (20 %), Gewerkschaft Bach bei Ziebingen (90 von 100 Kuxen), Mitteleuropäisches Reisebüro G. m. b. H., Berlin (39.1 %). Kapital: GM. 15 000 000 000 (8GM. 2 000 000 000 Vorz.-Akt. u. 13 000 000 000 St.-Akt.), davon nom. GM. 13 000 000 000 St.-Akt. auf den Namen des Reiches oder eines deutschen Landes lautend (Stücke noch nicht ausgegeben), nom. GM. 731 000 000 7 % Vorz.-Akt., Serie I, II u. III (nur Interimsscheine bisher ausgestellt), nom. GM. 150 000 000 7 % Vorz.-Akt., Serie IV, ausgefertigt in Zertifikaten der Deutschen Reichsbank. Gruppe I in 24760 Zertifikaten Lit. A zu je GM. 200 (Nr. 1/2–49 499/500), 47 100 Zertifikaten Ltt. B zu je GM. 500 (Nr. 49 501/505–284 996/235 000), 61 950 Zertifikaten Lit. C zu je GM. 1 000 (Nr. 285 001/10- 904 491/500), 5 955 Zertifikaten Lit. D zu je GM. 10 000 (Nr. 904 501/600–1 499 901/1 500 000), nom. GM. 225 000 000 7 % Vorz.-Akt., Serie V, ausgefertigt in Zertifikaten der Deutschen Reichsbank. Gruppe II in 20 000 Zertifikaten Lit. A zu je GM. 200 (Nr. 12–17 349/50; 1 000 001/2–1 017 339/10; 200 001/2 –2 005 309/10); 33 000 Zertifikaten Lit. B zu je GM. 500 (Nr. 17 351/55–88 916/20; 1 017 341/45; bis 1 088 906/10; 2 005 311/15 –2 027 166/70); 119 000 Zertifikaten Lit. C zu je GM. 10 0 (Nr. 88 921/30–572 491/500; 1 088 911/920 bis 1 572 491/500; 2 027 1710180—-2 249 991/2 250 000): 8 550 Zertifikaten Lit. D zu je GM. 10 000 (Nr. 572 501/600–999 901/1 000 000; 1 572 501/600–1 999 901/ 000 000), nom. RM. 894 000 000 Vorz.-Akt. noch unbegeben. Die Stammaktien werden auf den Namen des Deutschen Reichs oder auf Verlangen der Reichsregierung auf den Namen eines deutschen Landes ausgestellt. Sie unterliegen keiner Einlösung. Der Betrag von GM. 13 000 000 000 ist nach den gesetzl. Bestimmungen während der Dauer der Ges. unverändert einzustellen. Bestimmungen über die Vorzugsaktien: Die Vorz.-Akt. werden in verschiedenen Serien ausgegeben, die mit verschiedenen Rechten ausgestattet sein können. Die Ges. stellt die Ausgabebedingungen u. den Ausgabekurs für jede Serie nach freiem Ermessen fest, sofern nicht die Vorz.-Div. höher als 7 % ist u. sofern der Ausgabekurs mindestens den Nenn- wert erreicht. Die Ges. muss sich dagegen mit der Reichsregierung vor Ausgabe von Vorz.-Akt. ins Einvernehmen setzen, wenn es sich etwa zur Sicherstellung der Ausgabe der Aktien als nötig herausstellen sollte, solchen Ausgabebedingungen zuzustimmen, die für die Ges. ungünstiger wären. Von den Vorz.-Akt. sind GM. 1 500 000 000 bestimmt zur Kapitalbeschaffung für werbende Anlagen der Ges. (neue Linien usw.). Die Vorz.-Aktien Serie IV u. V, über welche die Zertifikate der Reichsbank lauten, sind auf den Inhaber gestellt. Sie sind mit Div.-Scheinen ausgestattet u. gewähren den Anspruch auf Kapital- rückzahlung spätestens bei Ablauf des Betriebsrechts sowie auf eine Vorz.-Div. Diese ist für die Serie IV u. V auf 7 % bemessen. Auf die Vorz.-Div. von 7 % wird am 2./1. jeden Jahres eine Abschlagszahlung von 3½ % des Nennbetrages der Stücke in Reichsmark geleistet. Die Zahlung der Rest-Div. erfolst in Goldmark am dritten Tage nach Genehmigung der Bilanz durch den Verwaltungsrat. (Eine Goldmark ist gleich dem Gegenwert von ¼799 kg Fein- gold. Dieser Gegenwert wird errechnet nach dem am dritten Werktage –— oder falls an diesem Tage kein amtlicher Goldpreis veröffentlicht wird, nach dem zuletzt vor dem *――