5050 Verkehrs-, Transport- und Lagerhaus-Gesellschaften. a) für das erste Jahr auf GM. 200 000 000, b) für das zweite Jahr auf GM. 595 000 000, c) für das dritte Jahr auf GM. 550 000 000. Vom vierten Jahre ab beträgt die Jahresleistung GM. 660 000 000. Alle diese Zahlungen verstehen sich für das Jahr zu vollen 12 Monaten gerechnet. Sie bilden die Gesamtleistungen der Ges. für den Dienst der Schuldverschreibungen. Eisenbahnkommissar: Gaston Leverve, Generalsekretär des Internat. Eisenbahnverbandes. —– Der Eisenbahnkommissar ist zur Wahrnehmung der Rechte aus den Reparationsschuld- verschreibungen der Reichsbahn-Ges. bestellt. Seine Tätigkeit hört auf, sobald die Reparations- schuldverschreibungen völlig getilgt sind. Er ist kein Organ der Deutschen Reichsbahn- Gesellschaft, sondern Organ der Reparationskommission. Geschäftsjahr: Kalenderj. Gen.-Vers.: Eine G.-V. findet nieht statt. Deren Aufgaben obliegen im Rahmen des Reichsbahngesetzes u. der Ges.-Satzung dem in regelmässigen Zwischenräumen zusammen- tretenden Verwaltungsrat. Die Feststellung der Bilanz u. der Gewinn- u. Verlustrechnung wird vom Verwaltungsrat in der Regel im Mai oder Juni des folg. Geschäftsjahres vor- genommen. Gewinnverteilung: Der nach Deckung der Betriebsausgaben verbleibende Betriebs- überschuss ist wie folgt zu verwenden: 1. Zunächst sind die für den Zins- u. Tilgungs- dienst der Reparationsschuldverschreib. bestimmten Zahlungen zu bewirken. 2. Sodann ist der Zins- u. Tilgungsdienst der im § 9 der Ges.-Satzung genannten Schuldverschreib. u. Anleihen zu bestreiten. 3. Zur Deckung eines etwaigen Betriebsfehlbetrags der Ges. u. zur Sicherstellung der rechtzeitigen Befriedig. des Zins- u. Tilgungsdienstes ihrer Schuld- verschreibungen ist sogleich eine Rücklage zu schaffen. Der Rücklage sind mindestens 2 % der gesamten Betriebseinnahmen zu überweisen, bis die Rücklage den Betrag von RM. 500 000 000 erreicht hat. Muss nach Erreich. dieser Grenze die Rücklage angegriffen werden, so sind sogleich die jährl. Überweisungen zu ihrer Wiederauffüllung aufzunehmen. 4. Der aus dem Betriebsüberschuss nach den vorstehenden Zahlungen u. Überweisungen verbleibende Reingewinn ist in folgender Reihenfolge zu verwenden: a) sollte in früheren Jahren die Vorzugsdividende auf die Vorzugsaktien nicht voll gezahlt worden sein, so ist sie vorweg nachzuzahlen; b) sodann ist die Vorz.-Div. auf die Vorz.-Akt. auszuschütten; c) die Verwendung des verbleibenden Restbetrags bestimmt der Verwaltungsrat nach folg. Richtlinien: Für a. o. Ausgaben können Sonderrücklagen vorgesehen werden. Vom Jahre 1935 ab ist eine besondere Rücklage zur Einziehung von Vorz.-Akt. anzusammeln. Diese Rücklage kann auch schon in einem früheren Zeitpunkt angeordnet werden. Eine Rück- lage für die Einziehung der St.-Akt. wird nicht gebildet. Wenn der Verwaltungsrat eine Verteilung des weiteren Reingewinnes beschliesst, soll dieser wie folgt verwendet werden: Ein Drittel für die Vorz.-Akt. als Zusatz-Div., zwei Drittel für die St.-Akt. Sollten jedoch die Vorz.-Akt. nicht in dem vorgesehenen Gesamtbetrage von GM. 2 000 000 000 ausgegeben sein, so kommt der auf die noch nicht begebenen Vorz-Akt. entfallende Teil den St.-Akt. zugute. Bilanz am 31. Dez. 1927: Aktiva: Betriebsrecht am übern. Reichseisenbahnvermögen (24 500 000 000, davon ab gesetzmässige Abschr. 36 666 667) 24 463 333 333, Betriebsrecht am Anlagezuwachs 995 141 608, Betriebsvorräte 407 538 963, Kassa 66 080 047, Bankguth. 374 109 090, Bereitstell. für Vorz.-Div. (Vorauszahl. Serie IV) 5 250 000, Wertp. 171 567 729, Wechsel 994 400, Forderungen aus der Abrechn. der Verkehrseinnahmen 11 386 222, do. an Versicherungs- u. Wohlfahrtseinricht. 131 833, sonst. Forder. 76 970 816, Übergangsrechn. 49 096 510, Beteilig. 16 500 000. – Passjva: St.-Akt. 13 000 000 000, Vorz.-Akt.: a) auf deren Erlös das Reich Anspruch hat 500 000 000, b) deren Erlös der Deutschen Reichsbahn-Gesellschaft zufliesst (1 500 000 000, hiervon unbegeben 1 119 000 000) 381 000 000, Reparationsschuldverschreib. 11 000 000 000, davon ab gesetzmässige Tilg. 36 666 667) 10 963 333 333, gesetzl Ausgleichs- rücklage 304 975 050, Betriebsrücklage 756 085 549, Rückstell. für Betriebsrechtsabschreib. 340 000 000, Schulden: Pfand- u. Verwahrgelder 4 124 486, Kredite des Reiches zur Bekämpf. der Arbeitslosigkeit 80 000 000, do. zur Fortführung stillgelegter Bahnbauten 28 700 000, Versicherungs- u. Wohlfahrtseinricht. 5 056 595, sonst. Schulden 39 994 664, Reingewinn 234 830 875. Sa. RM. 26 638 100 552. Gewinn- u. Verlust-Konto: Debet: (Dienst der Reparationsschuldverschr. 590 466 615), davon entfallen auf: a) Verzins. der Reparationsschuldverschr. 553 799 948, b) gesetzmässige Tilg. der Reparationsschuldverschreib. u. entsprechende Abschreib. des Betriebsrechts am übernommenen Reichseisenbahnvermögen 36 666 667, Dienst der neuen Schuldverschreib. u. Anleihen 2 125 833, Zuweis. zur gesetzl. Ausgleichsrücklage 100 785 385, Rückstell. für Betriebsrechtsabschr. 120 000 000, Reingewinn 234 830 875 (davon Vorz.-Div.: Vorauszahl. Serie IV 5 250 000, noch zu verteilen (Serie I, II, III u. Rest Serie IV) 56 409 202, Vortrag für 1928 173 171 673). – Kredit: Vortrag aus 1926 167 703 054, Betriebsüberschuss 880 505 654. Sa. RM. 1 048 208 708. Kurs: In Berlin Zertifikate Serie IV am 27./9. 1926 eingeführt mit 97 %; Kurs Ende 1926–1927: 103¾, 102 %. – Zertifikate Serie V in Berlin am 25./6. 1928 mit 94 % eingeführt. – Auch in Frankf. a. M, Hamburg, München, Leipzig u. der Serie IV auch in Köln notiert: zum Terminhandel zugelassen in Berlin, Frankf. a. M., Hamburg, München u. der Serie IV