5058 Verkehrs-, Transport- und Lagerhaus-Gesellschaften.) über die in Verwahrung genommenen Güter Lagerscheine auszustellen, sowie Ländereien u. Bergwerksrechte zu erwerben u. zu verwerten. Auf Beschluss der G.-V. v. 16./7. 1928 ausserdem: Handel zu treiben, Pflanzungen zu erwerben u. sich an Bergwerken, Ländereien u. Pflanzungen zu beteiligen, alles dies ausser in Ostafrika auch im übrigen Ausland. Infolge des Vertrages von Versailles verlor die Ges. ihr Eigentum an der Bahn u. damit ihr ursprüngliches Betätigungsfeld an England. Daraufhin beschloss die G.-V. v. 29./5. 1923 die Ges. aufzulösen; sie ermächtigte die Direktion bzw. den Liquidator, den Ent- schädigungsvergleich mit dem Reiche abzuschliessen. Der Auflösungsbeschluss wurde am 29./3. 1928 vom Kammergericht für nichtig erklärt. Infolgedessen kann die Ges. sich wieder als Kolonialgesellschaft betätigen. Die G.-V. v. 16./7. 1928 beschloss die Anderung der Satzungen, die den veränderten Umständen angepasst wurden. Durch Vergleich mit dem Reiche v. 29./12. 1923 erhielt die Ges. eine Entschädigung von RM. 759 497. In dem Vergleich ist einerseits vorgesehen, dass Rechte, die die Ges. im Falle einer anderweitigen Regelung der Liqu.-Entschädig. nach Wiederherstell. der Leistungsfähigkeit des Reiches gemäss §1 des Reicbs- entlastungsgesetzes oder im sonstigen Falle einer Gesetzesänder. mit rückwirkender Kraft erwerben sollte, unberührt bleiben, andererseits dass, falls die Ges. innerh. 5 Jahren ganz oder teilweise ihr Eigentum zurückerlangen oder auf andere Weise einen Ersatz, inbes. den Liquid.-Erlös, erhalten sollte, ihr von der Vergleichssumme nur dasjenige verbleibt, was sie z. Zt. des Abschlusses des Vergleichs erhalten hätte, wenn diese Umstände schon damals bekannt gewesen wären. Der Rest ist in diesem Falle von der Ges. in Goldmark nebst 5 % Zinsen seit dem Tage der Auszahlung dem Reiche zu erstatten, aber nur inso- weit, als er den Wert nicht übersteigt, den das zurückerlangte Eigentum oder der sonstige Ersatz z. Zt. der Rückerlangung haben. Der Vergleich bedeutete also keineswegs die Liquid. oder den Erwerb der Bahn durch das Reich, sondern rechnete mit der Möglichkeit, dass die Bahn aus irgendwelcher Veranlassung in das Eigentum der Ges. zurückfiele. Die G.-V. v. 30./12. 1924 beschloss, das damals vorhandene Vermögen an die Inhaber der noch nicht ausgelosten Anteile auszuschütten. Auf einen unverlosten Anteil von M. 100 entfielen RM. 3.63. An der Nachentschädig., die in 1925 an Kolonial- u. Auslands- Deutsche gezahlt wurde, hat die Ges. nicht teilgenommen, da die ihr im Vergleichswege gezahlte Entschädigung bereits höher war, als der für die Gesamtentschädig. festgesetzte Höchstsatz. Nur für ihren Anteil an der Ostafrikanischen Landgesellschaft ist ihr eine Nachzahl. voa RM. 6800 zugefallen. Auf die nach dem Kriegsschädenschlussgesetz ihr zustehenden Ansprüche hat die Ges. ausser obiger im Vergleichswege erhaltenen Summe noch die ihr im Jahre 1926 vom Reiche gewährten Wiederaufbaudarlehen anzurechnen. Der Rest wird als Forderung ins Reichsschuldbuch eingetragen. Für die Aufstellung der Goldmark-Eröffnungsbilanz u. die Umstellung des Papiermark-Anleihekap. auf Gold hat die Ges. Aufschub bis zum 30./6. 1929 erhalten. Für 1927 veröffentlicht die Ges. nur einen Vermögensstatus. Kapital: M. 21 000 000 in 70 000 Anteilen A zu M. 100 u. 14 000 Stück über je 10 An- teile Lit. B. Davon durch Auslos. getilgt bis Ende 1923: M. 1 647 700. Geschäftsjahr: Kalenderj. Gen.-Vers.: In den ersten 10 Mon. des folgenden Geschäftshalbj. Stimmrecht: Je M. 100 nicht geloste Anteile = 1 St. Die Inhaber der ausgelosten Anteile haben kein St.-Recht u. keinen Anteil am Vermögen im Falle der Auflösung der Ges., sondern nur Anspruch auf eine etwaige Dividende über 3 % hinaus. Das St.-Recht kann nur von denjenigen Mitgliedern ausgeübt werden, welche ihre auf den Inh. lautenden Anteile wenigstens 5 Tage vor dem Tage der Gen.-Vers. bei der Direktion oder bei denjenigen Stellen, welche in der Bekanntm. bezeichnet worden sind, gegen Bescheinigung hinterlegt haben und sie bis zur Beendigung der Gen.-Vers daselbst belassen. – Aufsichtsbehörde: Die Ges. steht unter der Aufsicht des Auswärtigen Amts. Vermögensstatus am 31. Dez. 1927: Aktiva: Bankguth. 24 260, Debit. 900 000 RM. – Passiva: Kredit. 900 430, Rückstell. für schwebende Forder. 9010, Aktiv-Saldo 14 820 RM. Kurs Ende 1913–1927 in Berlin: –, 93*, –, 85, –, 63*, –, –, –, –, 1.1, 5.5, 4.30, 60, 26 (PM.) %. Vorstand: Dir. Hans Igen, Dr. Georg Schulze. Verwaltungsrat: Vors. Bankdir. Dr. Kurt Weigelt, Berlin; Stellv. Dir. J. Warnholtz, Charlottenburg; Geh. Ober-Reg.-Rat Gerstmeyer. Zahlstellen: Berlin: Deutsche Bank, Disconto-Ges., Mendelssohn & Co., S. Bleichröder, Delbrück Schickler & Co.; Frankfurt a. M.: Deutsche Bank, Disconto-Ges., Jac. S. H. Stern; Hamburg: Deutsche Bank, Nordd. Bank. Osterwieck-Wasserlebener Eisenbahn, Aktiengesellschaft. Sitz in Berlin SW 11, Grossbeerenstrasse 88. Gegründet: 1./12. 1900; eingetr. 17./1. 1901. Konz. v. 19./9. 1900 u. 8./7. 1907. Zweck: Betrieb der vollspur., am 19./5. 1882 eröffneten Nebeneisenbahn von Osterwieck (Harz) nach Wasserleben: erworben von der Stadtgemeinde Osterwieck mit Wirkung ab 1./4. 1901 für M. 482 442. Länge 5,18 km. Den Betrieb führt die Centralverwalt. für Sekundärbahnen H. Bachstein, Berlin. Die Ges. erhielt 1905 die Erlaubnis zum Bau einer