Banken und andere Geld-Institute. 5607 „Hessische Landes-Hypothekenbank A.-G.' in Darmstadt. (Unter Leitung und mit Zinsgarantie des Staates.) Gegründet: 17./1. 1903 auf Grund des Landesgesetzes v. 12./7. 1902 als rein gemeinnütz. Institut; eingetr. 17./1. 1903. Gründer: Der Hessische Staat, Spar- u. Leihkasse des Kreises Bingen, Spar- u. Leihkasse zu Oppenheim, Stadt Worms, Provinz Oberhessen. Nach Ablauf von 40 Jahren hat der Staat das Recht, die Bank nach vorausgegangener 1jähr. Kündig. zu erwerben. Zweck: Hypoth. Beleihung von Grundstücken im Gebiete des Freistaates Hessen, insbes. durch Gewährung von unkündbaren Amort.-Darlehen auch an die kleineren Landwirte und Gewerbetreibenden; Gewährung nichthypgth. Darlehen an Gemeinden u. andere Körper- schaften des öffentl. Rechts oder gegen Übernahme der vollen Gewährleistung durch eine solche Körperschaft; Ausgabe von Schuldverschreib. auf Grund der so erworbenen Forder.; Erwerb, Veräusserung u. Beleihung von Hypoth.; kommissionsweiser Ankauf u. Verkauf von Wertp., jedoch unter Ausschluss von Zeitgeschäften; Annahme von Geld oder anderen Sachen zum Zwecke der Hinterlegung, Besorgung der Einziehung von Wechseln, Anweisungen u. ähnl. Pap. Die Bank ist zur Anlegung von Mündelgeld für geeignet erklärt worden. öffent- liche Fonds dürfen in den Schuldverschreib. der Bank angelegt werden. Die Bank ist von allen Staats- u. Kommunalsteuern befreit. Nach dem Jahre 1923 hat die Ges. das Hyp.- u. Pfandbriefgeschäft noch nicht wieder aufgenommen. Es wurde lediglich die Abwickl. des alten Hyp.-Geschäftes betrieben, weiter bestand die Tätigkeit der Ges. in der Wiederausleihung von Mitteln, die zuerst von der Reichsbank u. dann von der Rentenbank für die nichtgenossenschaftlich organisierte Land- wirtschaft zur Verfüg. gestellt wurden. Ebenso wurden in kleinerem Umfange auch an hessische Gewerbetreibende Kredite vermittelt. Kapital: RM. 1 680 000. – Vorkriegskapital: M. 14 000 000. Urspr. M. 4 600 000. 1904 Erhöh. um M. 4 400 000, 1913 um M. 5 000 000. Lt. G.-V. v. 22./8. 1925 Umstell. des A.-K. von M. 14 Mill. auf RM. 1 680 000. Grossaktionäre: Die Aktien dürfen nur an den hessischen Staat, eine hessische Gemeinde oder einen weiteren Kommunal-Verband oder an öffentl. (mit Kommunalgarantie versehene) hessische Sparkassen begeben werden; der hessische Staat besitzt ca. M. 1 600 000 Aktien. Die Aktien sind an keiner Börse eingeführt. Schuldverschreibungen: Dem Institute ist am 17./1. 1903 die staatl. Genehm. zur Ausgabe von Schuldverschreib. auf den Inhaber (Pfandbr. u. Kommunal-Oblig.) unter den in den §§ 6–9, 41 des Reichs-Hypoth.-Bankgesetzes bezeichneten Bedingungen mit der Massgabe erteilt, dass die Ausgabe der einzelnen Serien jeweils der Genehm. des Hessischen Minist. der Finanzen als Aufsichtsbehörde bedarf. Dar hessische Staat hat die Garantie für die Verzinsung der Pfandbr.- u. Komm.-Schuldverschreib. bis zu deren völligen Rückzahlung übernommen (Gesetz v. 19./12. 1903). Dieselben besitzen somit nach § 1807, Ziffer 3 B. G.-B. die Mündelsicherheit in sämtlichen Bundes- staaten des Deutschen Reiches. Pfandbriefe alter Währung: 3½ % Hypoth.-Pfandbr. Serie I=–XI, 4 % Hypothek.-Pfandbr. Ser. Xa u. XII–XXIX (Ser. XXIX wurde nicht ausgegeben). – Kurse 1924–1927: 3½ u. 4 % Pfandbriefe Serie 1–25 u. 27: In München: 4, 3.25, 12, 11.75 %, in Frankf. a. M.: 4, 3.70, 12.1, 11.80 %, in Berlin: –, 3.60, 12.4, 11.80 %, in Leipzig: –, –, –, – %; Ser. 26 u. 28: in Berlin: –, –, –, – %, in Frankf. a. M.: –, 1.05, 4.36, – (4.60) %. Ablösung der Pfandbriefe: Die Ges. nahm zum 1./1. 1928 auf die Pfandbrief- Teilungsmasse eine erste Teilausschüttung in Höhe von 10 % des Goldmarkbetrags der noch umlaufenden Mark-Pfandbriefe vor, u. zwar durch Aushändigung von ab 1./1. 1928 mit 4½ % verzinslichen Goldpfandbriefen u. Goldpfandbriefzertifikaten vom Jahre 1928, Ausgabe A (s. a. unten), an die aufwertungsberechtigten Gläubiger. Der Goldmark- betrag der Vorkriegsserien (1–25 u. 27) ist gleich dem Nennbetrag; der Goldmarkbetrag der Nachkriegsserien (26 u. 28) berechnet sich nach dem von der Aufsichtsbehörde fest- gesetzten Umrechnungsverhältnis M. 100 = GM. 40. Die Goldpfandbriefe werden in Stücken zu GM. 2000, 1000, 500, 200, 100 u. 50 ausgegeben. Für Beträge unter GM. 50, soweit sie durch 10 teilbar sind, werden Goldpfandbrief-Zertifikate in Stücken zu GM. 20 u. 10 aus- gegeben. Spitzenbeträge unter GM. 10 werden in bar abgelöst. Durch diese Ablösung sind die Ansprüche des Gläubigers auf die dem Spitzenbetrag entsprechenden weiteren Hebungen aus der Teilungsmasse abgegolten. Kommunal-Schuldverschreib. alter Währung: 3½ % Kommunal-Schuldverschreib. Serie I–IV u. 4 % Kommunal-Schuldverschreib. Ser. V=XXV. – Kurs 1924–1927: Ser. I–XVI: in Berlin: –, 2.10, 6.40, 5 %, in Frankf. a. M.: —, 2.05, 6.25, 5.25 %; Ser. XVII–XXIV: in Berlin: –, –, –, – %, in Frankf. a. M.: –, 0.40, 1.80, – (1.50) %. Ser. I–IV in Leipzig: –, –, –, – %; Ser. V=XV in München: 0 7 7 7 . 4½ % EB6 . Serie XXVI–XXXI, 5 % Kommunal-Schuld- verschreib. Serie XXXII–XXXVIII u. 6 % Kommunal-Schuldverschreib. Serie 39–46. – Kurse sämtl. 4½ %, 5 % u. 6 % Komm.-Oblig. 1924–1927 an den Börsen in Berlin, Frankf. a. M. u. München: – %. Zahlst.: Darmstadt: Ges.-Kasse.