――= Banken und andere Geld-Institute. 5621 Eisenbahn-Bank in Frankfurt a. M., Gallus Anlage 7. Gegründet: 26./7. bzw. 16./10. 1898; eingetr. 14./11. 1898. Gründer u. Einbring.-Werte s. Hdb. der Dt. A.-G. Jahrg. 1899/1900. Zweck: Erwerbung u. Belehnung von Schuldverschreib., Oblig. u. Prior.-Aktien solcher Eisenb., welche in Deutschland oder der österr.-ung. Monarchie entweder unter Staatsbetrieb oder im Betriebe einer vom Staate garant. Eisenb.-Ges. stehen oder mit staatlicher Zinsgarantie ausgestattet sind, u. die Ausgabe von Oblig. auf Grund der erworb. oder in Pfandbesitz genommenen und beliehenen Wertpapiere. Gegenstand des Unternehmens ist weiterhin die Finanzierung in- u. ausländischer Unternehmungen im Wege der Beteil. oder in irgendeiner sonstigen Rechtsform, insbe- sondere jede Tätigkeit, die als Wiederaufbau im Sinne des Gesetzes zur endgültigen Regelung der Liquidations- u. Gewaltschäden (Kriegsschädenschlussgesetz) vom 30./3. 1928 (Reichsgesetzblatt Jahrg. 1928 Teil I Seite 120 ff.) anzusehen ist. Die Ges. darf gekaufte Wertpapiere wieder begeben, aber sonst keine mit dem Gegenstand des Unternehmens nicht zusammenhängende Geschäfte betreiben; insbesondere sind Spekulationsgeschäfte ausgeschlossen. * Beteiligungen: Der frühere Effektenbesitz der Ges. an Eisenbahn-Akt. u. - Obl. (näheres hierüber s. Hdb. d. Dt. A.-G. Jahrg. 1927 u. früher) wurde durch die Deutsche Regierung derzeit beschlagnahmt u. schlussentschädigt. Im April 1925 wurden K 192 500 Prior.-Akt. der Versecz-Kubiner Lokalbahn-A.-G., K 4 086 000 Prior.-Aktien der Ver. Szegedin-Gross- Kikinda-Gross-Becskereker Lokalbahn u. K 9 466 000 Prior.-Aktien der Slavonischen Lokal- Eisenbahn der Bank zurückgegeben. Der Wert dieser zurückgegebenen Aktien dürfte nach Ansicht der Bankleitung im Hinblick auf die Valutaentwert. nicht allzu hoch zu veran- schlagen sein. Es schweben Verhandl. mit der jugoslawischen Regierung. Als Entschädigung für die andern beschlagnahmten Werte, die durch die Reparations- kommission in Paris versteigert worden sind, erhielt die Bank vom Reich einen Ent- schädigungsbetrag von 2 pro Mille des Wertes der enteigneten Gegenstände, wozu später noch ein Entwert.-Zuschlag von 3 pro Mille hinzukam. Demgemäss erhielt die Bank nur eine Entschädigung von RM. 112 915. Der Vorstand der Bank lud die Besitzer der Schuld- verschr. der Bank zu einer Gläubigerversammlung auf den 20./7. 1926 ein, deren Tagesordn. als einzigen Punkt enthielt. „Die Bestellung eines Vertreters der Besitzer der Schuld- verschr. für die Verhandl. gemäss § 34 des Aufwert.-Gesetzes vor der Aufwert.-Stelle“; als Vertreter wurde gewählt Rechtsanw. Dr. Liebmann, Frankf. a. M. Der gesetzl. Aufwert.- Satz von 15 % für die Obl. dürfte nicht erreicht werden. In der a. o. G.-V. v. 2./5. 1928 führte der Vors. des A.-R. aus, dass durch das Reichsentschädigungsamt schon früher eine Grundentschädigung von 38 Mill. Pe anerkannt worden sei u. die Ges. davon bereits in 2 Raten ½ % erhalten habe. Die a. o. G.-V. beschloss die Erweiter. des Zwecks der Ges. (s. oben); seitens der Verwalt. wurde mitgeteilf, dass man mit einer grossen deutschen Elektrizitätsges. in einem der baltischen Staaten ein Elektrizitätswerk errichten wolle. Auf Grund des Kriegsschädenschlussgesetzes erhielt die Ges. als Wiederaufbauer RM. 2 887 700 6 % Reichsschuldbucheintragungen sowie RM. 469 850 vorläufig nicht verzinsl. Reichsschuld- bucheintragungen (Wiederaufbauzuschläge). Kapital: M. 10 000 000 in 5 Serien (A, B, C, D, E) zu M. 2 000 000 = 10 000 Aktien (Nr. 1 bis 10 000) zu M. 1000. Eisenb.-Bank-Oblig.: Die Em. der Oblig. kann bis zur Höhe des Ankaufswertes bezw. Be- lehnungswertes der zu ihrer Sicherheit dienenden Schuldverschreib., Oblig. u. Prior.-Aktien er- folgen u. darf keinesfalls das Achtfache des Nom.-A.-K. der Ges. übersteigen. Sollten durch Ver- kauf von Wertp. oder durch Tilg. derselben, oder durch Auslös. der beliehenen Wertp. die in Umlauf befindl. Oblig. nicht mehr gedeckt sein, so hat sofort ausserord. Rückzahl. des entsprech. Oblig.-Betrages stattzufinden, u. muss bis zur Durchführ. dieser Massregel der Gegenwert des Fehlbetrages in Barem oder in Staatsp. bei einer der Stellen hinterlegt werden, wo die als Unterlage dienenden Effekten deponiert sind. Die zur Sicherheit der Oblig. dienenden Schuldverschreib., Oblig. u. Prior.-Aktien werden bei von dem Vorst. u. A.-R. durch übereinstimm. Beschl. zu designierenden Bankinstituten, welche sich mit der Verwahr. von Depos. befassen, hinterlegt u. können nur auf Grund eines übereinstimm. Beschl. des Vorst. u. A.-R. zurückgezogen werden. Bis jetzt wurden emittiert: M. 3 000 000 in 3½ % Eisenb.-Bank-Oblig. v. 1899, rückzahlb. zu 104 % spät. innerh. 61 J. Stücke: 30 à M. 5000 Lit. A Nr. 1–30, 375 à M. 2000 Lit. B Nr. 1–375, 1440 à M. 1000 Lit. C Nr. 1–1440. 900 à M. 500 Lit. D Nr. 1–900, 1050 à M. 200 Lit. E Nr. 1–1050. Zs. 1./2. u. 1./8. Kurs in Frankf. a. M. Ende 1913–1927: 85, 90*, –, 80, –, 72*, –, –, –, –, –, –, 0.76, – (6), – (6.25) %. M. 15 000 000 in 4 % Eisenb.-Bank-Oblig. v. 1899, bis 1./1. 1903 unkündbar u. von da an rückzahlb. zu pari spät. innerh. 57 J.; Stücke zu M. 5000, 2000, 1000, 500, 200. Zs. 1./4. u. 1./10. Kurs in Frankf. a. M. Ende 1913–1927: 93.25, 94.50*, –, 85, –, 83*, 50, 63, 58, 70.50, –, –, 0.76, – (6), – (6.25) %. M. 12 000 000 in 4 % Eisenbahn-Bank-Oblig. von 1906; rückzahlbar zu pari innerhalb 57 J.; Stücke zu M. 5000, 2000, 1000, 500, 200. Zs. 1./4. u. 1./10. Zahlstellen für alle Oblig.: Frankf. a. M.: Frankf. Bank, Dresdner Bank, Gebr. Sulzbach. Kurs in Frankf. a. M. wie 4 % von 1899. Eingef. im Aug. 1906.