――――――――――――= Banken und andere Geld-Institute. 5623 der Gross-Priesen-Wernstadt-Auscha Lokalbahn. 1., 4. u. 5. werden im Verh. 1:1 auf Tschechenkronen umgestellt Wegen 2. u. 3. schweben Verhandlungen mit der jugo- slawischen Regierung. Der Wert dieser zurückgegebenen Aktien dürfte nach Ansicht der Bankleitung im Hinblick auf die Valutaentwertung nicht allzu hoch zu ver- anschlagen sein. Als Entschädigung für die anderen beschlagnahmten Werte, die durch die Reparationskommission in Paris versteigert worden sind, erhielt die Bank vom Reich einen Entschädigungsbetrag von 2 pro Mille des Wertes der enteigneten Gegenstände, wozu später noch ein Entwert.-Zuschlag von 3 pro Mille hinzukam. Demgemäss erhielt die Bank eine Entschädig. von RM. 192 817. Die Besitzer von Schuldverschreib. der Bank wurden zu einer Gläubigerversamml. am 20./7. 1926 geladen, um einen Vertreter der Be- sitzer der Schuldverschr. für die Verhandl. gemäss § 34 des Aufwert.-Gesetzes vor der Aufwert.-Stelle zu bestellen; als Vertreter wurde gewählt Rechtsanwalt Dr. Liebmann, Frankf. a. M. Der gesetzl. Aufwert.-Satz von 15 % für die Oblig. dürfte nicht erreicht werden. In der G.-V. v. 28./12. 1927 wurde mitgeteilt, dass mit 8 % Aufwertungsquote für die Oblig. zu rechnen sei. In der G.-V. v. 2./5. 1928 führte der Vorst. aus, dass durch das Reichsentschädigungsamt schon früher eine Grundentschädigung mit PM. 38 000 000 anerkannt worden sei u. die Ges. davon bereits in zwei Raten ½ % erhalten habe. Die G.-V. beschloss die Erweiterung des Zwecks (s. a. oben); seitens der Verwaltung wurde mitgeteilt, dass man mit einer grossen deutschen Elektrizitäts-Ges. in einem der baltischen Staaten ein Elektrizitätswerk errichten wolle. Auf Grund des Kriegsschädenschlussgesetzes erhielt die Ges. als Wiederaufbauer RM. 4 887 450 6 % Reichsschuldbucheintragungen u. RM. 778 250 vorläufig nicht verzinsliche dergl. (Wiederaufbauzuschläge). Kapital: M. 10 000 000 in 10 000 Aktien à M. 1000, hiervon M. 5 000 000 Nr. 1–5000 auf Inhaber seit 15./3. 1898 vollbezahlt u. M. 5 000 000 vorerst mit 50 % Einzahl. Restl. Einzahl. von 50 % erfolgte am 31./3. 1914. Grossaktionäre: Eisenbahn-Bank in Frankf. a. M. 4½ % Obligationen: Ende Juni 1920 M. 534 900 in Umlauf. Lt. Beschluss v. 5./7. 1897 wurden die unverlosten 4½ % Oblig. mit Zs. ab 1./8. 1897, welche ab 1./8. 1897 innerh. 57 Jahren verlost werden, unter Barvergütung von 2 % für lauf. 4½ % Zs. v. 1./6.–1./8. –= % % und Zinsdifferenz von 4 % auf 4½ % für v. 1./8.–1./12. = % umgetauscht. Auf M. 5 970 100 wurde der Umtausch ausgeführt. Stücke auf Namen mit Blanko-Giro à M. 200, 500, 1000, 2000 und 5000. Zs. 1./6. u. 1./12. Verlos. im Juni per 1./12. Tilg. ab 1./6. 1888 innerhalb 50 Jahren mit ½ % u. ersparten Zs. Zahlst.: Frankf. a. M.: Frankf. Bank, Dresdner Bank, Gebr. Sulzbach. Kurs in Frankf. a. M. Ende 1914–1927: 100*, –, 92, –, 90*, 65, 68, –, –, –, –, 0.76, –05), 6.25 %. 4 % Obligationen: Ende Juni 1920 M. 33 081 700 in Umlauf, Stücke auf Namen mit Blanko- Giro à M. 200, 500, 1000, 2000, 5000, davon M. 1 622 500 in eigenem Besitz. Zs. 1./2. u. 1./8. Verl. im Juni per 1./12. Tilg. ab jeweiligen Em.-Datums innerh. 57 Jahren; früh. Tilg. nach vorausgegang. 3 monat. Kündig. zulässig. Zahlst. wie oben. Kurs in Frankf. a. M. Ende 1914–1927: 94.50*, –, 85, –, 84*, 50, 64.75, 65.50, 70, –, –, 0.76, – (5), – (6.25) %. 4 % Obligationen v. 1./2. 1912: Emiss. M. 2 500 000. Stücke auf Namen mit Blankogiro à M. 200, 500, 1000, 2000 u. 5000. Zs. 1./2. u. 1./8. Verlos. im Juni auf 1./12. Tilg. ab je. weiligen Em.-Datums innerhalb 57 Jahren zu pari; verstärkte Tilg. oder Totalkündigung mit 3 monat. Frist jederzeit zulässig. Zahlst. wie oben. Kurs wie vor. Die 4 % Obl.-Inh. fassten am 4./6. 1920 in einer Versamml. folg. Beschlüsse: a) Die notarielle Verlos. u. die sich hiernach ergebende Rückzahl. der 4 % Obl. gemäss Art. 26 des Gesellschaftsvertrages unterbleibt zunächst auf 5 Jahre ab Kalenderj. 1920 einschliessl., so dass erst nach Ablauf dieses Zeitraums die regelmässige Auslos. wieder ihren Anfang nimmt. b) Die Einlös. der Coup. der 4 % Bank-Obl. einschl. der am 1./8. 1920 fälligen Zs. wird zunächst auf 3 Jahre, also für 6 Coup.-Termine, derart gestundet, dass die Fälligkeit für jeden einzelnen Termin sich um 3 Jahre hinausschiebt. Die Inh. der 4½ % Schuld- verschr. beschlossen am 16./11. 1920 in der gleichen Weise eine Stundung. Zufolge dieser Beschlüsse gab die Ges. am 8./11. 1922 bekannt, dass der Vorstand die Befugnis erhalten und die Verpflicht. übernommen hat, auch innerhalb der dreijährigen Stundungsfrist ab 1./8. bezw. 1./12. 1920 zur Einlösung der rückständ. Zinsraten der genannt. Schuldverschreib. zu schreiten, sobald Mittel zur Deckung einer ganzen Zinsrate verfügbar sind, wobei die älteren Coup. jeweils zunächst eingelöst werden sollen. Demzufolge konnten die Coup. der 4 % Schuldverschr. per 1./8. 1920, 1./2. 1921, 1./8. 1921 u. 1./2. 1922, sowie die Coup. der 4½ % Schuldverschr. per 1./12. 1920, 1./6. 1921, 1./12. 1921 u. 1./6. 1922 ab 15./11. 1922 eingelöst werden. Die G.-V. v. 28./12. 1927 hat beschlossen, denjenigen Altbesitzern der Obl.-Anleihen, die die Anmeldung ihrer Altbesitzrechte während der am 26./10. 1925 zu Ende gegangenen Frist versäumt haben, eine Nachmeldefrist von einem Monat zur nachträglichen Geltend- machung dieser Rechte zu gewähren. In Ausführung dieses Beschlusses fordert die Ges. diese säumigen Altbesitzer der nachstehend aufgeführten Anleihen: 4½ % Anleihe vom Jahre 1887 4 % Anleihe vom Jahre 1896 % Anleihe vom Jahre 1889 4 % Anleihe vom Jahre 1904 % Anleihe vom Jahre 1892 4 % Anleihe vom Jahre 1906 % Anleihe vom Jahre 1894 4 % Anleihe vom Jahre 1912 % Anleihe vom Jahre 1895 = =