5650 Banken und andere Geld-Institute. Geschäftsjahr: Kalenderj. Gen.-Vers.: Im I. Geschäftshalbj. Stimmrecht: Je RM. 20 St.-Akt. 1 St., je RM. 20 Vorz.-Akt. 25 St. in best. Fällen. Bilanz am 31. Dez. 1927: Aktiva: Kassa u. Guth. bei der Südd. Treuhand-Ges. u. Postscheck 9652, Debit. 37 842, Anspruch auf Nachlass lt. Zwangsvergleich aus M. 472 853: 297 002, Verlust 119 926. Sa. RM. 464 423. – Passiva: Kredit. RM. 464 423. Gewinn- u. Verlust-Konto: Debet: Verlustvortrag aus 1926 95 641, Unk. 27 355. – Kredit: Zs. 3069, Verlust (wird vorgetragen) 119 926. Sa. RM. 122 996. Dividenden 1917–1927: 0, 0, 2, 2, 3, 10, 0, 0, 0, 0. 0 %. Aufsichtsrat: Vors. Rechtsanw. Kurt Berger, Berlin; Dir. Havestadt, Elsterwerda; Buchdruckereibes. O. Rudolph, Dir. Rud. Weisshaar, München. Zahlstellen: Ges.-Kasse; Frankf. a. M.: Bankh. Paul Strasburger & Co. Bankhaus L. Waitzfelder Akt.-Ges., München. Die Bank hat Anfang Januar 1926 ihren Gläubigern mitgeteilt, dass bei ihr eine Zahlungsstockung eingetreten sei, deren Behebung innerhalb Monatsfrist jedoch erhofft werden könne. Die Gläubiger, welche Herausgabe ihrer – auf Stückekonto – gekauften Wertp. verlangten, wurden hingehalten, bis sich herausstellte, dass diese Wertp. den kredit- gebenden Banken verpfändet u. teils bereits im Sommer 1925, teils im Winter 1925/26 zur Deckung ihrer Forder. zwangsweise verkauft worden waren. Die am 12./12. 1925 von der G.-V. genehmigte Bilanz wies bei RM. 101 000 A.-K. u. RM. 5050 Res. RM. 453 143 Aussen- stände u. ein Xuseinandersetz.-K. (Forder. gegen die Erben des Komm.-Rats Th. Waitzfelder) von RM. 250 000 aus, denen ein Delkr.-K. von RM. 210 457 gegenübersteht. Die grossenteils auf die Inflationszeit zurückreichenden Aussenstände sind teils uneinbringlich, teils be- stritten, so dass für die Gläubiger wohl nur die von der Bayer. Gemeindebank eingeklagte Forder. gegen die Erben des Vorbesitzers als einziger Aktivposten verbleibt, nachdem alle Sanierungsversuche gescheitert sind. Eine Bilanz auf 31./12. 1925 wurde nicht aufgestellt, auch wurde noch keine Anzeige nach § 240 H. G.B. über den Verlust des A.-K. erstattet. Das Bankgeschäft ist seitdem geschlossen. Im Handelsregister wird die Firma nicht mehr aufgeführt. – Letzte ausführl. Aufnahme der Ges. (mit dem Status ult. 1924) s. Hdb. d. Dt. A.-G. Jahrg. 1927. Bayerische Holzkreditbank Akt.-Ges., München, Wimpfener Str. 1. Die Firma ist lt. Bekanntm. des Amtsgerichts München v. 24./10. 1925 auf Grund der Verordnung über Goldbilanzen vom 18./12. 1923 für nichtig erklärt. Im Handelsregister wird die Firma nicht mehr aufgeführt Letzte ausführliche Aufnahme s. Hdb. d. Dt. A.-G. Jahrg. 1925. Bayerische Kohlenhandelsbank Akt.-Ges., München, Rumfordstr. 2. Die G.-V. v. 30./5. 1927 hat die Auflös. der Ges. unter Übertrag. ihres Vermögens im ganzen zwecks Verschmelz. mit der Bayerischen Landesproduktenbank Akt.-Ges. in München unter Ausschluss der Liqu. gegen Gewähr. von Aktien (RM. 100: 100) beschlossen. Die Firma ist erloschen. Letzte ausführl. Aufnahme s. Hdb. der Dt. A.-G. Jahrg. 1927. Bayerische Staatsbank in München. Gegründet: Die Bank wurde 1780 durch Markgrafen Alexander zu Brandenburg-Ansbach- Bayreuth als Fürstl. Hofbank mit dem Sitze in Ansbach gegründet. Als im Dez. 1791 infolge Verzichtleistung des Markgrafen die Fürstentümer Ansbach-Bayreuth an Preussen übergegangen waren, erfolgte 1792 die Übergabe der Bank an die Krone Preussens. Die Firma lautete nun „Königl. preussische Banco in Franken“. Im Nov. 1795 wurde der Sitz der Bank nach Fürth verlegt. Bei ihrem am 21./11. 1806 erfolgten Ubergang an die Krone Bayerns er- hielt die Bank die Firma „Königl. Bayer. Bank“. Der Sitz derselben wurde am 1./7. 1807 nach Nürnberg verlegt. Die Umwandlung des Königreichs Bayern in einen Freistaat gegen Ende des Jahres 1918 hatte die Anderung der Firma ,Königl. Bayer. Bank“ in „Bayerische Staatsbank' zur Folge. Am 1./9. 1920 wurde der Sitz des Direktoriums u. der Hauptsitz der Bank von Nürnberg nach München verlegt. Die Satzungen wurden durch die Verordnung des Gesamtministeriums des Freistaates Bayern vom 24./3. 1920 neu geregelt. Die Bank ist eine unter der Aufsicht und obersten Leitung des Staatsministeriums der Finanzen stehende Staatsanstalt mit kaufmännischer Geschäftsführung, besitzt die Eigenschaft einer juristischen Person des öffentlichen Rechtes u. geniesst die vollkommene Garantie des Staates. Zweck: Die Bank ist eine Depositen- u. Kreditbank. Als Staatsanstalt hat sie die Auf- gabe, innerhalb ihres Wirkungskreises Handel, Industrie, Gewerbe u. Landwirtschaft zu unterstützen u. zu fördern. Zum ordentl. geschäftl. Wirkungskreis der Bank gehören ins-