5824 Bergwerke, Hütten- u. Salinenwesen, Erdöl- u. Torfgewinnung. Märkische Bergbau-Akt.-Ges., Essen-Ruhr, Girondellenstr. 22. Gegründet: 19./6. 1923; eingetr. 10./7. 1923. Gründer s. Hdb. d. Dt. A.-G. Jahrg. 1924/25. Sitz bis 14./8. 1923 in Altendorf-Ruhr. Zweck: Erwerb u. Betrieb von Bergwerken ohne Unterschied der zu gewinnenden Mineralien, Verhüttung, Verarbeitung sowie sonst. Verwertung auch durch Verkauf der gewonnenen Mineralien sowie der Vertrieb aus den gewonnenen Mineralien hergestellter Produkte u. Fabrikate; Beteil., Pacht, ähnl. Unternehmungen. Kapital: RM. 900 000 in 1800 Akt. zu RM. 500. Urspr. M. 60 Mill. in 50 000 St.-Akt. u. 10 000 Nam.-Vorz.-Akt., letztere mit 25 % eingezahlt. Die G.-V. v. 29./5. 1925 beschloss Umstell. von M. 60 Mill. auf RM. 900 000 in 1800 Akt. zu RM. 500. Geschäftsjahr: Kalenderj. Gen.-Vers.: Im 1. Geschäftshalbj. Stimmrecht: 1 Aktie 1 St. Bilanz am 31. Dez. 1926: Aktiva: Berechtsame 585 000, Masch. 40 860, Geb. 27 350, Inv. 13 174, Debit. 390 232, Lager 9691, Kassa 570, Beteil. 720 000, Verlust 77 632. – Passiva: A.-K. 900 000, R.-F. 93 601, Kredit. 738 086, Akzepte 115 994, Lohn 16 829. Sa. RM. 1 864 512. Gewinn- u. Verlust-Konto: Debet: Unk. 18 716, Steuern 6086, Zs. 75 593, Abschr. 85 302. – Kredit: Betriebs-K. 108 065, Verlust 77 632. Sa. RM. 185 698. Bilanz am 31. Dez. 1927: Aktiva: Berechtsame 585 000, Masch. 7359, Geb. 4114, Inv. 14 639, Debit. 260 158, Lager 14 539, Kassa 4581, Beteilig. 720 000, Verlust 257 846. – Passiva: A.-K. 900 000, R.-F. 15 968, Kreditoren 886 798, Akzepte 64 226, Lohn 1245. Sa. RM. 1 868 239. Gewinn- u. Verlust-Konto: Debet: Unk. 17 213, Steuern 7795, Zs. 49 058, Betriebs-K. 183 778. Sa. RM. 257 846. – Kredit: Verlust RM. 257 846. Dividenden 1924–1927: 0 %. Direktion: H. Eickelmann, Altendorf-Ruhr; P. Schulte-Holtey, Essen-Rellinghausen. Aufsichtsrat: Bergwerksbe Heinrich Schulte-Holtey sent., Werden Ruhr; Arnold Koepe, Erkelenz; Bank-Dir. Theod. Commandeur, Dir. Josef Wulff, Essen; SanRat Dr. Bruno Hamm, Lütgendortmund; Reeder Fritz Rehmann, Mülheim (Ruhr); Bergw.-Bes. Aug. Koehne, Altendorf (Ruhr), Verwaltungsrat: Arnold Koepe, Erkelenz; Bankdir. R. Beckendorff, Essen; Bergwerksbes. H. Schulte-Holtey, Altendorf-Ruhr; Bankdir. Herm. Neul, Essen. Zahlstelle: Ges.-Kasse. Rheinisch-Westfälisches Kohlen-Syndikat in Essen-Ruhr. Gegründet: 16./2. 1893. Infolge Ruhrbesetz. Sitz Anf. 1923 vorübergeh. nach Hamburg, Kirdorfhaus, Alsterdamm 16/18, verlegt. Ab 16./1. 1924 erfolgte Rückverlegung nach Essen und Neuorganisation unter dem Namen Vereinigung für die Verteilung und den Verkauf von Rührkohle Akt.-Ges. Zweck: Das Statut der Ges. wurde durch die vom Reichswirtschaftsminister ge- nehm. Beschl. der G.-V. v. 15./9. u. 20./10. 1919 geändert. Insbes. ist Gegenstand des Unternehmens jetzt einer durch Zusammenschluss von Zechenbesitzern im Bezirk des Niederrheinisch- Westfälischen Steinkohlenbergbaus gegründeten Kartellvereinigung als geschäftseführendes Organ zu dienen und in dieser Eigenschaft alle Aufgaben zu erfüllen, welche die Ausführungsbestimmungen vom 21. August 1919 zum Gesetz über die Regelung der Kohlenwirtschaft vom 23. März 1919 den Kohlensyndikaten übertragen. Ausser Stein- kohlen, Steinkohlenkoks u. Steinkohlenbriketts aus den Anlagen der Mitgl. des Syndikats, kann die A.-G. auch Kohlen, Koks u. Briketts vertreiben, welche von ausserhalb des Syndikats stehenden Zechen u. Werken herrühren. Sie kann auch Grubenfelder u. Berg- werksanteile erwerben, sowie Anlagen betreiben, welche die Lagerung, die Aufbereitung, den Absatz u. die Beförderung von Kohlen, Koks u. Briketts bezwecken. Der am 31./3 1923 ablauf. Syndikatsvertrag wurde zunächst bis Ende Sept. 1923, so- dann bis Ende Dez. 1923 und schliesslich noch einmal bis zum 15./1. 1924 verlängert. Am 16./1. 1924 nahm die neue Verkaufsorganisation des Ruhrbergbaues die „Vereinigung für die Verteilung und den Verkauf von Ruhrkohle A.-G.“ ihre Tätigkeit in Essen auf. Die Vereinigung hatte, zumal da ihr eine Reihe grosser Zechen fernblieb. nicht die innere Kraft, um die nötige Geschlossenheit des Verkaufs wieder herbeizuführen. Sie fand deshalb durch Kündig. ein vorzeit. Ende. Zum 1./10. 1924 trat ein neuer Synd.- Vertrag in Kraft, dem eine Anzahl Zechen mit etwa 10 % der Gesamtförd. nicht freiwillig sondern auf Grund einer Verordn. des Reichswirtschaftsministers beitraten. Ein befried. Verhältnis zwischen den Mitgl. wurde aber auch durch diesen Vertrag nicht herbeigeführt. Allgemein herrschte der Wunsch nach einem Ausgleich, der jeder Zeche den freiw. Bei- tritt ermöglichte. Nach überaus schwierigen Verhandl. wurde am 30./4. 1925 ein wesent- lich umgestalteter Vertrag von allen Zechen mit Ausnahme derjenigen unterzeichnet, auf deren Beitritt wegen ihrer geringen Förder, verzichtet wurde. Durch Beschluss der G.-V. v. 29./7. 1925 der Vereinigung für die Verteilung u. den Verkauf von Ruhrkohle A.-G. in Essen trat diese den Vereinigungsvertrag v. 30./4. 1925 an das Rheinisch-Westfälische Kohlensyndikat ab, während die Vereinigung- usw. A.-G.