8 Banken und andere Geld-Institute. Vorstand: Franz Feilchenfeld, Stephan Popper; Willy v. Neurath; Stellv.: Theodor Cosmann. Aufsichtsrat: Vors. Dir. Ludwig von Neurath, Wien; Stellv. Exzell. Dr. Friedrich Rosen, Berlin; Dir. Dr. Otto Feilchenfeld, Prag; Mitgl.: Dir. Heinrich Bélohfibek, Prag; Dir. Otto Deutsch, Wien; Konsul Kurt Gumpel, Hannover; Dir. Max Kantor, Prag; Dir. Paul Lechner, Wien; Dr. Hans von Mauthner, Wien; Dr. Wilhelm Regendanz, Amsterdam; Geh. Ober- finanzrat Dr. Ernst Springer, Berlin; Wilhelm Theodor Stern, Frankf. a. M.; Gen.-Dir. Carl Uebelen, Hann.-Linden; Dir. Max Warnholtz, Hamburg; Dir. Dr. Ernst Ziegler, Prag. Zahlstelle: Ges.-Kasse. Bank für deutsche Industrie-Obligationen in Berlin SW 68, Feilnerstr. o5a. Gegründet: 30./9. 1924; eingetr. 2./10. 1924. Zur weiteren Durchführ. des Dawes-Planes wurde die im Industriebelastungsgesetz vom 30./8. 1924 vorgesehene Bank für deutsche Industrie-Oblig. gegründet, welche die Belastung der Industrie mit 5 Milliarden Goldmark durchzuführen hat. Gründer s. Hdb. d. Dt. A.-G. Jahrg. 1926. Zweck: Ausgabe der im § 32 des Industriebelastungsgesetzes vorgesehenen Industrie- bonds, Regelung des Zins- u. Tilgungsdienstes für diese Industriebonds, Entgegennahme, Verwahr. u. Verwalt. der als Sicherheiten dienenden Einzel-Oblig. der Unternehmer sowie alle hiermit zus. häng. u. dadurch veranlassten Geschäfte. Die Bank kann auch diejenigen Summen u. Einzelobligationen entgegennehmen u. verwalten, die zum Ausgleich der in diesem Gesetz vorgesehenen Belastung anderen Zweigen der deutschen Wirtschaft auferlegt werden. Die Bank ist auch befugt, für die im § 19 Abs. 2 u. § 48 Abs. 4 des Gesetzes vorgesehenen Zwecke weitere Industriebonds bis zur Höhe von GM. 200 Mill. auf Grund besonderer Deckung auszugeben. Die Ges. tritt nach Tilgung sämtl. Industriebonds in Liquidation. Das nach Berichtig. aller Schulden u. nach Rückzahl. des A.-K. verbleibende Vermögen fällt dem Reiche zu. – Die Bank ist von allen Steuern des Reiches, der Länder u. Gemeinden vom Einkommen, vom Vermögen (einschl. Grundvermögen) u. vom Gewerbe- betriebe befreit. Kapital: RM. 10 Mill. in 1000 Nam.-Akt. zu RM. 10 000, eingezahlt mit 75 %. Hiervon haben übern. die Industrie RM. 4 600 000, die Banken RM. 3 Mill., das Handwerk RM. 400 000, Gross- u. Einzelhandel je RM. 1 Mill. UÜbertragung der Aktien nur mit Genehmig. des A.-R. zulässig. Die Bankengemeinschaft, die an der Übernahme der Aktien der Bank für deutsche Industrie-Oblig. beteiligt war, setzte sich folgendermassen zusammen: Berlin: Berl. Handels- Ges., S. Bleichröder, Commerz- u. Privat-Bank Akt.-Ges., Darmst. u. Nationalbank K. a. A., Delbrück Schickler & Co., Deutsche Bank, Deutsche Girozentrale – Deutsche Kommunal- bank, Disconto-Ges., Dresdner Bank, J. Dreyfus & Co., Hardy & Co. G. m. b. H., Mendels- sohn & Co., Mitteldeutsche Creditbank, Reichs-Kredit-Ges. Akt.-Ges.; Breslau: E. Heimann; Dresden: Gebr. Arnhold; Düsseldorf: Barmer Bank-Verein Hinsberg, Fischer & Comp.; Essen: Simon Hirschland; Frankfurt a. M.: Lincoln Menny Oppenheimer, Lazard Speyer- Ellissen; Hamburg: L. Behrens & Söhne, Norddeutsche Bank in Hamburg, Vereinsbank in Hamburg, M. M. Warburg & Co.; Karlsruhe: Straus & Co.; Köln: A. Levy, Sal. Oppenheim jr. & Cie., A. Schaaffhaus. Bankverein Akt.-Ges.; Leipzig: Allg. Deutsche Credit- Anstalt; Mannheim: Rheinische Creditbank, Süddeutsche Disc.-Ges. Akt.-Ges.; Meiningen: Bank für Thüringen vorm. B. M. Strupp Akt.-Ges.; München: H. Aufhäuser, Bayer. Hypoth.- u. Wechsel-Bank, Bayer. Vereinsbank; Nürnberg: Anton Kohn. Obligationen: Das auf Grund des Dawesplanes erlassene I.-B.-G. vom 30./8. 1924 (R.-G.-Bl. I1I S. 257) sieht eine Belastung der deutschen industriellen Unternehmer mit der Verzins. u. Tilg. eines Nominalbetrages von GM. 5 Milliarden vor. Der Eingang dieser Jahresleist. wird durch eine Hypothek des öffentl. Rechts (öffentliche Last) an erster Stelle gesichert u. mit einer Reihe von Vorzugsrechten ausgestattet. Die Zahlungen für die Jahresleist. erfolgen nicht auf Grund des I.-B.-G., sondern auf Grund des Aufbringungs- gesetzes v. 30./8. 1924 (A.-B.-G.) in einem steuerähnlichen Verfahren durch einen viel weiteren, auch den Handel, die Banken, Versicherungs- u. Verkehrsgewerbe usw. umfassenden Kreis von Unternehmern. Die Industriebelast. hat die Bedeut. einer Art Bürgschaft für den Eingang der nach dem A.-B.-G. geschuldeten Zahlungen. Sie wird verkörpert in sogenannten unveräusserlichen Oblig., die insges. über einen Nennbetrag von GM. 5 Milliarden lauten. Jeder der Industriebelastung unterliegende Unternehmer hat über den auf ihn entfallenden Teil der Belast. eine unveräusserliche Oblig. auszustellen. Die Höhe des Nennbetrages der Oblig. wird nach der Veranlag. des Belasteten zur Vermögenssteuer vom Finanzamt festgesetzt mit Hilfe eines Verteilungsschlüssels, den die Reichsregier, durch Verordn. bestimmt. Die erstmalige Umleg. hat Anfang 1925 auf der Grundlage der Vermögenssteuerveranlagung 1924 stattgefunden. Der Umlegungsschlüssel betrug zunächst 17,1 % u. wurde dann endgültig auf 15,73 % festgesetzt. Die zweite Umleg. erfolgte auf der Grundlage der Vermögenssteuerveranlagung 1927 im Anfang des Jahres 1928. Der Umlegungsschlüssel ist durch Verordn. auf 19,6 % festgesetzt worden. Für die dritte Umlegung ist das Kalenderjahr 1929 vorgesehen. Die Belastung des einzelnen Unternehmers