10 Banken und andere Geld-Institute. Gemeinden sind aufbringungspflichtig, obwohl sie nicht vermögenssteuerpflichtig sind. Für sie wird die Verpflicht. besonders festgesetzt. Die Festsetzung des Aufbringungs- betrages erfolgt durch die Finanzämter nach den Regeln des Steuerverfahrens, ebenso die Einziehung der Zahlungen. Die Zahlungen werden von den Finanzämtern an die Bank abgeführt, welche sie zu den bestimmten Terminen auf das Konto des Agenten für die Reparationszahlungen bei der Reichsbank für Rechnung des Treuhänders einzahlt. Sobald die Bank die zum Termin fäll. Zahlungen vollständig erhalten hat, sind die der Industrie- belastung unterliegenden Unternehmer befreit, die Zahl. auf das Konto des Reparations- agenten befreien wiederum die Bank. Die Verzins. u. Tilg. der Industrie-Bonds u. der veräusserlichen Obl. werden vom Treuhänder mit den Mitteln besorgt, die ihm für diese Zwecke vom Reparationsagenten unter Berücksichtigung der dem Dienst der deutschen Auslandsanleihe von 1924 zuerkannten Priorität überwiesen werden. Der Treuhänder hat die Besorgung des Zins- u. Tilgungsdienstes für ihn u. auf seine Kosten der Bank über- tragen. Für alle Zahlungen gilt als Goldmark der Preis von ½7 s0 kg Feingold. Dieser Preis ist auf Grund des Londoner Goldpreises am dritten Börsentage vor der Fälligkeit der einzelnen Leistungen festzustellen. Der Umrechnung in die deutsche Währung ist der Mittelkurs der letzten amtl. Berliner Notier. für Auszahlung London am dritten Börsentage vor der Fälligkeit der einzelnen Leistungen zugrunde zu legen. Alle Zahl. für den Zins- u. Tilgungsdienst sind bis zu einem etwaigen Rückkauf von jeder unmittelbar die Zahlung belastenden deutschen Steuer frei. Die Befreiung tritt nicht ein, soweit sich die Obligation im Eigentum oder einem die Besteuerung begründeten Besitz von deutschen Reichsangehörigen oder von Ges. mit Sitz oder Ort der Leit. in Deutschland befinden. Die Obl. sind von der Wertpapiersteuer des Kapitalverkehrssteuerges. befreit. Die erste Veräusser. der Obl. durch den Treuhänder ist von der Börsenumsatzsteuer frei. Im übrigen werden die Obl. für die Börsenumsatzsteuer den allgem. Reichsanleihen gleichgestellt. Geschäftsjahr: Kalenderj. (1. Gesch.-Jahr vom 30./9. 1924–31./12. 1925) Gewinn-Verteilung: Höchstens 6 % Div., Rest nach Beschluss der G.-V. Bilanz am 31. Dez. 1928: Aktiva: Noch nicht eingez. A.-K. 2 500 000, Kassa u. Post- scheckguth. 16 267, Reichsbankguth. u. Guth. bei Banken 59 039 522, Wertp. 25 076 633, Debit. 1 640 690, Inv. 1, Aufbringungs-Leistung 20 059 855, kapitalisierter Betrag der Ansprüche der Bank gemäss Industriebelastungsgesetz 4 950 000 000, Anspruch der Bank aus den Jahres- leistungen der Industriebelastung für die Zeit v. 1./9.–31./12. 1928: 100 000 000. – Passiva: A.-K. 10 000 000, R.-F. 273 125, Rückstell. für Sonderkosten der Bank 500 000, Kredit. 283 491, Angest.-Unterstütz.-K. 180 285, Ausgleichs- u. Sicherungs-Rückl.-K. 67 500 000, Vortrags.-K. zum Ausgleich von Aufbringungs-Leistungen 4 583 787, Sonderrückl. 4 478 426, Aufbring.- Verrechn. 20 059 855, kapitalisierter Betrag der Ansprüche des Treuhänders gemäss Industrie- belastungsgesetz 4 950 000 000, Anspruch des Treuhänders aus den Jahresleistungen der Industriebelastung für die Zeit vom 1./9.–31./12. 1928: 100 000 000, Überschuss 474 000. Sa. RM. 5 158 332 971. Gewinn- u. Verlust-Konto: Debet: Handl.-Unk. 1 497 340, Abschr. auf Inv. 20 953, do. auf Wertp. 232 122, Überschuss 474 000 (davon: R.-F. 24 000, Div. 450 000). – Kredit: Einnahme aus Zs. (7 222 428, abzügl. Übertrag auf Ausgleichs- u. Sicherungs-Rürklage-K. 1 640 027, abzügl. Übertrag auf Vortrags-K. z. Ausgl. v. Aufbringungsleistungen 3 851 849) 1 730 551, Anteil des Treuhänders an den Kosten der Geschäftsführ. 493 865. Sa. RM. 2 224 417. Dividenden 1925–1928: 0, 6, 6, 6 %. Organe der Gesellschaft: Der Vor stand besteht aus einem oder mehreren Direktoren, die Deutsche sein müssen u. dem A.-R. nicht angehören dürfen. Die Mitgl. des Vorstandes werden erstmalig von der Reichsregierung für die Dauer von 3 Monaten bestellt, später vom A.-R. mit einer Mehrheit von der abgegebenen Stimmen ernannt. –— Der Auf- sichtsrat besteht einschl. des Präs. aus 15 Mitgl., von denen 4 von den nichtdeutschen Mitgliedern des Generalrates der Reichsbank, 3 von der Reparationskommission u. 7 von der Regierung u. zwar 3 als Vertreter der Reichsregierung u. 4 aus den Kreisen der belasteten Unternehmer u. der Aktionäre ernannt werden. Der Präs. muss ein Deutscher sein, welcher jährl. zu Beginn des Gesch.-Jahres durch den A.-R. mit mind. 10 Stimmen gewählt wird. Vorstand: Dr. Wilhelm Bötzkes, Berlin; Stellv. Dr. Otto Heinrich, Potsdam; Dr. Alfred Keichel, Berlin. Prokuristen: H. Strödel, M. Theuerkauf, Dr. Karl Frank, Georg Lorenz. Aufsichtsrat: Präs. Dr. Gustav Krupp von Bohlen u. Halbach, Essen; 1. Vizepräs. Bankier Dr. Paul von Schwabach, Berlin; 2. Vizepräs. Dir. Henry de Peyster, Paris. Dem A.-R. gehören an als Vertreter der Reichsregier.: Staatssekretär Dr. Ernst Trendelenburg, Ministerialdir. Ernst Bail, Ministerialdir. Prof. Dr. Herbert Dorn, Berlin; aus den Kreisen der belasteten Unter- nehmer u. der Aktionäre: Wirkl. Legationsrat a. D. Dr. Hermann Bücher, Prof. Dr. Julius Flechtheim, Clemens Lammers, Bankier Dr. Paul von Schwabach, Berlin; von den nicht- deutschen Mitgl. des Generalrats der Reichsbank: Bank-Dir. Mario Alberti, Mailand; R. de Haller, Genf; Gates W. Me Garrah, New York; Exc. Dr. R. J. H. Patijn, Haag; von der Reparationskommission: Charles Frérichs, Brüssel; Dir. im Finanzministerium Henry de Peyster, Paris; Bank-Dir. Dudley Ward, London. Treuhänder: Bernardino Nogara, Italien. 3