*=― ――――― 00 0 14 Banken und andere Geld-Institute. Finck & Co.; Nürnberg: Bayer. Hyp.- u. Wechselbank, Bayer. Staatsbank, Anton Kohn; Stettin: Pommersche Bank für Landwirtschaft u. Gewerbe; Stuttgart: Württemberg. Vereins- bank Fil. der Deutschen Bank; Amsterdam: Internationale Bank te Amsterdam, Lippmann, Rosenthal & Co., Rotterdamsche Bankvereeniging: Wien: Niederösterreichische Escompte-Ges. Berliner Hypothekenbank Aktiengesellschaft in Berlin W. 56, Taubenstrasse 22. Gegründet: 1866; Konz.-Urkunde v. 1./10. 1866. Dauer 100 Jahre ab 1./10. 1866. Firma lautete bis 1902 Pommersche Hypotheken-Actien-Bank. Zweck: Förderung des Realkredits durch Gewährung unkündbarer u. kündbarer Hypoth.- und Grundschulddarlehen, sowie durch Gewährung von Darlehen an Körperschaften des öffentlichen Rechts und Kleinbahnen. Die zur Gewährung dieser Darlehen erforderlichen Mittel werden durch Ausgabe von Hypoth.-Pfandbriefen, sowie Kommunal- und Kleinbahn- Oblig. beschafft; von letzteren noch nichts emittiert. Die Beleihung von Grundstücken darf gemäss der Vorschriften des Reichs-Hypoth.- Bank-Gesetzes, soweit die auf dieselben gewährten Hypoth. u. Grundschulden als Unter- lage für Hypoth.-Pfandbriefe benutzt werden, in der Regel nur zur ersten Stelle erfolgen. Hinsichtlich der Staatsaufsicht sind die Bestimmungen des Hypothekenbankgesetzes vom 13./7. 1899 massgebend. Die im Umlauf befindlichen Pfandbr. müssen jederzeit durch Hypoth. oder Grundschulden, die Kommunal-Schuldverschreib. durch Darlehnsforder. an preussische öffentl. Körperschaften gedeckt sein. Das Vorhandensein der Deckung wird durch den von der staatl. Aufsichts- behörde bestellten Treuhänder den gesetzlichen Vorschriften gemäss überwacht. Kapital: RM. 5 000 000 in 50 000 Akt. zu RM. 20, 12 500 Akt. zu RM. 100 u. 2750 Akt. zu RM. 1000. – Vorkriegskapital: M. 22 700 000. Urspr. A.-K. M. 2 400 000 u. nach verschied. Wandl. bis 1898 M. 10 200 000, dann von 1899–1901: M. 15 000 000, herabgesetzt 1902 auf M. 1 000 000 u. erhöht um M. 15 500 000, 1907 erhöht um M. 6 200 000 auf M. 22 700 000. dann erhöht 1923 auf M. 50 000 000 in 50 000 Akt. zu M. 1000 (über Kapitalsbeweg. s. Hdb. d. Dt. A.-G. Jahrg. 1927). Die G.-V. v. 7./3. 1925 beschloss Umstell. auf RM. 1 000 000 in 50 000 Akt. zu RM. 20, ferner Erhoh. um RM. 1 000 000 in 10 000 Akt. zu RM. 100, div.-ber. ab 1./7. 1925. Die jungen Aktien wurden von einem unter Führung der Darmstädter u. Nationalbank stehenden Konsort. zu pari mit der Massgabe übern., dieselben den Aktion. mit 110 % zuzügl. Bezugsrechtssteuer in der Weise anzubieten, dass auf RM. 100 des umgestellten Grundkap. eine neue Aktie über RM. 100 entfällt. Lt. G.-V. v. 1./12. 1926 Erhöh. um RM. 1 000 000 in 750 Akt. zu RM. 1000 u. 2500 Akt. zu RM. 100, div.-ber. ab 1./1. 1927. Die neuen Aktien wurden von einem Konsortium unter Führung der Darmstädter u. Nationalbank zu 112 % mit der Verpflichtung übernommen, sie den alten Aktionären zu 120 % in der Weise zum Bezuge anzubieten, dass auf nom. RM. 200 alte RM. 100 neue Aktien entfallen. Die G.-V. v. 15./3. 1928 beschloss Erhöh. um RM. 2 000 000 in 2000 Akt. zu RM. 1000. Von den jungen Aktien, div.-ber. ab 1./1. 1928, wurden von einem Konsort. unter Führung der Darmstädter u. Nationalbank RM. 1 500 000 zu 120 % mit der Verpflicht. übernommen, sie den alten Aktionären im Verh. 2: 1 zu 125 % zum Bezuge anzubieten. Die restl. RM. 500 000 übernahm das gleiche Konsort. zum Kurse von 130 % zwecks bestmöglicher Verwertung derart, dass der Erlös, der über 140 % erzielt wird, zu 75 % auf die Berliner Hypothekenbank entfällt, der Rest von 25 % auf das über- nehmende Konsortium. Pfandbriefe alter Währung: 3½ % abgestemp. Serie II/III, 3 % abgestemp. Serie V/XII, 4 % abgestemp. V/XII, 3 % Serie I, 4 % Serie I/IV, VII/VIII, XIII/XVIII, 4 % konvert. Serie V/VI, XIX/XX, 4½ % Serie V/VI, XIX/XX, 4½ % Serie XXI/XXII. Kurs Ende 1924 bis 1927: 4.30, 5.80, 15.2, 15 %. Notiz in Berlin u. Frankf. a. M. 1927 bzw. 1928 eingestellt. 4 % Serie 23/24 u. Serie 25. Kurs Ende 1924–1926: – %. Notiz in Berlin 1927 ein- gestellt. – 4 % Serie 26. Kurs Ende 1924– 1926: 0.06, –, – %. Notiz in Berlin 1927 eingestellt. Ablösung der Pfandbriefe alter Währung: Lt. Bekanntmach. v. 20./11. 1926 nahm die Bank aus der zur Ausschütt. bestimmten Masse zum 31./12. 1926 eine erste Verteil in Höhe von 15 % des Gesamtaufwert.-Betrags aller aufwertungsberecht. Pfandbriefe alter Währ. durch Aushänd. von 4½ %igen Goldpfandbriefen vom Jahre 1926 Serie 8 (s. a. unten) vor. Hinsichtl. des Aufwert.-Betrages, welcher auf die Papiermarkpfandbriefe bei der Ausschütt. entfällt, gilt folgendes: Für alle vor dem 1./1. 1918 ausgegebenen Pfandbr. (Vorkriegspfandbr.: Serie I–XXII) gilt als Goldmarkwert der Nennbetrag. Es entsprechen also M. 100 = GM. 100. Hierauf entfällt ein Aufwert.-Betrag von GM. 15. Für die nach dem 1./1. 1918 ausgegeb. Pfandbr. (Nachkriegspfandbr.: Serie 23–26) ist der Goldmarkbetrag, welcher der Aufwert. zugrunde zu legen ist, mit Zustimmung der Aufsichtsbehörde wie folgt festgesetzt: für die Serien 23/24 M. 100 = GM. 4.09, für die Serie 25 M 100 = GM. 0.125, für die Serie 26 M. 1000 = GM. 0.011. Auf diese Goldmarkbeträge entfällt demnach die 15 %ige Teilausschüttung. – Lt. Bek. v. Okt. 1928 machte die Ges. folgendes Schlussabfindungs- angebot: Die Ansprüche aus den Pfandbriefen alter Währung werden mit insges. 19.4 % ihres Goldmarkwerts in der Weise abgefunden, dass auf die bei der Teilausschütt. gewährten