Banken und andere Geld-Institute. 15 Alnteilscheine (8. auch unten) weitere 4.4 % des Goldmarkwerts ausgeschüttet werden, u. zwar 1.4 % in bar u. 3 % in 4½ % Liquidations-Goldpfandbriefen mit Zs. ab. 1./7. 1928. Es erhalten die Inhaber eines Anteilscheins zu einem Liquidations-Goldpfandbriefe von GM. 3000 GM. 600 in Liquid.-Pfandbriefen und RM. 280.– in bar, „ 1000 „ 200 „ „ „ „ „ 93.33 „ „ 7 500 „ „ „ „ „ 46.67 „ „ „ 300 60 „ 5 2833 90 77 7) bezw. Certifikaten von „ 100 „ 20 in Liquid. Pfandbriefen „ 3 9.33 „ 5 907 50 77 10 70 77 70 77 77 4.67 7 7 Die Inhaber eines Anteilscheins zu einem Liquidationsgoldpfandbriefzertifikat über GM. 10 erhalten RM. 2.93 in bar. Die zur Ausgabe kommenden Liquidationsgoldpfandbriefe sind in Stücken zu GM. 300, 100 u. 50 ausgefertigt. Kommunal-Oblig. alter Währung: 4 % v. 1908 Ser. I, 4 % v. 1910 Ser. II. Kurs Ende. 1924–1928: In Berlin: 3, 2.15, 7.6, 4.25, 4.50 %. – In Frankf. a. M. (Ser. J: –, – (2), 7, 4, =ee. 4 % Ausgabe 1920. Serie III. Kurs in Berlin Ende 1924–1928: 0.20, –, –, –, – % 5 % Ausgabe 1922, Serie IV. Kurs in Berlin Ende 1924–1928: –, –, –, –, – %. 6 % Ausgabe 1923, Serie V. Kurs in Berlin Ende 1923–1928: 12, –, 0.015, –, –, – %. Die Aufwert. der Kommunal-Obl. konnte noch nicht in Angriff genommen werden, weil eine Teilausschütt. bei der geringen Höhe des Gesamtobjekts nicht angängig erscheint u. eine Abfind. mit Rücksicht auf noch schwebende Aufwertungsverhandlungen mit einzelnen Gemeinden z. Zt. nicht möglich ist. Die Inhaber von 6 % Kommunal-Oblig., Serie V, welche diese Oblig. im Umtausch gegen 4½ % Pfandbriefe, Ser. XXI/XXII erworben haben und denen gemäss Aufwertungs- gesetz ein Anspruch darauf zusteht, dass sie bei der Aufwertung dieser ihrer Kemmunal- Obligationen mit dem Goldmarkbetrage der von ihnen im Umtausch gegebenen Pfandbriefe alter Währung berücksichtigt werden, vorausgesetzt, dass die Inhaber der Umtauschstücke dieses Verlangen bis zum 30./6. 1926 bei der Ges. gestellt haben, erhalten für je M. 1000 der Kommunal-Oblig., Serie V, GM. 150 4½ % Goldpfandbr. (mit Zinsen ab 1./1. 1927), mit Anteilscheinen für spätere weitere Ausschüttungen. Weitere Ausschüttungen erfolgen in demselben Umfange wie die Ausschüttungen an die Pfandbriefgläubiger alter Währung. Teilungsmasse der Pfandbriefgläubiger am 31. Dez. 1928: Nachdem eine 15 %ige Teil- ausschüttung auf die teilnahmeberechtigten Pfandbriefe im Goldmarkbetrage von GM. 209 804 272.18 stattgefunden hat, ist nach Abzug von 8 % Verwalt.-Kostenbeitrag noch folgender Restbestand vorhanden: Aktiva: Barbestand 4 523 518, Hyp. 4 694 762. Sa. RM. 9 218 280. – Passiva: Zur Empfangnahme des Restes der Teilungsmasse berechtigen die mit den Liquidationsgoldpfandbriefen im Gesamtbetrage von GM. 31 384 370 ausgegebenen Anteilscheine. Sie entsprechen einem Bestande von rund GM. 209 205 000 aufwert.berechtigter alter Pfandbriefe nach 15 %iger Barabfindung von etwa GM. 550 000 Spitzenbeträgen. 3 „ Teilungsmasse für Inhaber von Kommunalobligationen am 31. Dez. 1928: Aktiva: Barbestand: Eingang aus Kapitalrückzahl., Kommunaldarlehen-Zs., Anlage-Zs., Beitrag der Bank nach Art. 76 der Durchführungsverordnung zum Aufwertungsgesetz vom 29./11. 1925 177 645, Kommunaldarlehen: (mit 12½ % bzw. 25 % des Goldmarkbetrages eingesetzt) 1225 508, Zs. u. Amortisationsbeträge, fällig am 31./12. 1928 24 120. Sa. RM. 1 427 273. – Passiva: Goldmarkbetrag der teilnahmeberecht. Kommunalobligat. RM. 19 497 313. 4½ % Gold-Hyp.-Pfandbr. von 1926 Ser. 8 (Liquidations-Goldpfandbr.); ausgegeben zwecks Ablösung der Pfandbriefe alter Währung (s. a. oben) GM. 32 000 000; Erweiterungsausgabe GM. 6 000 000. Stücke zu GM. 3000, 1000, 500, 300, 100 u. 50; Erweiterungsausgabe GM. 4 100 000. Stücke zu GM. 300, 100 u. 50. Zs. 2./1. u. 1./7. Die Pfandbriefe der ersten beiden Ausgaben sind mit abtrennbaren u. gesondert verwertbaren Anteilscheinen für spätere weitere Ausschüttungen versehen (s. unten). Für Aufwert.-Beträge unter GM. 50 wurden 4½ % ige Gold-Zertifikate zu je GM. 10 ausgegeben. Diese Zertifikate sind ohne Zins- scheine; die Zinsen zuzüglich der mit 6 % für das Jahr hinzuzurechnenden Zinseszinsen werden erst bei Fälligkeit des Kapitalbetrages bezahlt. Gegen Einreich. von Zertifikaten im Nennbetrag von zusammen GM. 50 wird jederzeit ein 4½ %iger Gold-Pfandbrief im gleichen Nennwert mit Zinsscheinen ausgefolgt. Der Geldwert der Zinsscheine u, ausgelosten oder gekündigten Stücke wird berechnet nach dem für den 15. Tag des dem Fälligkeitstage vorhergehenden Monats geltenden amtlich bekanntgemachten Preise des Feingoldes. Die Umrechnung erfolgt nach dem Mittelkurse der Berliner Börse für Auszahlung London auf Grund der letzten amtl. Notierung vor dem Tage, der für die Berechnung der fälligen Beträge massgebend ist. Ergibt sich aus dieser Umrechnung für das Kilogramm Feingold ein Preis von nicht mehr als KM. 2820 u. nicht weniger als RM. 2760, so ist für jede geschuldete Goldmark eine Reichsmark in gesetzlichen Zahlungsmitteln zu zahlen. – Kurs Ende 1927–1928: In Berlin: 80.50, 79 %; in Erankf. a. M.: 80, 78.50 %. Eingeführt in Berlin im April bzw. Juni 1927 bzw. März 1929 u. in Frankf. a. M. im August 1927 bzw. März 1929. Anteilscheine zu den vorbezeichneten 4½ % Liquidations-Goldpfandbriefen über die weiteren Ausschüttungen aus der Hypothekenteilungsmasse, gekennzeichnet mit den gleichen Literas u. Nummern u. denselben Nennbeträgen wie die Liquidations-Goldpfand-