— *― Banken und andere Geld-Institute. 35 Y (Rheinl.) Die Akt. sind wertlos. Die Akt.-Mehrheit befand sich in Hd. des Bankhauses ― E. v. Stein & Co., Berlin-Breslau, das in Konkurs ging. Die Ges. wurde lt. Bek. v. 9./10. 1928 aufgefordert, binnen 3 Monaten Widerspruch gegen die Löschung ihrer Firma zu erheben. In Nichtachtung dieser Aufforderung wurde die Firma am 24./1. 1929 von Amts wegen gelöscht. Letzte ausführliche Aufnahme der Ges. s. Hdb. d. Dt. A.-G. Jahrg. 1927. Deutsche Raiffeisenbank A.-G. in Berlin W 9, Kothener Str. 39/43. Lt. Mitt. der Verwaltung in der G.-V. v. 13./3. 1929 hätten die durch nichtgenossen- schaftliche Geschäfte seinerzeit entstandenen Verluste der Deutschen Raiffeisenbank 1926 zum Konkurs der Bank geführt, wenn nicht die Preussenkasse einen Überbrückungskredit von RM. 40 000 000 bis 1938 gegeben u. die Genossenschaften hierfür die Bürgschaften übernommen hätten. Die G.-V. v. 13./3. 1929 genehmigte nunmehr einen Liquidations- Vertrag mit der Preussischen Zentral-Genossenschafts-Kasse in Berlin, dessen Inhalt in der Hauptsache folgender ist: 1. Ab 1./4. 1929 beschränkt die Zentrale der Deutschen Raiffeisenbank ihre Hätigkeit lediglich auf Ab wicklungsgeschäfte. 2. Von diesem Zeit- punkt ab verkehren die Filialen der Deutschen Raiffeisenbank direkt mit der Preussenkasse. Sie werden baldmöglichst zu selbständigen Verbandskassen um- gewandelt oder mit anderen bereits bestehenden Verbandskassen zusammengeschlossen. 3. Die Filialen (Verbandskassen) arbeiten mit den Genossenschaften wie bisher. 4. Sobald die Filialen auf die Verbandskassen überführt sind, wird später die formelle Liquidation der Deutschen Raiffeisenbank beschlossen. 5. Von dem Verlust der Deutschen Raiffeisen- bank von rd. RM. 60 000 000 trägt die Deutsche Raiffeisenorganisation RM. 20 000 000 durch Abschreib. des Aktienkapitals u. Hergabe eines Teiles der Reserven. Während Raiffeisen eine feste Summe leistet, übernimmt die Preussenkasse das gesamte übrige Verlustrisiko. 6. Um Härten bei einzelnen Aktionärgenossenschaften zu vermeiden, wird der Rest der Reserven sowie der Gewinn von 1928 in Höhe von zusammen RM. 2 176 000 auf die Ver- bände verteilt. 7. Die Bürgschaften werden mit Vertragsabschluss bedingungslos den Genossenschaften zurückgegeben. 8. Die Verbandskassen verpflichten sich zum ausschliess- lichen Geldverkehr mit der Preussenkasse, die Genossenschaften zum ausschliesslichen Geld- verkehr mit der Verbandskasse, beide bis Ende 1933. 9. Ein Rücktrittsrecht bis zum 1./4. 1929 kann von der Preussenkasse ausgeübt werden, wenn zwischen der Reichsregierung, der Deutschen Rentenbank-Kreditanstalt u. ihr eine Verständig. über die finanzielle Mit- wirkung für die Durchführ. dieses Vertrages nicht zustande kommt. Ausserdem hat sich die Preussenkasse ein Rücktrittsrecht für den Fall vorbehalten, dass die Auflösung der Deutschen Raiffeisenbank späterhin nicht ordnungsmässig erfolgt oder der Aufsichtsrat sich weigern sollte, bei der Benennung der Liquidatoren die Wünsche der Preussenkasse zu berücksichtigen. Die gleiche G.-V. genehmigte Abtrennungsverträge. Es handelt sich Bierbei darum, dass von den 14 über das ganze Reich verteiften Filialen der Raiffeisenhank eine Anzahl mit den Zentralkassen des Reichsverbandes verschmolzen, andere zu selbständigen Ver- bandskassen ausgebaut werden. In Oberschlesien hat die Vereinheitlich. des ländlichen Genossenschaftswesens bereits begonnen. Gegründet: 30./9. 1876. Die Zentrale wurde lt. G.-V. vom 23./6. 1909 von Neuwied nach Berlin verlegt. Fa. bis 14./3. 1923: Landwirtschaftliche Central-Darlehnskasse für Deutschland. Filialen in Braunschweig, Breslau. Kassel, Koblenz, Erfurt, Frankfurt a. M., Gleiwitz, Königsberg i. Pr., Ludwigshafen a. Rh., Nürnberg, Köslin, Schwerin, Sigmaringen. Zweck: Geldausgleich der angeschloss. Genossenschaften u. genossenschaftl. Unternehm. in anderer Rechtsform u. ihre Unterstützung in allen Bank- u. Kreditgeschäften sowie der Abschluss aller zur Erfüllung der Aufgaben dienenden Bankgeschäfte in den Filialbezirken mit Warenabteil., ferner der gemeinschaftl. Einkauf von landwirtschaftl. Betriebsmitteln (Kunstdünger, Kraftfutter, Maschinen etc.) u. die gemeinschaftliche Verwertung landwirt- schaftlicher Erzeugnisse. Als neuer Geschäftszweig wurde 1926 die Gewährung von Pächter- krediten auf Grund des Reichsgesetzes v. 9./7. 1926 aufgenommen. Die Bank wurde durch Beschluss des Pachtkredit-Ausschusses v. 21./12. 1926 als Kreditinstitut zugelassen. Auch die Finanzierung von Landkraftmaschinen u. die Gewähr. von Molkereikrediten ist als neue Tätigkeit in den Geschäftskreis einbezogen worden. Auch Betrieb einer Abteilung Verlag u. Druckerei in Neuwied. Die Ges. steht in Verbindung mit der Gemeinsch.-Gruppe deutscher Hypothekenbanken u. der Preussischen Zentralgenossenschafts-Kasse, Berlin. Ca. 600 Beamte. Ende 1927 angeschl. 8609 Genossenschaften. Kapital: RM. 25 250 000 in 20 000 Nam.-Akt. zu RM. 500 u. 152 500 Nam-Akt. zu RM. 100. – Vorkriegskapital: M. 10 000 000. Urspr. A.-K. M. 5 000 000, 1900 Erhöh. um M. 5 000 000, 1916 um M. 10 000 000, 1920 um M. 20 000 000, 1921 um M. 60 000 000. Weiter erhöht lt. G.-V. v. 14./3. 1923 um M. 1 900 000 000 in St.-Akt. Lt. a. o. G.-V. v. 26./11. 1924 Umstell. von M. 2 Md. auf RM. 25 250 000 (gemäss Goldeinz.-Wert 2: 1) in 20 000 Nam.-Akt. zu RM. 500 u. 152 500 Nam.-Akt. zu RM. 100. Geschäftsjahr: Kalenderj. Gen.-Vers.: Bis Juni. Stimmrecht: Je RM. 100 A.-K. = 1 St. Gewinn-Verteilung: Mind. 20 % zur Res., statutar. Höchstdivid. 5 %. 3* N