――――― 36 Banken und andere Geld-Institute. Das Unternehmen ist ein gemeinnütziges u. nicht auf Gewinnerziel. berechnet. Dem- gemäss werden vom Reingewinn höchstens 5 % der Kapitaleinlagen als Div. verteilt, sofern nicht nach § 36,2 des Stat. ein geringerer Prozentsatz zu gewähren ist. Bei etwaiger Auslos. der Aktien oder bei Auflös. der Ges. wird den Aktionären nicht mehr als der Nenn- wert der Anteile gewährt. Bei Auflös. ist der etwaige Rest des Gesellschaftsvermögens für gemeinnützige Zwecke zu verwenden. Bilanz am 31. Dez. 1928: Aktiva: Kassa, fremde Geldsorten 643 635, Guth. bei Noten- u. Abrechn.-Banken 1 268 738, eigener Wechselbestand 23 927 903, Guth. bei Banken u. Bank- firmen, innerhalb 7 Tagen fällig 17 138 116, Reports u. Lombards gegen börsengängige Wertp. 325 053, eigene Wertp.: Anleihen u. unverzinsl. Schatzanweis. des Reichs und der Länder 96 698, sonst. bei der Reichsbank u. and. Zentralnotenbanken beleihbare Wertp. 735 186, sonst. börsengängige Wertp. 1 211 515, sonst. Wertp. 323 458, dauernde Beteil. bei anderen Banken u. Bankiers 3 364 324, sonst. Beteil. 1 576 438, Debit. in lauf. Rechn.: Spar- u. Dar- lehnskassenvereine 66 005 032, Betriebsgenossenschaften 3 940 632, Zentralwarenanstalten u. Warengenossenschaften 44 315 700, sonst. Schuldner 16 644 888, Abwicklungskonto 48 282 051, Druckerei Neuwied 220 257, Bankgebäude 6 319 086, sonst. Immob. 3 057 041, Mobil. 613 332, schwebende Verrechnungsposten 1 718 334, (Aval- u. Bürgschaftsdebit. 2 517 253). – Passiva: A.-K. 25 250 000, R.-F. 847 766, Delkr.-F. 500 000, Raiffeisen-Gedächtnis-Stiftung 500 004, Banken 151 184 586, sonst. Kredit. 59 991 700, schwebende Verrechnungsposten 2 452 622, (Aval- u. Bürgschaftskredit. 2 517 253), Gewinn 1 000 745. Sa. RM. 241 727 426. Gewinn- u. Verlust-Konto: Debet: Gen.-Unk.: Zentrale 793 957, Filialen 2 622 350, Bei- träge an Verbände 120 000, Steuern 31 230, Abschreib.: Immobil. 103 277, Mobilien 79 713, Aussenstände 360 538, Gewinn 1 000 745. – Kredit: Zs., Provis. usw. 4 673 939, Gewinn aus Eff., Devisen u. Sorten 106 835, Ertrag aus Beteil. 331 040. Sa. RM. 5 111 814. Dividenden 1914–1928: 4, 4, 4, 5, 5, 5, 5, 5, 5, %% Vorstand: Dr. Grünewald, Gottfried Meulenbergh, Berlin. Aufsichtsrat: Vors. Geh. Justizrat Max Klingenbiel, Marburg; Stellv. Erzpriester Bittner, Gr. Pulschwitz; Karl Ebers, Insterburg; Mitgl.: Pfarrer Traugott Doyé, Gross-Ziethen; Ritter- gutsbes., Ritterschaftsrat Julius Böhm, Bloischdorf, Kr. Spremberg (N.-L.); Rechtsanwalt Jurkat, Schneidemühl; Landwirt Heinrich Schrader, Wenden; Amtmann Hartmann, Voldagsen, == R Kr. Gandersheim; Pastor prim. Emil Kraeusel, Breslau; Landrat a. D., Generallandschafts- Direktor a. D. von Seydlitz, auf Habendorf (Schles.); Erzpriester Bittner, Gross-Pluschwitz; Pfarrer Edgar Wolf, Markowitz-Ratibor; Gutsbes. Eduard Penner I, Neustadt (Danzig); Gutsbes. Richard Ringe, Schmerblock (Danzig); Rittergutsbes., Landschaftsrat Albin Wadsack. Horn- sömmern, Post Tennstädt; Kammerherr, Rittergutsbes. von Thümmel, Nöbdenitz (Sa.-A.); Bürgermeister Reitze Muth, Buchenau; Bürgermeister Ludwig Happel II, Hartenrod; Geh. Justizrat Max Klingenbiel, Marburg a. d. Lahn; Pfarrer a. D. Georg Adam Meyenschein, Kassel; Freiherr von Büllingen, Wolfskuhlen b. Budberg; Pfarrer Heckenroth, Altenkirchen; Gutsbes. Karl Ebers, Insterburg; Superintendent Paul Hensel, Johannisburg (Ostpr.); Dir. Bülow, Grossmöllen b. Köslin; Georg Wilhelm Maske, Lankwitz (Kr. Stolp); Bürgermeister, Ökonomierat Schramm, Enckenbach (Pfalz); Bürgermeister Stephan, Alt-Lussheim a. Rh.; Pfarrer Ludwig Städtler, Bergen; Landwirtschaftsrat Fritz Vogt, Hersbruck; Geschäftsführer Kasdorf, Warnemünde; Prokurist Schmidt, Hamburg-Lagenhorn I; Pfarrer Rieger, Owingen; Gutsbes. Xaver Zirn, Gemeinde Achberg b. Lindau am Bodensee. Zahlstelle: Ges.-Kasse. Deutsche Rentenbank, Berlin W 8, Wilhelmstr. Gegründet: Im Rahmen des Reichsgesetzes vom 13./10. 1923 wurde die Rentenbank verordnung vom 15./10. 1923 erlassen, hierzugehörig zwei Durchführungsbestimmungen vom 14./11. u. 17./12. 1923. Nachdem die von den Gründern aufgestellten Satzungen durch die Reichsregierung genehmigt waren, trat die Deutsche Rentenbank am 1./11. 1923 in Wirksam- keit. In ihrer gesamten Örganisation ist die Bank vollständig unabhängig u. selbständig, nu: die Satzungen u. die Wahl des Präsidenten unterliegen der Genehmig. der Regierung. Der Deutschen Rentenbank wurde durch Gesetz die Eigenschaft einer juristischen Person des Privatrechtes verliehen. Den handelsgesetzlichen Vorschriften über Handelsregister-Eim tragung unterliegt die Bank nicht, ebenso ist die Bank befreit von allen Einkommen- u. Vermögensteuern des Reiches, der Länder u. Gemeinden. Zweck: Bis zum Inkrafttreten des Rentenbankschein-Liquidier.-Ges. vom 22./8. 1924 stellte die Deutsche Rentenbank auf Grund der für sie begründeten Grundschulden u. der ihr zu übergebenden Schuldverschreib. Rentenbriefe aus. Die Rentenbriefe waren mit 5 % verzinslich u. konnten nach Ablauf von 5 J ahren von der Deutschen Rentenbank zur Rück- zahl, zu ihrem Nennwert im ganzen oder in Serien aufgekündigt werden. Die Rentenbriefe dienten als Deck. für die auszugebenden Rentenbankscheine. (Näheres über Liquidier.-Ges. u. früh. Zweck s. Hdb. d. Dt. A.-G. Jahrg. 1925 II.) Das Rentenbankschein-Liquidier.-Ges. sieht im Sinne des Sachverständigen-Gutachtens das allmähliche Verschwinden des Umlaufs der Renten bankscheine innerh. von längstens 10 Jahren nach Inkrafttreten des Liquidierungsgesetzes vor- Eine weitere Ausgabe von Rentenbankscheinen über den Betrag der beim Inkrafttreten a Gesetzes von ihr ausgegebenen Rentenbankscheine wird sinngemäss untersagt. (Die neue Reichsbank soll in Zukunft auf die Dauer von 50 Jahren das ausschl. Recht haben * ―