――――= ―――――― Banken und andere Geld-Institute. 43 wie bei der 7 % Gold-Anleihe vom 15./9. 1925. – Zahlstellen: New YVork u. London: The National City Bank of New York: Amsterdam: Amsterdamsche Bank; De Twentsche Bank, International Bank te Amsterdam; Stockholm: Stockholms Enskilda Bank. — Zahlung von Kapital u. Zs. in Gold-Doll. der Ver. Staaten, frei von allen gegenwärtigen u. zukünftigen deutschen Steuern u. Abgaben. — Von der Anleihe wurden in Amerika am 14./10. 1927: Doll. 40 000 000 zu 95.50 % von der National City Bank of New York, Harris, Forbes & Com- pany u. Lee, Higginson & Co. aufgelegt. Weitere Doll. 4 000 000 wurden in Holland am 20./10. 1927 zu 95 % von der Amsterdamschen Bank, De Twentsche Bank und Inter- nationale Bank te Amsterdam aufgelegt; während restliche Doll. 6 000 000 in England, Schweden u. in der Schweiz placiert wurden. Kurs Ende 1927–1928: In New York 92¼, 8 ― 6 % Gold-Anleihe vom 15./7. 1928, Serie A: Doll. 30 000 000; Stücke zu Doll. 500 u. 1000. 15./4. u. 15./10. Tilg.: Das Kapital ist fällig am 15./4. 1938; die Tilg. erfolgt mit halbjährl. % m. Z. v. 5./9. 1928 ab durch Rückkauf nicht über 100 % oder halbjährl. Auslos. zu 100 %. Die Bank hat das Recht, die Anleihe jederzeit zu einem Zinstermin ganz oder teilweise mit 30täg. Kündigungsfrist zu 100 % zu tilgen. Die Rückzahl. kann auch jeder- zeit durch Einreichung von Schuldverschreib. dieser Anleihe erfolgen, die zu pari in Zahlung genommen werden. Sicherheit u. Treuhänder: wie bei der 7 % Gold-Anleihe vom 15./9. 1925. Zahlstellen: New York u. London: The National City Bank of New York. Zahlung von Kapital u. Zinsen frei von allen gegenwärtigen u. zukünftigen deutschen Steuern u. Abgaben in New York in Goldmünze der Ver. Staaten vom jetzigen Gewicht u. Feingehalt, in London zum Kaufkurse für Sicht-Wechsel auf New York. Die Anleihe wurde in Amerika am 2./5. 1928 zu 95.50 % von der National City Bank of New York, Harris, Forbes & Co., Lee, Higginson & Co. u. Brown Brothers & Co. aufgelegt. Von der Anleihe wurden in England Doll. 2 000 000, in der Schweiz Doll. 1 000 000 u. in Schweden Doll. 750 000 untergebracht. 7 %ige Hypothekar- Schuldscheine. Für die Golddiskontbankanleihe in Höhe von RM. 360 000 000 sind von der D. R. B. K. 7 % ige Hypothekar-Schuldscheine herausgegeben worden. Verzinsung halbjährlich 15./1. u. 15./7. (erstmalig 15./1. 1927). Die erste Serie ist am 15./7. 1929, die zweite am 15./7. 1930, die dritte am 15./7. 1931 zur Rückzahl. fällig. Für die Forder. aus den Hypothekar-Schuldscheinen haften ausser dem Vermögen der D. R. B. K. als Sonderdeckungsmasse in voller Höhe des Nennbetrages, Hyp., welche für staatliche, landschaftliche, kommunale oder andere unter staatlicher Aufsicht stehende Bodenkredit- institute Deutschlands u. deutsche Hyp.-Banken oder für öffentlich rechtliche Sparkassen an inländischen land- u. forstwirtschaftl. Grundst. bestellt u. an die D. R. B. K. verpfändet oder abgetreten sind. Geschäftsjahr: Kalenderj. Das erste Geschäftsj. endete am 31./12. 1925. Gen.-Vers.: Die Anstaltsversammlungen finden innerhalb der ersten 6 Mon. nach Ablau des Geschäftsj. am Sitz der Anstalt statt. Gewinn-Verteilung: Vom Reingew. ist mind. ein Viertel einer Hauptrückl. so lange zuzuführen, bis diese den zehnten Teil des Kap. erreicht. Sind Schuldverschr. ausgegeben, 80 ist eine Sonderrückl. zu bilden; dieser ist mind. ein Drittel des Reingew. zuzuführen bis 5 % der ausgegebenen Schuldverschr. erreicht sind. Der Rest des Reingew. wird, soweit nicht weitere Rückl. beschlossen werden, der Hauptrückl. zugeführt oder zur Erhöh. des, Kap. der D. R.-K.-A. verwendet. Soweit der Reingew. nicht zur Erhöh. des Kap., zu Rückl., für die Sonderrückl. oder zur Überweis. an den Rentenbankschein-Tilg.-F. verwendet wird, bedarf die Bestimm. über die Verwend. des Reingewinns der Genehmig. der Reichsregier. u. der Zustimmung des Reichsrats. Wird die Genehmigung oder die Zustimmung versagt, s0 entscheidet über die Verwend. des Reingew. ein Ausschuss aus sechs Mitgliedern, von denen je zwei die Reichsregier., der Reichsrat u. die Anstaltsversammlung bestellt. Bestimmungen über Auflösung: Über das Vermögen, das der D. R.-K.-A. nach Beendigung ihrer Liqu., die nur auf Grund eines Gesetzes erfolgen darf. verbleibt, beschliesst die Anstaltsyersamml. mit Genehmig. der Reichsregier. unter Zustimmung des Reichstags u. des Reichsrats. Das Vermögen darf nur für landwirtschaftl. Zwecke im Sinne des $§ 2 ver- wendet werden. Im Falle eines Konkurses finden die Vorschriften der Konkursordnung entsprechende Anwendung. Bilanz am 31. Dez. 1928: Aktiva: Kassa, Reichsbankgiro-, Postscheck- u. Bankguth. 86 760 515, Wertp. 33 414 471, Devisen 479 565, Beteil. a) an der Finanzierungs-Ges. für Land- kraftmaschinen A.-G. 1 000 000, b) gemäss $ 3 Ziffer 3a des RKA.-Gesetzes 10 832 766, Per- sonalkredite a) bis zu 9 Monaten befristete Darlehen 150 717 745, b) Abzahlungskredite 107 465 823, sonstige länger befristete Darlehen (Molkereikredite) 12 046 900, Abwicklungs- kredite 46 173 735, Umschuldungskredite 2 300 000, Meliorationskredite a) Zwischenkredite 8 267 908, b) Dauerkredite 19 696 979, Siedlungskredite a) Zwischenkredite 111 420 650, Dauer- kredite 15 113 748, Hyp.-Darlehen: aus Mitteln der 1. Amerika-Anleihe 99 761 194, aus eig. Mitteln zu denselben Beding. 3 580 376, aus Mitteln der Golddiskontbankanl. 346 539 165, aus Mitteln der 2. Amerika-Anleihe 123 843 492, aus eig. Mitteln zu denselben Beding. 1 030 291, aus Mitteln der 3. Amerika-Anleihe 206 177 524, aus eig. Mitteln zu denselben Beding. 283 952, aus Mitteln der 4. Amerika-Anleihe a) gegen endgültige Deckung 88 389 098, b) Zwischen- kredite gegen vorläuf. Deckung 9 101 180, aus eig. Mitteln zu denselben Beding. 24 812, bei der Reichsbank hinterlegt a) zur Deckung von Schuldverschreib. 10 842 726, b) bis zur