Banken und andere Geld-Institute. 47 Bilanz am 31. Dez. 1928: Aktiva: Kassa, Postscheck, Guth. bei anderen Banken 657 979, Wertp. 2 173 829, Hyp. 1 770 077, Beteil. 1, Inv. 1, Debit. 10 627 254. – Passiva: A.-K. 250 000, R.-F. 25 000, a o. Rückl. 98 538, nichterhob. Div. 80, Einlagen in provisionsfr. Rechn. 14 681 998, Gewinn 173 525. Sa. RM. 15 229 142. Gewinn- u. Verlust-Konto: Debet: Geschäftsunk. 146 963, Steuern 51 761, Gewinn 173 525, Sa. RM. 372 250. – Kredit: Gewinn an Zs. RM. 372 250. Dividenden 1923– 1928: 0, 8, 8, 8, 8, 8 %. Direktion: Otto Kothe, H. Wiebusch. Prokurist: Georg Borchardt. Aufsichtsrat: Vors. Arthur Hübner, Stellv. Hugo Sommer, Verbandsvorsteher Gustav Schneider, Heinrich Thal, Otto Debald, Berlin; Moog, Weimar. Zahlstelle: Ges. Kasse. Deutsche Wohnstätten-Hypothekenbank Akt.-Ges., Berlin W 8, Unter den Linden 12/13. (Vgl. auch den Artikel: Deutsche Bau- u. Bodenbank A.-G.) Gegründet: 15./11. 1924; eingetr. 14./4. 1926. Gründer s. Hdb. d. Dt. A.-G. Jahrg. 1926. Zweck: Der Zweck der Ges. ist ausschl. darauf gerichtet, durch Hergabe von Darlehen die Herstell. u. Erhalt. von gesunden u. zweckmäss. Wohn- u. Heimstätten für die minder- bemittelte Bevölkerung zu fördern. Die Tätigkeit der Ges. ist gemeinnützig. Sie kann alle Geschäfte betreiben, zu denen eine Hypothekenbank nach den jeweils gültigen gesetzlichen Bestimmungen berechtigt ist, insbes. Gewährung von Darlehen gegen hypothekar. Sicherstell. sowie die Ausgabe von Schuldverschr. (Hyp.-Pfandbriefe) auf Grund dieser Beleihungen, Gewährung nichthypothekar. Darlehen an inländische Körperschaften des öffentl. Rechts oder gegen Übernahme der vollen Gewährleistung durch eine solche Körperschaft u. die Ausgabe von Schuldverschr. (Kommunal-Oblig.) auf Grund der so erworbenen Forderungen, sofern die Darlehen zur Förderung des Gesellschaftszwecks verwendet werden sollen. Kapital: RM. 4 000 000 in 4000 Nam.-Akt. zu RM. 1000. Urspr. RM. 1 000 000 in 1000 Akt. zu RM. 1000. Erhöht lt. G.-V. vom 27./10. 1926 um RM. 3 000 000 in 3000 Akt. zu RM. 1000. Die neuen Aktien wurden von der Deutschen Bau- u. Bodenbank übernommen. Grossaktionäre: Das gesamte A.-K. ist im Besitz der deutschen Bau- u. Bodenbank A.-G., Berlin. Goldhypothekenpfandbriefe: Der Deutschen Wohnstätten-Hyp.-Bank Akt.-Ges. in Berlin ist vom Preuss. Staatsministerium die Genehmig. erteilt, auf den Inhaber lautende Gold- Hyp.-Pfandbr. über zusammen GM. 30 059 000 (1 GM. = eokg Feingold) nach Massgabe der Satzung u. der ministeriell genehmigten allgem. Bestimmungen über die Ausgabe von Hypoth.- Pfandbriefen auszugeben. Die Pfandbriefe können von den Inhabern nicht gekündigt werden. Die Einziehung der Pfandbriefe geschieht durch freihändigen Ankauf oder durch Kündigung oder durch Auslosung. Die Tilgung beträgt mindestens ½ % jährlich unter Einrechnung der ersparten Zinsen u. setzt spätestens mit dem fünften Jahre nach der Darlehnshergabe ein. Die Kündigung erfolgt spätestens 6 Monate vor dem Rückzahlungs- termin. Die Einlös. der Stücke u. Zinsen erfolgt in Reichswährung zu dem letzten im Monat vor der Fälligkeit im Deutschen Reichsanzeiger bekanntgegebenen Feingoldpreise an der Londoner Börse, umgerechnet in deutsche Währung nach dem letzten im Monat vor der Fälligkeit an der Berliner Börse amtlich notierten Mittelkurse für Auszahlung London. Als Deckung für die Pfandbriefe dienen in erster Linie die von der Deutschen Wohnstätten- Hypothekenbank Akt.-Ges. gegen hypothekarische Sicherstellung gewährten Darlehen. Der Nennwert aller ausgegebenen Pfandbriefe darf den Gesamtbetrag aller der Ges. zustehenden Hyp. unter Abzug aller darauf erfolgten Rückzahlungen nicht übersteigen. Ausserdem haftet die Ges. für die Sicherheit der Pfandbriefe u. aller aus ihnen entspringenden Rechte mit ihrem gesamten Vermögen. Zahlstellen: Ges.-Kasse; Berlin: Preussische Staatsbank (Seehandlung), Disconto-Gesellschaft, Reichs-Kredit-Gesellschaft, Deutsche Bau- u. Boden- bank Aktiengesellschaft. Gold-Kommunal-Oblig. Das Preuss. Staatsministerium hat durch Erlass v. 14./9. 1928 der Deutschen Wohnstätten-Hypothekenbank A.-G., Berlin, die Genehmigung erteilt, auf den Inhaber lautende Goldkommunalobligationen über zusammen GM. 10 000 000 (1 GM. = ½;seo kg Feingold) nach Massgabe der Satzung und der ministeriell genehmigten allgemeinen Bestimmungen über die Ausgabe von Goldkommunalobligationen auszugeben. Der Zinsfuss der Goldkommunalobligationen darf 8 % nicht übersteigen. Diese Ermächtigung ist unter dem Vorbehalt der Rechte dritter Personen erteilt worden. Für die Befriedigung der Inhaber der Pfandbriefe übernimmt der Preuss. Staat durch diese Genehmigung keine Gewähr. 8 % Gold-Pfandbriefe Reihe I. GM. 2 000 000; Stücke zu GM. 100, 200, 500, 1000, 2000 u. 5000. Zs. 1./4. u. 1./10. – Frühere Kündigung als zum 1./1.1932 ausgeschlossen. Rück- zahlung bis spätestens 1./4. 1970. – Kurs Ende 1928: 97.50 %. Zulassung in Berlin im April 1928. 7 % Gold-Pfandbr. Reihe II. GM. 5 000 000; Stücke zu GM. 100, 200, 500, 1000, 2000 u. 5000. Zs. 1./4. u. 1./10. – Frühere Kündigung als zum 1./1. 1932 ausgeschlossen. Rück- bis spät. 1./4. 1970. – Kurs Ende 1927–1928: 94, 91 %. Zugelass. in Berlin im Nov. 1927. 6½ % Gold-Pfandbr. Reihe III. GM. 10 059 000. Nach dem Ausland verkauft. —