Banken und andere Geld-Institute. 67 Die Reichsbank beleiht die Central-Pfandbr. u. die Kommunal-Oblig. in A.-Klasse. Die Kommunal-Oblig. können in Preussen nach Art. 74 des Ges. v. 20./9. 1899 G.-S. v. 1899 S. 177 ff. von Vormündern, Kirchengemeinden, Stiftungen, öffentlichen wie privaten Ver- sich.-Instituten, von Sparkassen für mündelmässige Anlagen jeder Art verwendet werden. Central-Pfandbriefe alter Währung: 3½ % von 1886, 1889, 1894, 1896 u. 1904; 4 % von 1890, 1899, 1901, 1903, 1906, 1907, 1909, 1910 u. 1912. Kurs in Berlin Ende 1924–1926: 4, 5.25, 13.18 %. Notiz 1927 eingestellt. Kurs Ende 1927 in Hamburg: – %); in Breslau (von 1899, 1901, 1903, 1910, 1912): –; in Dresden (von 1899, 1901, 1907): 13 %. Notiz in Frank- furt a. M., Köln, Leipzig u. München 1927 eingestellt. 4 % von 1922. Kurs in Berlin Ende 1924–1925: 0, 18, – %. Notiz 1926 eingestellt. Kurs in Frankf. a. M. Ende 1924–1926: – (0.20), –, – %. Notiz 1927 eingestellt. Ablösung der Pfandbriefe alter Währung: Mit Genehm. der Aufsichtsbehörde nahm die Ges. zum 1./1. 1927 an die Besitzer der Pfandbriefe alter Währung eine erste Teil- ausschüttung in Höhe von 10 % des Goldwertes dieser Pfandbriefe in 4½ % Central-Gold- pfandbriefen vom Jahre 1926 Ausg. 2 (s. a. unten), vor. Eine weitere Ausschüttung von 8 % erfolgt lt. Bekanntm. vom März 1928 gegen Einlieferung des 1. Ratenscheins zu den mit der ersten Ausschüttung ausgegebenen Anteilscheinen (s. a. unten). Als Goldwert gilt nach dem Gesetz für alle Pfandbriefe der Nennwert, mit Ausnahme der 4 % Pfandbriefe von 1922, für welche der Goldwert auf GM. 2.28 für je PM. 1000 festgesetzt u. ein besonderes Abfindungs- angebot gemacht worden ist. Die Ges. zahlt für je M. 1000 Nennwert der 4 % Pfandbriefe von 1922 RM. 2.28 in bar. Denjenigen Pfandbrief-Inhabern, die ihre Stücke vor dem 21./10. 1922 gekauft haben u. nachweisen können, dass der von ihnen gezahlte Kaufpreis nach der für den Kauftag geltenden Umrechnungszahl des Aufwert.-Gesetzes einen höheren Goldmarkwert als GM. 2.28 für M. 1000 darstellt, zahlt die Ges. an Stelle des genannten Betrages diesen höheren Goldmarkwert ihres Kaufpreises bar in Reichsmark. Der Nach- weéis ist zu erbringen durch Vorlage der gleichzeitig mit den Stücken einzureichenden, vor dem 21./10. 1922 ausgestellten mit Nummern versehenen Bankrechn. Bis Anfang März 1927 hatten bereits ca. M. 66 Mill. von dem Angebot Gebrauch gemacht. Kommunal-Oblig. alter Währung: 3½ % von 1887, 1891, 1896 u. 1906; 4 % von 1901, 1908 u. 1912. Kurs Ende 1924–1928: 3, 2.30, 6.20, 6.25, 6.94 %. Notiert in Berlin. Auch notiert in Frankf. a. M., Hamburg, Breslau, Dresden, Köln, Leipzig u. München. – 6 % von 1922. Kurs Ende 1924–1926 in Berlin: 0.035, –, – %. Notiz 1927 eingestellt. –— 8 % von 1923: Kurs Ende 1924–1926 in Berlin: RM. 50, –, –, für M. 1 000 000. Notiz 1927 eingestellt. –— 10–20 % von 1923. Kurs Ende 1924–1926 in Berlin: RM. 23, –, – für M. 1 000 000. Notiz 1927 eingestellt. Ablösung der 3½ % u. 4 % Kommunal-Oblig. alter Währung umfassend sämtl. Jahr- gänge von 1887 bis 1912 einschliesslich, bei denen der Goldmarkbetrag gleich dem Nenn- betrage ist: Mit Zustimmung der Aufsichtsbehörde bietet die Ges. lt. Bek. v. März 1929 eine Abfindung in folgender Weise an: Gegen Einlieferung der alten Obligationen erhalten die Gläubiger in Höhe von 10 % des Nennbetrages ihrer Obligationen neue, auf Reichsmark gestellte 4 % Lidquidationsschuldverschreibungen, verzinslich vom 1./1. 1928 ab u. einlösbar mit 104 %. Die Liquidationsschuldverschreibungen sind eingeteilt in Stücke zu RM. 5000, 2000, 1000, 500, 200, 100 u. 50. Für Beträge unter RM. 50 werden Zertifikate in Stücken zu RM. 30 u. 10 ausgegeben. Die 4 % Jahreszinsen der Liquidationsschuld- verschreibungen sind jeweils am 2./1. nachträglich zahlbar. Die Jahreszinsen für 1928 werden bei Aushändigung der Liquidationsschuldverschreibungen bezahlt. Die Zertifikate sind ebenfalls mit 4¾ % verzinslich, die Zinsen werden jedoch nicht jährlich, sondern zu- züglich 6 % Zinseszinsen fürs Jahr erst bei Einlösung der Zertifikate ausgezahlt. Zertifikate über zusammen RM. 50 oder ein Vielfaches davon können in Schuldverschreibungen um- getauscht werden. Die Schuldverschreibungen u. Zertifikate werden jährlich mit mindestens 1.6 % des Gesamtbetrages zuzügl. der durch die fortschreitende Tilgung ersparten Zinsen ausgelost, so dass die Rückzahl. in längstens 30 Jahren vom 1./1. 1928 ab beendigt ist. Die planmässigen Auslosungen finden jährlich im November statt. Für die Jahre 1928, 1929 u. 1930 erfolgt eine gemeinsame Ziehung im November 1929. Bei dieser werden ausser dem planmässigen Tilgungsbetrage von zusammen RM. 744 680 weitere RM. 1 675 680 zur Auslosung kommen, deren Gegenwert dem Barbestande der Teilungsmasse entnommen wird. Die zweite Ziehung flndet im November 1931 statt. Die weiteren Ziehungen folgen im November jeden Jahres. Die Rückzahlung der ausgelosten Stücke erfolgt mit 104 % an dem auf die Ziehung folgenden 2./1., u. zwar erstmalig am 2./1. 1930. Der Ges. bleibt das Recht vorbehalten, die Auslos zu verstärken oder auch sämtl. noch im Umlauf befindliche Schuldverschreibungen u. Zertifikate auf einmal mit mindestens einmonatiger Frist zum ersten Werktage eines Kalendervierteljahres zu kündigen. Ablösung der Kommunal-Oblig. von 1922 u. 1923: Mit Zustimmung der Aufsichtsbehörde machte die Ges. im Dez. 1926 den Inhabern von den in der Inflationszeit ausgegebenen 6 % Komm.-Obl. v. J. 1922, 8 % do. v. J. 1923 u. 10/20 % do. v. J. 1923, welche einen Gold- markwert von GM. 2.13 auf M. 1000 bzw. GM. 8.40 auf M. 100 000 bzw. GM. 9.43 auf M. 100 000 000 darstellen, also nur die auf diese Beträge aus der Teilungsmasse zur Aus- schüttung kommende Quote erhalten würden, folg. Angebot: 1. Die Ges. zahlt für je M. 1000 der 6 % Kommunal-Obl. RM. 0.50, für je M. 100 000 der 8 % do. RM. 6, für je M. 100 000 der 10/20 % do. RM. 1. 2. Denjenigen Inhabern, die ihre Stücke vor dem 1./1. 1923 bzw. vor dem 5*