= 84 Banken und andere Geld-Institute. ein Zehntel; die hiernach den Anteilseignern zufliessenden Beträge werden entweder als Zuschlag zu der Div. gezahlt oder einem Spez.-R.-F. für künftige Div.-Zahlung zwecks Aufrechterhalt. einer gleichmäss. Div. zugeführt. Ein bei der Begeb. von Anteilsscheinen etwa zu gewinnendes Aufgeld fliesst dem R.-F. zu. Geschäftsjahr: Kalenderj. Gen.-Vers.: Bis spät. Mai. Stimmrecht: Je RM. 100 Anteilschein = 1 St., Grenze 300 St. Bilanz am 31. Dez. 1928: Aktiva: Betrag der nicht begeb. Reichsbankanteile 177 211 900, Goldbestand, unbelastet (Barren, in- u. ausländische Münzen): a) in den Kassen der Bank 2 643 705 443, b) bei ausländ. Zentralnotenbanken 85 626 277, Kassenbestand an: a) Scheide- münzen 81 766 439, b) Rentenbankscheinen 7 295 570, c) eig. Noten 1 517 776 850, d) Noten deutscher Privatnotenbanken 8 151 350, Guth. in ausländ. Währ. 155 781 589 (davon wurden zur Notendeckung herangezogen Guth. im Werte von RM. 154 011 000) Bestand an ausländ. Noten 1 261 644, Bestand an Auslandswechseln u. -schecks 371 200 990, Bestand an Inlands- wechseln u. -schecks a) Reichsschatzwechsel 51 090 000, sonst. Inlandswechsel u. schecks 2 271 858 436. Silberbestand 146 898, Betrag der Lombardforder., u. Zzwar: a) gegen Gold u. Silber (§ 21, 3 a BG.) 800, b) gegen Wertp. (§ 21, 3 b, c, d BG.) 30 358 100, c) gegen Wechsel (§ 21, 3; e BG.) 91 171 100, d) gegen Waren (§ 21, 3 BG.) 2 895 800, e) gegen langfristige Schuldverschreib. des Reichs (9 21, 3 Abs. 2 BG.) 18 909 000, f) gegen Schatzwechsel des Reichs (§ 21, 3 g BG.) 32 734 600, Bestand an eig. Wertp. 93 349 125, Forder., deren Eingang ungewiss ist 8 469 191, Grundst. u. Geb. 30 000 000, Forder. aus der Auseinandersetz. mit dem Reiche 118 083 460, verschiedene: a) zum Umlauf nicht mehr geeignete Banknoten 473 050, b) gestundete Forder, an die Deutsche Rentenbank gemäss $ 11, 4 des Gesetzes über die Liquidier. des Umlaufs an Rentenbankscheinen v. 30./8. 1924 70 082 498, c) Forder. an die Deutsche Rentenbank auf Grund der in Höhe der vorerwähnten Forder. der Reichsbank aus dem Verkehr gezogenen, in Sondergewahrsam genommenen Rentenbankscheine 70 082 498, d) Postscheckkontoguth. 17 522 936, e) sonst. Forder. 102 439 555. – Passiva: Grundkapital: a) begebene Reichsbankanteile 122 788 100, b) nicht begebene Reichsbankanteile 177 211 900, gesetzl. R.-F. 48 797 445, Rückstell. für Pens.- u. Wartegeldverpflicht. 80 000 000, Delkr.-F. (einschl. 10 000 000 Zuweis. aus dem Jahresrohgewinn von 1928) 75 000 000, Rückl.: a) für Notenneudruck 35 000 000, b) für Neubauten 35 000 000, Spez.-R.-F. für künftige Div.- Zahl. 45 483 235, Gesamtbetrag der in Betrieb gegebenen Banknoten 6 448 318 610, Guth. der Giro- u. Kontokorrentgläubiger 816 050 537, Verschiedene: a) auf das Jahr 1929 entfallende Zs. von Wechseln 9 669 680, b) noch nicht abgehob. Div. 172 292, c) Rentenmarktilg.-F. 9272, d) Betrag der von der Reichsbank einzulbs. Dollarschatzanweis. des Reichs 364 692, e) Verpflicht. in ausländischer Währung. 180 504, f) sonst. Buchschulden 145 096 442, Rein- gewinn für 1928 (25 377 991 abzügl. 20 % UÜberweis. an den gesetzl. R.-F. 5 075 598) 20 302 393. Sa. RM. 8 059 445 106. Gewinn- u. Verlust-Konto: Einnahmen: Gewinn von Wechseln u. Schecks auf das In- u. Ausland 138 292 563, Gewinn aus Lombardgeschäften 3 907 054, Gebühren 4 223 934, Zs. von Buchforder. 6 041 018, Gewinn auf Wertp. 1 049 766, Erträge aus Grundstücken der Bank 2 427 301, Gewinn auf Edelmetall 753 766 Verschiedene: a) wiedereingezogene Unk. 509 688, b) sonstige 461 637. Sa. RM. 157 666 731. – Ausgaben: Verwalt.-Kosten 87 557 087, für Anfertig. von Banknoten 5 996 025, Überweis.: a) Delkr.-F. 10 000 000, b) Rückl. für Noten- neudruck 10 000 000, c) do. für Neubauten 18 735 626. Sa. RM. 132 288 739. Gewinnberechnung: 8=8 ―― ―― Es betragen demnach die Einnahmen... 157 666 731 27 die Ausgaben 132 288 739 65 bleibt Reingewinn für 1928. 25 377 991 62 Er ist gemäss § 37 des Bankgesetzes wie folgt zu verteilen: Zum gesetzlichen Reservefonds gehen 20 % . . = 5 075 598 32 Von den verbleibenden 20 303 393 30 steht den Anteilseignern zunächst ein Betrag von 8 % auf RM. 122 788 100 z:u .... 9 823 048 – Aus dem Restbetrage RM. 10 479 345.30 entfallen auf das Reich die Hälfte . . . RM. 5 239 672.65 auf die Anteilseigner die Hälfte %% 5 239 672 65 Es erhält somit das Reich . . . HM. 5 239 672.65 die gemäss § 7c des Gesetzes über die Liquidierung des Umlaufs an Rentenbankscheinen vom 30./8. 1924 dem Rentenmarktilgungsfonds zufliessen. Den Anteilseignern stehen zu.. . . 165 062 720. 65. 20 302 393 30 Von den den Anteilseignern zustehenden . . .. 15 062 720 65 werden 12 % Div. (auf RM. 122 788 100) verteilt . . . 14 734 572 – Der Rest von.... %%%% 328 148 65 wird dem Spez.-R.-F. für künftige Div.-Zahlung zugeführt.