Banken und andere Geld-Institute. 91 Kapital: RM. 4 005 000 in 22 500 St.-Akt. zu RM. 100, 1750 St.-Akt. zu RM. 1000 u. 1250 Nam.-Vorz.-Akt. zu RM. 4. Die Vorz.-Akt. sind mit 8 % (Max.) Vorz.-Div., Nachzahl.- Anspruch u. 12fachem St.-Recht ausgestattet. Sie sind von einem Bankenkonsort. unter Führung der Dresdner Bank Fil. Hannover (Hannover) übern. u. bis zum 31./5. 1933 gesperrt. – Vorkriegskapital: M. 12 600 000. Urspr. A.-K. M. 9 000 000, erhöht 1896 auf M. 10 200 000, 1910 auf M. 12 600 000 u. lt. G.-V. v. 30./4. 1923 auf M. 20 400 000 in 8250 St.-Akt. zu M. 1200, 15 000 St.-Akt. zu M. 600 u. 1250 Vorz.-Akt. zu M. 1200 (über Kap.-Erhöh. s. Hdb. d. Dt. A.-G. Jahrg. 1927). Die Aktien wurden einem Konsort. zu 100 % zur bestmögl. Verwert. im Interesse der Ges. überlassen. Kap.-Umstell. lt. G.-V. v. 28./2. 1925 von M. 20 400 000 auf RM. 1 580 000 in 15 000 St.-Akt. zu RM. 50, 8250 St.-Akt. zu RM. 100 u. 1250 Vorz.-Akt. zu RM. 4. Die G.-V. v. 19./3. 1927 beschloss Erhöh. um RM. 2 425 000 in 1000 St.-Akt. zu RM. 1000 u. 14 250 St.-Akt. zu RM. 100 mit Div.-Ber. ab 1./1. 1927. Diese neuen St.-Akt. wurden von einem unter Führung der Dresdner Bank Fil. Hannover stehenden Bankenkonsort. zu 130 % übernommen; hiervon ist ver- pflichtungsgemäss ein Teilbetrag von RM. 1 575 000 den bisher. St.-Aktionären im Verh. 1:1 zu 135 % zuzügl. Börsenumsatzsteuer zum Bezuge angeboten worden, während die restl. RM. 850 000 im Interesse u. unter massgeblicher Gewinnbeteil. der Ges. mit der Massgabe freihändig zu verwerten sind, dass die unten erwähnten noch ausstehenden Gründerrechte hierbei gegebenenfalls besondere Berücksichtig. finden müssen. Gründerrechte: Gemäss § 5 des Statuts haben bei einer Erhöh. des Grundkap. bis zu M. 30 000 000 infolge vertragsmässiger Vereinbarung bei Gründung des Instituts die Über. nehmer der ersten M. 9 000 000 das Recht, jeder im Verhältnis seiner Zeichnung, die Hälfte des Betrages der neuen Aktienemission zum Parikurse zu übernehmen. Die Bezugsrechte der ersten Zeichner hat die Bank bis auf etwa PM. 2 000 000 erworben; dies entspricht einem Betrage von ungefähr RM. 166 000. Ob die ausstehenden Gründerrechte überhaupt noch von Bedeutung sind, gilt als unwahrscheinlich. Pfandbriefe alter Währung: 3½ % Ser. 2–15, 19 u. 20; 4 % Ser. 16–18 u. 21–26. Kurs Ende. 1925– 1928: In Berlin: 5.40, 14.3, 15, 17 %; in Hannover: 5.35, 14.3, 15, 17 %. Mit Genehmig. der Aufsichtsbehörde gewährte die Ges. zum 1./1. 1927 den Besitzern der Pfandbriefe alter Währung eine erste Teilausschütt. in Höhe von 10 % des Goldwertes dieser Pfandbriefe in 4½ % Goldpfandbriefen vom Jahre 1926, verzinsl. vom 1./1. 1927 ab (s. a. unten). Als Goldwert gilt nach dem Gesetz für alle ausgegebenen Pfandbriefe der Nennwert. Lt. Bek. v. März 1929 nimmt die Ges. mit Genehmig. der Aufsichtsbehörde eine zweite Teilausschütt. in Höhe von 8½ % des Goldwertes der Pfandbriefe alter Währ. vor, u. zwar: 6 % in 4½ % Liqu.-Goldpfandbriefen v. J. 1926 Erweiter.-Ausgabe, verzinsl. v. 1./1. 1929 ab u. 2½ % in bar. Die Ausschütt. erfolgt ab 1./5. 1929 gegen Einlieferung des ersten Raten- Scheines zu den mit der ersten Ausschüttung ausgegebenen Anteilscheinen. Kommunal-Obl. alter Währung: 10–20 % von 1923 im Betrage von M. 1 350 000 000, unkündbar bis 1929. Kurs Ende 1923– 1928: 1.4, – %, –, –, –, – RM. für M. 1 Mill. Notiert in Berlin. Der Goldmarkwert der Komm.-Obl. beträgt GM. 0.01539. Bei der Teilungsmasse ergibt sich dagegen ein Höchstbetrag von GM. 3956, so dass auf je eine Million Papiermark der Schuldverschreibungen GM. 2,93 entfallen. Mit Zustimmung der Aufsichtsbehörde werden die Obl. mit RM. 5 für je PM. 1 Mill. abgelöst. Diesen Betrag zahlt die Ges. aus eigenen Mitteln gegen Übernahme der Teilungsmasse (s. a. diese). Teilungsmasse für Pfandbriefe am 31. Dez. 1928, nachdem auf die teilnahmeberechtigten Vorkriegspfandbriefe im Goldmarkbetrage von 179 820 800 bereits 10 % (GM. 17 982 080) in 4½ % Liquidationsgoldpfandbriefen zur Ausschütt. gelangt sind. Aktiva: A. Aufwert.- ansprüche (abzügl. Verwalt.-Kosten): 1. Feststehende Hyp.: a) erstst. Hyp. 10 134 151, b) nicht erstst. Hyp. 2 352 028, 2. noch nicht festst. Hyp. 769 551, 3. persönl. Forder. 12 815; B. Eingänge zur Teilungsmasse (abzügl. Verwalt.-Kosten): 1. Bankguthaben 4 329 524, 2. 4½ %ige Liquidationsgoldpfandbriefe zum Nominalbetrage 2 074 300; C. Zinsrückstände (abzügl. Verwalt.-Kosten) 108 090. Sa. RM. 19 780 461. – Passiva: Goldmarkbetrag der teilnahmeberechtigten Pfandbriefe, auf welche die obenerwähnten 10 % bereits ausgeschüttet worden sind RM. 179 820 800. Aus vorstehenden Zahlen, welche lediglich Höchstzahlen darstellen, kann ein Schluss auf die tatsächlich zur Ausschüttung gelangende Quote nicht gezogen werden. Teilungsmasse für Kommunalschuldverschreibungen: Mit Zustimmung der Aufsichts- behörde hat die Bekanntm. gegen Übernahme der Teilungsmasse im Höchstbetrage von GM. 3956.24 = GM. 2,93 auf je 1 Million Papiermark der Schuldverschreibungen den In- habern der letzteren ein Abfindungsangebot auf Zahlung von RM. 5 auf je eine Million Papiermark Schuldverschreibungen gemacht. Gemäss Bekanntm. vom 15./11. 1928 im „Deutschen Reichsanzeiger“ ist das Angebot, nachdem innerhalb der gesetzlichen Frist Widersprüche nur. in ganz geringer Zahl eingegangen waren, als von allen Gläubigern angenommen erklärt worden. 5 % Roggen-Komm.-Schuldverschr. von 1923 im Gesamtgewicht von 13 000 Ztr. Stücke zu 10, 5, 2, 1 Ztr. Zs. 30./6. u. 31./12. Seitens der Inh. unkündbar, seitens der Bank halb- jährlich durch Kündigung oder Auslosung. Geldwert n. d. amtl. Berliner Durchschnitts- roggenmittelpreis aus der ersten Hälfte des dem Fälligkeitstermin vorhergeh. Monats. Kurs Ende 1923–1928: 7, –, –, 8.75, 8.50, 8.80 RM. für 1 Ztr. Notiert in Berlin.