Banken und andere Geld-Institute. 125 in 3500 Akt. zu RM. 20. Lt. G.-V. v. 21./10. 1926 Erhöh. um RM. 930 000 in 930 Akt. zu RM. 1000; ausgegeben zu 105 %. Die neuen Aktien wurden durch ein Bankenkonsortium sowie durch die der Bank nahestehenden rheinischen Reedereien u. Werften übernommen. Schuldverschreibungen: Laut ministerieller Genehmigung ist es der Bank erlaubt, Schiffspfandbriefe bis zum fünfzehnfachen Betrage (bis zu demjenigen Betrage, welcher jeweils für die dem Hypothekenbankgesetz vom 13. Juli 1899 unterstehenden Hypotheken- banken massgebend ist) des eingezahlten A.-K. zuzüglich der Rücklage auszugeben. Der Gesamtbetrag der im Umlauf befindlichen Schuldverschreib. muss in Höhe des Nennwertes jederzeit durch Pfanddarlehnsforder. von mindest. gleicher Höhe und mindest. gleichem Zins- ertrage gedeckt sein. Lt. minist. Erlass v. 13./1. 1925 erhielt die Ges. Genehmig. zur Aus- gabe wertbeständiger Schuldverschreibungen (Gold-Schiffspfandbriefe) zum Höchstzinssatz von 10 %. Durch die Kapitalserhöhung v. 21./10. 1926 wurde die Grundlage zur Ausgabe von Schiffspfandbriefen im grösseren Umfang geschaffen. Die Bank ist nunmehr wieder in der Lage, der Schiffahrt Schiffshypotheken zu günstigen Bedingungen zu gewähren. Schiffspfandbriefe alter Währung: 4½ % Reihe I von 1920: M. 10 000 000; 5 % Reihe II von 1921: M. 10 000 000; 5 % Reihe III von 1921: M. 10 000 000; 5 % Reihe IV von 1922: M. 20 000 000. – Kurs Ende 1925–1928: In Berlin (Reihe I u. II): –, –, –, =– %; in Essen (Reihe I–IV): –, –, –, – %. Ablösung der Schiffspfandbriefe alter Währung: Im Jahre 1928 nahm die Bank eine Barausschüttung von 16 % auf die Goldwerte der:Pfandbriefe Reihe I–IV vor. Der von der Aufsichtsbehörde festgesetzte Goldwert dieser Schiffspfandbr. beträgt für Reihe I GM. 89.07 für PM. 1000, Reihe II GM. 60.45 für PM. 1000, Reihe III GM. 7.18 für PM. 1000, Reihe IV GM. 9.75 für PM. 50 000. Es entfielen auf M. 1000 Reihe I RM. 14.25, auf M. 1000 Reihe II RM. 9.67, auf M. 1000 Reihe III RM. 1.15 u. auf M. 50 000 Reihe IV RM. 1.56. Zur Teil- nahme an event. weiteren Teilausschüttungen bzw. an der Schlussabfindung sind den Ein- reichern Anteilscheine ausgehändigt worden. Teilungsmasse 31. Dez. 1928: Aufwertungspfandrechte, die durch Wiedereintragungen in Goldmark u. zwar bis auf RM. 970 an 1. Stelle gesichert sind RM. 80 756 noch bestehende Papiermarkpfandrechte RM. 460, persönl. Aufwertungsforderungen, bei denen das Aufwert.- Pfandrecht nicht wieder eingetragen werden konnte, da die Objekte nicht mehr vorhanden bzw. in anderem Besitz sind RM. 4096, Bankguth. 10 629. Sa. RM. 95 942. 5 % Gold-Schiffspfandbriefe YV. Reihe von 1923: GM. 327 070.80; Stücke zu GM. 420, 105, 21, 8.40, 4.20 (GM. 4.20 = 1 U. S.$). Zs. 1./6. u. 1./12. – Die Tilgung der Pfandbriefe ist bis 1928 ausgeschlossen. Ab 1928 erfolgt Auslosung mit mindestens jährlich 2 % des Gesamtbetrages der Pfandbriefe. Verstärkte Auslosung oder ganze oder teilweise Kündig. ist zulässig. 2 % des noch im Umlauf befindlichen Betrages = GM. 6539.40 sind zur Rück- zahlung am 30./11. 1928 ausgelost worden. Die zur Auszahlung gelangenden Beträge für Verzinsung u. Tilgung bemessen sich nach dem Goldwert des Dollars; sie werden nach dem amtlichen Berliner Briefkurs für Kabelauszahlung New York am Verfalltage bzw. wenn an diesem Tage eine Notierung nicht stattfindet, zum nächstfolgenden amtlichen Berliner Briefkurs für Kabelauszahlung New York berechnet. Dabei werden GM. 4.20 = 1 U. S. $ gerechnet. – Kurs: Zugelassen im Jan. 1929 an den Börsen in Düsseldorf, Essen u. Köln. 8 % Gold-Schiffspfandbriefe, VI. Reihe von 1927: RM. 1 000 000; Stücke zu GM. 100, 500 u. 1000. Zs. 31./3. u. 30./9. – Tilg.: Die Rückzahlung erfolgt nach Kündig. oder Auslos.; diese seind von seiten der Bank zum I. Werktag eines jeden Kalendervierteljahres mit mind. einmonatiger Frist zulässig. Bis zum 31./3. 1933 ist eine Rückzahl. ausgeschlossen. Nach diesem Zeitpunkt ist die Gesamtkündigung zulässig. Erfolgt eine solche nicht, so kann die Anleihe mit jährlich 10 % des ursprüngl. Betrages der Gesamtausgabe getilgt werden u. zwar nach Wahl der Bank durch Auslos. oder Rückkauf. Ab 31./3. 1937 muss Tilg. mit jährlich 10 % vorgenommen werden. – Kurs: Zugel. im Jan. 1929 an den Börsen in Düsseldorf, Essen u. Köln. 8 % Gold-Schiffspfandbriefe Reihe VIa von 1927: GM. 1 000 000; Stücke zu GM. 100, 500 u. 1000. Zs. 31./3. u. 30./9. – Die Pfandbr. Reihe VIa sind bis zum 30./9. 1933 unkündbar. Nach diesem Zeitpunkt ist die Gesamtkündig. zulässig. Erfolgt eine solche nicht, so können die Pfandbriefe mit jährl. 10 % des ursprüngl. Betrags der Gesamtausgabe getilgt werden, u. zwar nach Wahl des Schuldners durch Auslos. oder Rückkauf. Ab 30./9. 1937 muss die Tilg. mit jährl. 10 % vorgenommen werden. – Kurs: Zulass. an den Börsen in Düsseldorf, Essen u. Köln im Jan. 1929. Gold-Schiffspfandbriefe: GM. 2 000 000. Gemäss Sonderabkommen hat das Deutsche Reich in den Jahren 1927 u. 1928 einen gleich hohen Betrag in Goldschiffspfandbriefen wie die Emissionen aus diesen Jahren Reihe VI u. VIa in Höhe von zusammen RM. 2 000 000 übernommen. Auf Grund dieses Vertrages untersteht die Bank auch noch der Sonder- aufsicht des Reiches neben der des Preussischen Staates. Umlauf am 31. Dez. 1928: 5 % Gold-Schiffspfandbriefe Reihe V RM. 320 531, Gold- Schiffspfandbriefe, die dem Reiche übergeben sind auf Grund der durch besonderen Vertrag mit dem Reiche feéstgesetzten Verzinsungs- u. Rückzahlungsbedingungen RM. 2 000 000, 8 % Gold-Schiffspfandbriefe Reihe VI RM. 1 000 000, 8 % Gold-Schiffspfandbriefe Reihe VIa RM. 1 000 000. Sa. RM. 4 320 531. Dagegen Darlehen auf Schiffe RM. 4 567 612 (davon zur Pfandbriefdeckung bestimmt RM. 4 349 462).