Banken und andere Geld-Institute. 131 Staate zu einer Hinterlegungsstelle für Mündelvermögen bestimmt. Alle Anderungen des Ges.-Vertrages bedürfen auch in Zukunft der minist. Genehmigung. – Der Gegenstand der Bank ist: I. Kauf und Verkauf von Gold u. Silber in Barren u. Münzen; 2. Diskontierung, Kauf u. Verkauf von Wechseln, welche eine Verfallzeit von höchstens 3 Monaten haben u. aus welchen in der Regel drei, mindestens aber zwei als zahlungsfähig bekannte Ver- pflichtete haften; ferner Diskontierung, Kauf u. Verkauf von Schuldverschreib. des Reichs, eines deutschen Staates oder inländischer kommunaler Korporationen, welche nach spät. 3 Monaten mit ihrem Nennwert fällig sind; 3. Lombard-Verkehr; 4. Kauf u. Verkauf von Schuldverschreib., wobei jedoch der jeweilige Effektenbestand die Höhe der Hälfte des eingezahlten Grundkapitals und der Reserven nicht überschreiten darf; 5. Inkasso für Rechnung von Privatpersonen, Anstalten u. Behörden; 6. Kauf u. Verkauf von Effekten aller Art u. von Edelmetallen für fremde Rechnung; 7. Annahme von verzinslichen u. unverzinslichen Geldern im Depositengeschäft u. im Giroverkehr; 8. Verwahrung u. Ver- waltung von Wertgegenständen. – Der Gesellschaft ist der Erwerb u. die Veräusserung von Liegenschaften nur für die Zwecke ihres Dienstes u. auf Grund eines Beschlusses des A.-R. gestattet. Am 1./12. 1925 begann nach langen Vorverhandlungen das Effekten-Giro seine Tätigkeit. Die weitaus meisten Frankfurter Banken haben sich dem Effektengiroverkehr angeschlossen. Am 1./11. 1926 wurde der Effektenferngiroverkehr (sogen. interurbaner Effektengiroverkehr) aufgenommen; zurzeit sind 9 Girobanken (Berlin, Dresden, Essen, Fft. a. M., Hamburg, Köln, Leipzig, München u. Stuttgart) an dem Fernverkehr beteiligt. Sie haben sich zu einer Arbeits- gemeinschaft unter Führung der Bank des Berliner Kassenvereins zus. geschlossen. – Im Mai 1925 schloss die Bank mit der Preuss. Staatsbank (Seehandlung) ein Abkommen, wonach diejenigen Frankfurter Bankhäuser u. Banken, welche Wechsel an die Seehandlung geben, noch am selben Tage den Gegenwert bei der Frankf. Bank zur Verfügung gestellt erhalten, ferner traf die Seehandlung im Juli 1926 mit der Frankf. Bank weitere Vereinbar. zur Er- leichterung des Ankaufs u. der Einlösung von unverzinsl. Schatzanweisungen u. übernahm im August 1926 RM. 400 000 neue Aktien der Frankf. Bank zum dauernden Besitz. Kapital (bis 6./3. 1929): RM. 4 014 000 in 60 000 St.-Akt. zu RM. 20, 8000 St.-Akt. zu RM. 100, 2000 St.-Akt. zu RM. 1000 u. 2000 Nam.-Vorz.-Akt. zu RM. 7. Die Vorz.-Akt. erhalten eine Vorz.- Div. von 6 % mit Nachzahlungsverpflicht. u. haben 15fach. St.-Recht. Sie können durch Beschluss der G.-V. mit 3 monatl. Kündigung auf den BSchluss eines Kalendervierteljahres jederzeit zur Rückzahlung zum Nennwert nebst der etwa rückständigen Vorz.-Div. sowie 6 % Zinsen seit dem letzten Bilanztag gekündigt werden. Im Falle der Auflös. der Ges. erhalten sie vor den St.-Akt. den vollen eingezahlten Betrag nebst der etwa rückständigen Vorz.-Div. sowie 6 % Zinsen seit dem letzten Bilanztag aus der Liquidationsmasse. – Vor- kriegskapital: M. 18 000 000. Urspr. A.-K. fl. 10 Mill. in 20 000 Aktien auf Namen a fl. 500, 1891 Erhöh. auf M. 18 Mill. u. Umtausch der fl. 500 Akt. in solche zu M. 1000 (7 alte = 6 neue), dann erhöht von 1921–1923 auf M. 82 Mill. in 60 000 St.-Akt. zu M. 1000, 4000 St.-Akt. zu M. 5000 u. 2000 Vorz.-Akt. zu M. 1000 (über Kapitalsbeweg. s. Hdb. d. Dt. A.-G. Jahrg. 1927). Lt. G.-V. v. 22./12. 1924 Umstell. des St.-A.-K. von M. 80 Mill. auf RM. 1 600 000 u. des Vor.-A.-K. von M. 2 Mill. auf RM. 14 000 (M. 1000 = RM. 7). Die G.-V. v. 29./4. 1925 beschloss Erhöh. des A.-K. um RM. 2 400 000 in 4000 St.-Akt. zu RM. 100 u. 2000 St.-Akt. zu RM. 1000, div.-ber. ab 1./7. 1926. Von den neuen Aktien wurde ein Teilbetrag von RM. 1 600 000 den alten Aktionären in der Weise zum Bezuge angeboten, dass auf jede alte St.-Akt. zu RM. 100 1 neue Aktie zu RM. 100 oder auf 10 alte St.-Akt. zu je RM. 100 1 neue Aktie zu RM. 1000 sowie auf 5 alte St.-Akt. zu je RM. 20 1 neue Aktie zu RM. 100 zu 107.5 % be- zogen werden konnte. Weitere RM. 400 000 neue St.-Akt. wurden von der Preuss- Staats- bank (Seehandlung) als dauernder Besitz übernommen Die G.-V. v. 6./5. 1927 beschloss Erhöh. um RM. 2 Mill. Die Erhöhung muss bis 30 /6. 1931 durchgeführt sein. Geschäftsjahr: Kalenderj. Gen.-Vers.: März-April. Stimmrecht: Je RM. 20 St.-A.-K. = 1 St., 1 Vorz.-Akt. = 15 St. Gewinn-Verteilung: 5 % zum R.-F. bis 10 % des A.-K., bis 6 % an Vorz.-Akt., sowie Nachzahl. etwaiger rückständ. Vorz.-Div., dann 4 % Div. an St.-Akt., danach a. o. Abschr. u. Rückl., etwaige Zuweisung an Pens.-F., 10 % Tant. an A.-R., vertragsm. Tant. an Vorst. u. Beamte, Rest weitere Div. bzw. Vortrag. Bilanz am 31. Dez. 1928: Aktiva; Kassa u. Guthaben bei der Reichsbank 2 046 112, Wechsel abzüglich Rückzs. 6 946 181, Debit. 21 443 167, Wertp. 2 025 472, Immobil. (Bankgeb. u. 2 Nebenhäuser) 1 345 000, Mobil. 1. – Passiva: A.-K. 4 014 000, R.-F. 270 000, Kredit. 29 126 989, Reingewinn 394 946. Sa. RM. 33 805 935. Gewinn- u. Verlust-Konto: Debet: Verwalt.-Kost. einschl. Steuern 1 359 568, Zs. auf Barguth. 1 473 690, Gewinn 394 946 (davon R.-F. 20 000, Div. 280 840, Tant. 40 120, Vortrag 53 986). – Kredit: Vortrag aus 1927 51 505, Zs. 2 099 686, Gebühren u. Provis. 1 060 504, Miete 16 508. Sa. RM. 3 228 205. Kurs Ende 1913–1928: 191.75, 194*, –, 190, 197, 170.75*, 150, 168, 270, 1100, 1.7, 1.7, 58, 137s, 120, 115 %. Notiert in Frankf. a. M. Zulassung von RM. 2 400 000 St.-Akt. (Em. v. April 1925) im Mai 1927 beantragt. Dividenden 1913–1928: 9, 9, 9, 9, 9, 8, 7, 8, 10, 100, 0, 6, 6, 8, 7, 7 %. (Div.-Schein 73); Vorz.-A. 1921–1928: 6, 6, 0, 6, 6, 6, 6, 6 %. Q0*