0 Banken und andere Geld-Institute. 133 Zustimmung des Schuldners nach Massgabe der gesetazl. Bestimmungen zulässig. Die Aus- gabe von Schuldverschr. gemäss 9 41 HBG. darf nur erfolgen auf Grund von Darlehen, die an preussische Körperschaften des öffentl. Rechts oder gegen Übernahme der Gewähr- leistung durch eine solche Körperschaft gewährt werden. Der Gesamtbetrag der im Umlauf befindlichen Goldpfandbriefe jeder Gattung muss in Höhe des Nennwertes jederzeit durch Hypotheken gleicher Gattung von mindestens gleicher Höhe u. mindestens gleichem Zinsertrag gedeckt sein. Als Ersatzdeckung für die Gold- pfandbriefe (§ 6 Abs. 4 des H. B. G.) können nur solche wertbeständige Schuldverschreib. verwendet werden, die vom Reiche oder einem Lande ausgestellt oder gewährleistet sind. Die Bank darf Hypotheken-Goldpfandbriefe nur im Rahmen des jeweiligen gesetzlich fest- gelegten Umlaufverhältnisses ausgeben. Die Gold-Kommunalobligationen sind sichergestellt durch Darlehen, die an preussische Körperschaften des öffentlichen Rechts oder gegen Übernahme der Gewährleistung durch eine solche Körperschaft gegeben sind; sie sind daher in Preussen mündelsicher. Der Gesamtbetrag der im Umlauf befindlichen Gold-Kommunalobligationen muss in Höhe des Nennwertes jederzeit durch Goldmark-Darlehen von mindestens gleicher Höhe u. mindestens gleichem Zinsertrage gedeckt sein. Als Ersatzdeckung für die Gold-Kommunalobligationen können nur solche wertbeständige Schuldverschreib. verwendet werden, die vom Reiche oder einem Lande ausgestellt oder gewährleistet sind. Die Bank darf Gold-Kommunal. obligationen nur im Rahmen des jeweilig gesetzlich festgelegten Umlaufverhältnisses ausgeben. 1923 schloss sich die Ges. der Gründ. obiger Gruppe an, welcher noch angehören: Bayer. Hyp.- u. Wechselbank, München, Pfälz. Hyp.-Bank, Ludwigshafen, Rhein. Hyp.-Bank, Mann- heim, Südd. Bodencredit-Bank, München u. Württ. Hyp.-Bank, Stuttgart. Kapital: RM. 10 005 000 in 35 415 St.-Akt. zu RM. 120, 14 166 St.-Akt. zu RM. 200, 2917 St. Akt. zu RM. 1000 u. 1000 Vorz.-Akt. zu RM. 5. Die Vorz.-Akt. sind an der Verwalt. nahe- stehende Kreise begeben u. sollen nicht in den Verkehr gebracht werden. Sie erhalten eine Vorz.-Div. von 6 % mit Nachzahl.-Verpflicht. Im Falle der Liqu. erhalten die Vorz.-Akt. vor den St.-Akt. 115 % ihres eingezahlten Betrages zuzügl. etwa rückständ. Div. u. 6 % Zs. vom Beginn des Geschäftsjahres, in dem die Ges. in Liqu. getreten ist. An dem weiteren Ges.- Vermögen haben sie keinen Anteil. — Vorkriegskapital: M. 22 000 000. Urspr. fl. 5 000 000 = M. 8 571 428.57, erhöht bis 1909 auf M. 22 000 000; dann erhöht lt. G.-V. v. 9./1. 1923 um M. 23 000 000 in 22 000 St.-Akt. u. 1000 Vorz.-Akt. zu M. 1000. Die St.-Akt. wurden von einem Konsort. übernommen zu 550 %, davon M. 11 000 000 angeboten den bisher. Aktionären im Verh. 2:1 zu 600 % plus 60 % für Abgeltung der Bezugs- rechtsteuer zuzügl. Börsenumsatzsteuer. Die Kap.-Umstell. erfolgte It. G.-V. v. 14./2. 1925 von M. 45 000 000 auf RM. 5 285 000 derart, dass der Nennwert der St.-Akt. u. Vorz.-Akt. von bisher M. 1000 auf RM. 120 bzw. RM. 5 umgewertet wurde. Entsprechend des Gold- Einzahlungswertes der Vorz.-Akt. mit insgesamt RM. 200 war noch eine Zuzahlung im Gesamtbetrage von RM. 4800 zu leisten. Die G.-V. v. 14./1. 1927 beschloss Erhöhung um RM. 4 720 000. Von den neuen Aktien sind zunächst RM. 3 720 000 in 17 600 St.-Akt. zu RM. 200 u. 200 St.-Akt. zu RM. 1000 von einem Konsort. zum Kurse von 125 % übernommen worden. Diese wurden den alten St.-Aktion. zum gleichen Kurse angeb. mit der Massgabe, dass auf RM. 600 alte 2 neue St.-Akt. zu RM. 200 bezogen werden konnten. Mit Rücksicht darauf, dass nach den gesetzl. Vorschriften die RM. 120 Aktien dem- nächst beseitigt werden müssen, wurde den alten Aktionären, die je 5 alte St.-Akt. zu RM. 120 unter Verzicht auf die Rückgabe dieser Stücke zum Bezuge von RM. 400 neuer St.-Akt. einlieferten, das Angebot gemacht, an Stelle der 5 alten Aktien u. der darauf zu beziehenden ungen Aktien 1 neue St.-Akt. im Nennbetrage von RM. 1000 zu beziehen. Im Juni 1928 wurde die Erhöhung um die restlichen RM. 1 000 000 Akt. in Gemässheit des G.-V.-B. v. 14./1. 1927 in 1000 St.-Akt. zu RM. 1000 mit Gewinnber. vom 1./1. 1928 durchgeführt. Diese neuen Aktien sind von einem unter der Führung des Bankhauses Georg Hauck & Sohn, Frankfurt a. M., stehenden Konsortium zum Kurse von 125 % übernommen worden mit der Verpflichtung, sie den bisherigen Aktionären derart anzubieten, dass auf je RM. 9000 alte Aktien eine neue Aktie zu RM. 1000 zum Kurse von 130 % bezogen werden konnte. Pfandbriefe alter Währung: Kurs: 4 % Pfandbriefe Serie 14 (in Berlin) Ende 1914 bis 1927: 94.90*, –, 89, –, 99*, –, 101.60, –, –, –, 4.65, 6.10, 15¼, – %. Notiz seit 1./1. 1928 eingestellt. Kurs: 4 % Pfandbriefe Serien 12–21 in Frankfurt a. M. Ende 1925 bis 1927: 6.075, 15.025, 16.50 %. Notiz 1928 eingestellt. Ablösung: Zum 1./1. 1927 erfolgte die 1. Teilausschüttung an die Pfandbriefgläubiger alter Währung in Höhe von 10 % des Goldwertes der aufwertungsberechtigten Pfandbriefe in 4½ % Liqu.-Goldpfandbriefen Reihe 5 (s. a. unten). Die Pfandbriefgläubiger der Serie 22 mit Treuhänderdatum 1922 erhielten eine Barabfindung von RM. 0.50 für PM. 100, mit Treuhänderdatum 1923 RM. 1.33 für PM. 10 000. Die 2. Teilausschüttung in Höhe von 10 % des Goldwertes erfolgte zum 1./7. 1928 in 4½ % Liqu.-Goldpfandbriefen gegen Einlieferung der Ratenscheine Nr. 1 der Anteilscheine zu den 4½ % Goldpfandbriefen (s. a. unten). Kommunal-Obl. alter Währung: 3½ % u. 4 % Ser. I u. II. Kurs in Frankk. a. M. Ende 1924 bis 1928: –, – (3), 6, 8.50, 10.50 %. – 4 % Ser. III Ausg. 1922 (M. 100 = GM. 0.93). Kurs Ende 1924–1928 in Frankf. a. M.: –, – (0.01), 0.06, 0.085, – (0 12) %. — 4 % Ser. III Ausg. 1923 (M. 10 000 = GM. 3.12), Kurs Ende 1924–1928 in Frankf. a. M.: RM. –, –, 17, – 628),