148 Banken und andere Geld-Institute. Kommunal-0ßligationen alter Währung: 6 % Komm.-Obl. von 1922. Abfindungsangebot v. 8./3. 1927: Die Teilungsmasse für die ausgegebenen M. 6 000 000 6 % Komm.-Obl. v. 1922 beträgt GM. 483.40. Es sind noch PM. 5 905 000 dieser Obl. im Umlauf, so dass auf je PM. 10 000 GM. 0.82 entfallen. Die Ges. zahlt 1. für je M. 10 000 RM. 1.50 in bar, 2. denjenigen Obl.-Inhabern, die nachweisen können, dass der von ihnen gezahlte Kaufpreis nach der für den Kauftag geltenden Umrechnungszahl des Aufwert.-Ges. einen höheren Goldmarkwert als RM. 1.50 für M. 10 000 darstellt, an Stelle des zu 1 genannten Betrags den höheren Goldmarkwert ihres Kaufpreises bar in Reichsmark. Die Ges. erklärte sich bereit, die vorbezeichneten Obl. zu den mitgeteilten Bedingungen vor- zeitig einzulösen. Die Einlös. erfolgt in Greiz u. Berlin bei den Kassen der Ges. sowie in Dresden bei dem Bankhause Bassenge & Fritzsche. Die 3½ % Komm.-Obl. wurden durch Rückkauf aus dem Verkehr gezogen. Grundrentenbriefe alter Währung: 3½ % Reihe I u. II, 4 % Reihe III=V, 4½ % Reihe VI. Kurs Ende 1924–1928: In Berlin (Reihe II u. III): – 2.80, 13.50, 12 25, %; in Dresden (Reihe I–VI): 3, 2.45, 13.7, 11.5, 12.60 %; in Leipzig (Reihe IV=VI): –, 2.75, 13.3, 11, 12.60 %. Rententeilungsmasse am 31. Dez. 1928: 1. Ansprüche aus bestehenden Renten 725 135, 2. Rückwirkungsrenten 2 046 922, 3. Rentensoll 17 676, insges. GM. 2 789 733, ab Verwaltungs- kostenbeitrag 223 179 = GM. 2 566 554, 4. Wertp. u. Bankguth. 1 596 195. Sa. GM. 4 162 750. —– Grundrentenbrief-Umlauf PM. 21 019 400. Wertbeständige Pfandbriefe u. Kommunal-Obligationen: Sämtl. Pfandbr. sind auf den Inhaber ausgestellt u. lauten ebenso wie die Zinsscheine auf den Geldwert bestimmter Mengen Feingold, gleich einem dem Reichsmünzgesetz v. 1./6. 1909 bzw. v. 30./8. 1924 entsprechenden Goldmarkbetrage. Die Einlös. erfolgt zum letzten vor jedem 1./3. u. 1./9. bekanntgegebenen Londoner Goldpreis (bei April/Okt. Zs.) bzw. zum letzten vor dem 1./6. u. 1./12. bekanntgegebenen Londoner Goldpreis (bei Jan./Juli Zs.). Der Gold- breis wird in Reichswähr. nach dem Mittelkurs der Berliner Börse für Auszahl. London auf Grund der letzten amtl. Notier. vor der Bekanntm. des Goldpreises im Reichsanzeiger umgerechnet. Die Goldhyp.-Pfandbr. sind seitens der Inhaber unkündbar, seitens der Bank nach Kündig. oder Auslos. rückzahlbar. – Die als Sicherheit für die Gold-Hyp.-Pfandbriefe dienenden Gold-Hyp. werden in ein besonderes Gold-Hyp.-Register eingetragen, auf welches die Bestimmungen des $§ 9 Nr. 4 u. 5 des Ges. über wertbeständ. Hyp. v. 23./6. 1923 Anwend. finden. Der Treuhänder hat auf jedem Gold-Hyp.-Pfandbrief zu bescheinigen, dass für den- selben vorschriftsmässige Deckung vorhanden ist. 4½ % Goldhyp.-Pfandbriefe (Mobilisierungspfandbriefe) Reihe I von 1926: 1792.1 kg Feingold = GM. 5 Mill. Stücke zu GM. 3000, 1000, 500 u. 100. Zs. 2./. Die Ausgabe der 4½ % igen Goldhyp.-Pfandbriefe Reihe 1 erfolgt auf Grund von auf- gewerteten u. auf Goldmark umgeschriebenen erstrangigen, dem Hyp.-Bankgesetz ent- sprechenden Hyp., welche die Anstalt von dritten Hyp.-Gläubigern zum Zwecke der Mobilisierung gemäss Art. 2 der weiteren Durchführ.-Verordnung zum Aufwert.-Gesetz vom 28./7. 1926 erworben hat. (MHobilisierungspfandbriefe.) Sämtliche Beträge, welche auf Hyp. dieser Art eingehen, werden zur Auslos. dieser Pfandbriefe zum Nominalbetrage verwendet. Auch haben die Eigentümer der belasteten Grundst. u. die Schuldner das Recht, die obligationsmässige Rückzahl. ihrer Hyp. oder Schuld in Mobilisier.-Pfandbriefen zu leisten, sofern ihnen die Anstalt mitgeteilt hat, dass sie die Hyp. von dem bisherigen Gläubiger erworben hat. – Kurs Ende 1927–1928: 80.25, 79.75 %. In Berlin Jan. 1927 zugelassen. Kurs Ende 1927–1928: 79.50, 80.50 %. In Dresden Febr. 1927 zugelassen. * 4½ % Goldhyp.-Pfandbriefe (Liquidationspfandbriefe) Reihe II von 1928: GM. 8 000 000 = 2867.36 kg Feingold. Stücke zu GM. 1000, 500, 200, 100 u. 50. Zs. 2./1. u. 1./7. – Die 4½ % Pfandbriefe Reihe II wurden ausgegeben zwecks Abfindung der Pfandbriefe alter Währung (s. a. oben). – Die Liquidations-Goldpfandbriefe sind seitens des Inhabers unkündbar u. werden von der Anstalt zum Nennbetrage nach Kündigung oder Auslosung eingelöst, die zum ersten Werktage eines Monats mit mindestens einmonatiger Kündigungs- frist zulässig ist. Sämtliche Beträge, welche auf die bisher zur Teilungsmasse der Vor- kriegspfandbriefe gehörenden Ansprüche durch Kapitalrückzahlungen oder regelmässige Tilgungen eingehen, müssen zur Auslosung dieser Pfandbriefe verwandt werden. Sämtliche Liquidations-Goldpfandbriefe können zur Rückzahlung derjenigen aufgewerteten Hypotheken verwendet werden, die zur Teilungsmasse gehört haben, gleichviel, ob diese Hypotheken noch zur Deckung der Liquidationspfandbriefe dienen oder nicht. Dabei werden die Pfand- briefe in Höhe ihres Nennbetrages auf den Aufwertungsbetrag angerechnet. – Kurs Ende 1928: 80.50 %. In Berlin im Okt. 1928 zugelassen. 10 % Goldhyp.-Pfandbriefe Reihe I von 1925: 3584.2 kg Feingold = GM. 10 Mill. Stücke zu GM. 50, 100, 500 u. 1000. Zs. 1./1. u. 1./7., rückzahlbar ab 1./7. 1927. In Magdeburg im Okt. 1925 zugelassen. Kurs Ende 1925–1926: 94, 101.50 %. In Berlin im Febr. 1926 zugelassen. Kurs Ende 1926: 100.5 %. In Dresden Juni 1926 zugelassen. Kurs Ende 1926: 101.5 %. Kurs- Notizen in Magdeburg, Berlin u. Dresden 1927 eingestellt. Die Reihe I ist gekündigt zum 1./7. 1927. Umtausch in 7 % Pfandbriefe Reihe III ist angeboten worden. Im Umlauf am am 31./12. 1928 GM. 5900. 10 % Goldhyp.-Pfandbriefe Reihe II von 1925: 716.84 kg Feingold = GM. 2 Mill. Stücke zu GM. 100, 500 u. 1000. Zs. 1./10. u. 1./4. Künd. oder Auslos. frühestens zum 1./10. 1929. ――――――――