Banken und andere Geld-Institute. 157 Gesamtbetrag der Teilungsmasse am 31. Dezember 1928: Vollwertige Aufwertungshyp. RM. 1 118 333, nicht vollwertige Aufwert.-Hyp. RM. 3 324 205, noch ungeklärte Aufwert.- Ansprüche RM. 1 367 916, persönliche Ansprüche RM. 342 840, Registerwertpap., nom. RM. 43 060 Ablösungsschuld RM. 104 834, Barguthaben RM. 1 440 889, 4½ % Liqu.-Pfandbr. Em. 1927 Serie 1–61 nom GM. 11 307 640, Em. 1928 Serie 62– 93 m. Zinssch. p. 1. 10. 28 nom. GM. 18 636 600, Goldhyp. RM. 419 123. 4½ % Goldpfandbriefe von 1927. Emission L (Liquidations-Goldpfandbriefe). GM. 61 000 000, Serie 1–61 zu je GM. 1 000 000, eingeteilt in je: 50 Stück Lit. A I zu je GM. 5000, 70 Stück zu Lit. A zu je GM. 2000, 250 Stück Lit. B zu je GM. 1000, 300 Stück Lit. C zu je GM. 500, 550 Stück Lit. E zu je GM. 200, 650 Stück Lit. F zu je GM. 100, 700 Stück Lit. G zu je GM. 50. – Zs. 1./4. u. 1./10. – Die Pfandbriefe stellen einen Teil- betrag dar des auf die umlaufenden Pfandbriefe alter Währung auszuschüttenden Teilbe- trages von 10 % des Nennwertes dieser Pfandbriefe. Die Goldpfandbriefe gelangen nach § 84 DVO. zum Aufwertungsgesetz vom 29. Nov. 1925 zur Ausschüttung an die Pfandbrief- gläubiger. Als Sicherheit fär diese Pfandbriefe dienen Aufwertungshypotheken der Bank, welche zu der für die Pfandbriefgläubiger alter Währung bestimmten Teilungsmasse gehören u. nach § 84 DVO. mit Zustimmung der Aufsichtsbehörde der Teilungsmasse entnommen u. in das Hypothekenregister eingetragen werden. Die Anleihe ist für die Gläubiger un- kündbar. Die Rückzahlung durch die Schuldnerin erfolgt zum Nennbetrage nach Kündi- gung oder Auslosung, die zum ersten Werktage eines Monates mit mindestens einmonatiger Kündigungsfrist zulässig sind und im Reichsanzeiger bekanntgemacht werden. Sämtliche Beträge, welche auf die Deckung der Pfandbriefe bei der Bank durch Kapitalrückzahlung oder regelmässige Tilgungen eingehen, müssen zur Auslosung dieser Pfandbriefe verwendet werden. – Kurs Ende 1927–1928: In Berlin: 79.50, 80.80 %. – In Hamburg: 80, 81 %. — In Frankfurt a. M.: 79, 80.50 %. Im Juni 1927 zum Handel an der Hamburger u. Berliner Börse u. im Sept. 1927 an der Frankfurter Börse zugelassen. Diese Emission Lerweitert durch 4 % Goldpfandbriefe v. 1928 Emiss. L: GM. 32 000 000 in Stücken zu GM. 50, 100, 200, 500, 1000, 2000 u. 5000. Zs. 1./4., 1./10. – Kurs: In Berlin u. Hamburg Febr. 1929, in Frankf. a. M. März 1929 zugelassen. – Die Ausgabe erfolgt gemäss Artikel 84 D. V. O. zum Aufw.-Ges. vom 29./11. 1925 als zweite Teilausschüttung in Höhe von 6 % auf den G.-M.-Wert der teilnehmenden Pfandbriefe alter Währung auf Grund von Aufw.-Hyp., die der für die Gläubiger der Pfandbriefe alter Währung bestimmten Teilungsmasse entnommen und in das Deckungsregister der Bank vingetragen sind. Die Anleihe ist für die Gläubiger unkündbar. Die Rückzahlung durch die Schuldnerin erfolgt zum Nennbetrage nach Kündig. oder Auslos., die zum ersten Werktage eines Monats mit mindestens einmonatiger Kündigungsfrist zulässig sind u im Reichsanzeiger bekanntgemacht werden. Sämtliche Beträge, welche auf die Deckung der Pfandbriefe bei der Bank durch Kapitalrückzahlung oder regelmässige Tilgungen in bar eingehen, müssen zur Auslos. dieser Pfandbriefe verwendet werden. Die Pfandbriefe können zur Rückzahlung der zur Teilungs- masse gehörenden und der aus dieser als Deckung der 4½ % igen Pfandbriefe von der Bank übernommenen Aufw.-Hyp. verwendet werden. Sie sind hierbei zum Nennwert anzurechnen. Anteilscheine zu den 4½ % Liquidations-Goldpfandbriefen. Diese Anteilscheine wurden zusammen mit den vorgenannten GM. 61 000 000 4½ % Liquidations-Goldpfandbriefen aus- gegeben u. haben dieselben Nennwerte, Serien, Buchstaben u. Nummern, wie die Pfand- briefe. Sie sind mit 4 Ratenscheinen Nr. 1–4 versehen, mittels derer nach dieser ersten 10 %igen Ausschüttung in 4 % Liquidations-Goldpfandbriefen die weiteren Ausschüttungs- beträge aus der Teilungsmasse nach vorheriger Bekanntmachung erhoben werden können. Mit Zustimmung der Aufsichtsbehörde wird die Ges. Anfang 1929 (ab 15./2.) eine zweite Teilausschüttung in Höhe von 6 % = GM. 60 auf den Anteilschein in Liquidationsgold- pfandbriefen Em. L mit Zinsen ab 1./4. 1928, vornehmen. Kurs Ende 1927–1928: In Berlin: RM. 56.30, 59.90, in Hamburg RM. 56.75, 60.425, in Frankfurt a. M.: 55.75, 59 für einen Anteilschein ausgegeben zu einem Liqu.-Pfandbr. zu GM. 100. Im Juni 1927 bzw. September 1927 zum Handel an der Hamburger u. Berliner bzw. Frankfurter Börse zugelassen. 4½ % Goldpfandbriefe von 1927. Emission M (Mobilisierungs-Goldpfandbriefe). GM. 1 000 000. (1 Goldmark = ½y90 kg Feingold.). Serie 1 zu GM. 1 000 000 eingeteilt in: 500 Stück Lit. B zu je GM. 1000, 800 Stück Lit. 0C zu je GM. 500, 1000 Stück Lit. F zu je GM. 100. Diese Pfandbriefe werden nur ausgegeben auf Grund von solchen nach dem Aufwertungsgesetz vom 16. Juli 1925 aufgewerteten u. in Goldmark umgeschriebenen erst- stelligen, dem Hypothekenbankgesetz u. der Satzung entsprechenden Hypotheken, welche die Bank von dritten Hypothekengläubigern zum Zwecke der Mobilisierung gemäss Art. II der weiteren Durchführungsverordn. zum Aufwertungsgesetz v. 28. Juli 1926 erworben hat. Die Eigentümer der belasteten Grundst. u. die Schuldner haben das Recht, die obäigationsmässige Rückzahl. ihrer Hypothek in diesen Mobilisierungs-Goldpfandbriefen zu leisten, sofern ihnen die Bank mitgeteilt hat, dass sie die Hypothek von dem bisherigen Gläubiger erworben hat. Die Pfandbriefe der Emission L u. M lauten auf den Inhaber, werden jedoch auf Antrag auch auf den Namen u. bei Namensstell. wieder auf den Inhaber geschrieben. Sie tragen die faksimilierten Unterschriften der Mitglieder des Vorstandes u. des Staatskommissars als