178 Banken und andere Geld-Institute. von Geld oder anderen Sachen zum Zwecke der Hinterlegung. 7. Die Besorgung der Ein- ziehung von Wechseln, Anweisungen u. ähnl. Papieren. 8. Den kommissionsweisen An- u. Verkauf von Wertp., jedoch unter Ausschluss von Zeitgeschäften. Der Erwerb von Grundst. ist der Bank nur zur Verhütung von Verlusten an Hypotheken oder zur Beschaffung von Geschäftsräumen gestattet. Kapital: RM. 9 000 000 in 52 000 Aktien zu RM. 100, 1000 Aktien zu RM. 300 u. 7000 Aktien zu RM. 500. – Vorkriegskapital: M. 20 000 000. Urspr. M. 20 000 000, erhöht lt. G.-V. v. 10./1. 1923 um M. 12 000 000 auf M. 32 000 000 in 1000 St.-Akt. zu M. 5000, 1000 St.-Akt. zu M. 3000, 22 000 St.-Akt. zu M. 1000, 2000 Nam.-Vorz.-Akt. zu M. 1000. Kapital-Umstell. lt. G.-V. v. 28/2. 1925 von M. 32 000 000 auf RM. 3 006 000 (St.-Akt. 10: 1; Vorz.-Akt. 1000: 3), in 22 000 St.-Akt. zu RM. 100, 1000 St.-Akt. zu RM. 300, 1000 St.-Akt. zu RM. 500 u. 2000 Nam.-Vorz.-Akt. zu RM. 3. Lt. G.-V. v. 30 /9. 1926 Erhöh. um RM. 3 Mill. in 30 000 St.-Akt. zu RM. 100, div.-ber. ab 1./1. 1926 im Verh. ihrer Einzahlung. Die jungen Aktien wurden zu 107 %% von einem Banken- konsortium unter Führung des Bankhauses A. Levy in Köln u. des A. Schaaffhausen'schen Bankvereins übernommen mit der Verpflichtung, sie den alten Aktionären im Verh. von 1:1 zu 110 % plus Börsenumsatzsteuer zum Bezuge anzubieten. Die Kosten der Kapital- erhöhung trägt die Ges. Lt. G.-V. v. 8./2. 1928 Erhöh. um RM. 3 000 000 in 6000 St. Akt. zu RM. 500, div.-ber. ab 1./1. 1928. Die jungen Aktien wurden zu 117 % von einem Banken- konsortium unter Führung des A. Schaaffhausen'schen Bankvereins A.-G. Köln u. des Bank- hauses A. Levy, Köln, übernommen mit der Verpflichtung, sie den alten Aktionären im Verh. 2:1 zu 120 % plus Börsenumsatzsteuer zum Bezuge anzubieten. Die Vollzahlung hat zum 2./4. 1928 zu erfolgen. Die Kosten der Kap.-Erhöh. trägt die Ges. Lt. G.-V. v. 8./2. 1928 wurde ferner die Einziehung der Vorz.-Akt. zum 31./12. 1928 beschlossen. Hypotheken-Pfandbriefe: Die Bank gibt bis zur Höhe der von ihr erworbenen hypothek. oder Grundschuldforder., insoweit sie den im Statut angegebenen Vorschriften entsprechen, verzinsl. Hypoth.-Pfandbr. aus. Der Gesamtbetrag der im Umlaufe befindl. Hypoth.-Pfandbr. muss in Höhe des Nennwertes jederzeit durch Hypoth. von mind. gleicher Höhe u. mind. gleichem Zinsertrage gedeckt sein. Den Hypoth. stehen im Sinne dieser Satzungen die Grundschulden gleich. Die Deckung muss, soweit Hypoth. an landwirtschaftl. Grundstücken dazu verwendet werden, mind. zur Hälfte aus Amort.-Hypoth. bestehen, bei denen der jährl. Tilg.- Beitrag des Schuldners nicht weniger als ein Viertel vom Hundert des Hypoth.-Kapitals beträgt. Die Bank darf jedoch, falls solche Hypoth. vor der Zeit zurückbez. werden, an ihrer Stelle bis zum Ablaufe der planmässigen Tilg.-Zeit Hypoth. anderer Art zur Deckung benutzen. Die Hypoth.-Pfandbr. lauten auf den Inhaber; auf Antrag sind sie jederzeit auf Namen u. die auf Namen lautenden auf Inh. umzuschreiben. Die Pfandbr. werden seitens der Reichsbank, der Preussischen Staatsbank, der Preuss. Central-Genoss.-Kasse, der Bayer. Notenbank, der Württ. N otenbank, der Badischen Bank, der Sächs. Bank, der Braunschweigischen Landesbank und der Bayer. Staatsbank und deren Fil. in I. Klasse beliehen. Pfandbriefe alter Währung: 3½ % u. 4 % Serie L–XIII. Kurs Ende 1925–1926: In Berlin: 4.3, 12 %. Notiz in Berlin u. Köln 1927 eingestellt. 4 % Serie XIV. Kurs Ende 1925–1926: In Berlin: 1.17, 1.30 %. Notiz in Berlin u. Köln 1927 eingestellt. 4 % Serie XV. Die Pfandbr. Serie XV sind zur Barablösung aufgerufen, u. zwar findet die Ablösung mit 50 % des Goldmarkwertes statt, d. h. für je M. 1000 werden RM. 0.07 gewährt. Ablösung der Pfandbriefe Serie I–XIV: Die erste Teilausschüttung in Höhe von 10 % des Goldmarkwertes erfolgte 1926 durch Ausgabe von 4½ % Liqu.-Gold-Pfandbr. (s. a. unten). Der Goldmarkwert der Serie I–XIII ist gleich dem Nennbetrag, derjenige der Serie XIV ist gleich RM. 9.23 für je PM. 100. Lt. Bek. v. Febr. 1929 erfolgt die Schlussabfindung. Die Ansprüche aus den Pfandbriefen Serie I–XIII u. Serie XIV werden mit insgesamt 17.6 % ihres Goldmarkwertes in der Weise abgefunden, dass auf die bei der Teilausschüttung gewährten Anteilscheine (s. a. unten) weitere 7.6 % des Goldmarkwertes der Pfandbriefe alter Währung gleich 76 % des auf den Anteilscheinen bezeichneten Nominalbetrages, u. zwar 6 % des Goldmarkwertes in 4½ % Liqu.-Gold-Pfandbr., 1.6 % des Goldmarkwertes in bar ausgeschüttet werden. Es erhalten die Inhaber eines Anteilscheines zu einem Liqu.- Gold-Pfandbrief bzw. Gold-Pfandbriefzertifikat von: GM. 3000 GM. 1800 in Liqu.-Pfandbr. u. RM. 480 in bar „ 1000 „ 600 „ „ „ „= 160 „ „ *„ 500 75 300 7% *% „% „ 80 7 *% 77 300 ** 180 ―― 77 77 48 7 7 7* 100 * 60 % 77 7* 7„* 1 6 7* 70 70 50 „ 30, „5 „7 7 8. „ 30 „ 10 „ „ „ „ 12.80, „ 75„ 10 9„ „ * 28―§ * 7.60 7 „ Kommunal-Oblig. alter Währung: 4 % Serie I von 1920. Frühestens rückzahlbar per 2./1. 1930. Kurs in Berlin Ende 1925–1928: –, –, –, – %. Auch in Köln notiert. Kurs Ende 1926–1928: 0.02, –, – %.