Banken und andere Geld-Institute. 185 Pfandbriefe u. Kommunalschuldverschreib.: Der Gesamtbetrag der auszugebenden Hyp.- Pfandbr. darf den 20fachen Betrag des eingezahlten Grundkapitals u. des ausschliesslich zur Deckung einer Unterbilanz oder zur Sicherung der Pfandbr.-Gläubiger bestimmten R.-F. nicht überschreiten. Kommunalschuldverschreib. werden ausgegeben auf Grund nicht hypothek. Darlehen, welche an kommunale Körperschaften in Preussen oder gegen Übernahme der vollen Gewährleistung durch eine solche Körperschaft gewährt werden. Pfandbriefe alter Währung: 3½ % u. 4 % Ser. I–X. Kurs in Berlin Ende 1925–1927: 4.30, 13.95, 14.10 %; in Köln: 4.35, 13.81, 14.15 %: in Frankfurt a. M.: 4.30, – (13.50), 14.20 %. – 4 % Ser. XI. Kurs Ende 1925–1927 in Frankfurt a. M.: 1.20, – (5), 5 %. – 4 % Ser. XII. Kurs in Berlin Ende 1925– 1927: – %. – 4 % Ser. XIII. Kurs in Berlin Ende 1925–1927:– %. Notiz sämtl. Pfandbriefe 1928 eingestellt. Ablösung der obigen Pfandbriefe durch 4½ % Liquidations-Goldpfandbr. (s. a. unten). 12 % Serie XIV von 1923: Kurs in Berlin Ende 1923–1926: 0.150, 1.30, –, – in RM. für 1 000 000. Notiz 1927 eingestellt. Die Bank zahlte vom Okt. 1926 ab eine Bas- abfindung von RM. 200 für 1 Md. PM. Nennbetrag der 12 % Pfandbr. Bei Umtauschstücken erfolgt Ablös. in 4½ % Liquidations-Goldpfandbr. s. unten. Kommunal-Oblig. alter Währung: 4 % von 1922. Kurs in Berlin Ende 1922–1927: 110, 20, –, –, –, – %. 8–16 % von 1923. Kurs in Berlin Ende 1923= 1927: 8, 61, –, –, – RM. für 1 000 000. Notiz der Kommunal-Obl. 1928 eingestellt. Über Ablös. in Liquidations-Goldpfandbr. bei Umtauschstücken bzw. Barablös. der rest- lichen Obligationen s. unten. Ablösung der Pfandbriefe alter Währung: Lt. Bek. vom März 1928 gewährt die Ges den Gläubigern der Pfandbriefe alter Währung eine Generalabfindung in Höhe von 18.5 % des Goldmarkbetrages ihrer Pfandbriefe. Bei der Generalabfindung werden berücksichtigt: a) die Gläubiger der Pfandbriefe Serie I- X. Deren Goldmarkbetrag i-t gleich dem Nenn- betrag; b) die Gläubiger der Pfandbriefe Serie XI–XIII. Deren Goldmarkbetrg ist bei Serie XI für M. 100 Nennbetrag GM. 36.43, bei Serie XII für M. 1000 Nenubetrag GM. 3.10, bei Serie XIII für M. 100 000 Nennbetrag GM. 8.09; c) die Gläubiger der Pfandbriefe Serie XIV, soweit sie diese Pfandbriefe im Umtausch gegen alte Pfandbriefe erworben haben u. ihr Anspruch rechtzeitig angemeldet u. anerkannt worden ist. – Die Abfindung erfolet durch Aushändigung von 4½ Liquidationsgoldpfandbriefen Emiss XVIII in Stücken u GM. 2000, 1000, 500, 200, 100 u. 50. Ausserdem gelangen Stücke zu GM. 10 u. 5 zur Ausgabe (Pfand- briefzertifikate). Spitzenbeträge, die sich weder in Pfandbriefen noch in Zertifikaten dar stellen lassen, werden in bar zum Nennbetrage ausgezahlt. An dieser Abfindung nehmen ferner teil die Inhaber der 8–16 % Kommunalschuld- verschreibungen alter Währung Serie II, soweit letztere im Umtausch gegen Pfand- briefe alter Währung Serie I–XI erworben u. der Anspruch auf Zugrundelegung des Gold- markbetrags der in Umtausch gegebenen Pfandbriefe rechtzeitig angemeldet u. anerkannt worden ist. Ablösung der Kommunalobligationen alter Währung: Lt. Bekanntm. v. Ende Dez. 1927 zeigt die Bank an, dass sie mit Genehmigung der Aufsichtsbehörde zum 2. 1. 1928 die Teilungsmasse der aufzuwert. Kommunalschuldverschreib. alter Währung an die Gläubiger zur Ausschüttung bringen wird. Bei der Ausschüttung werden berücksichtigt: a) Die Gläubiger der aufzuwert. 4 % Kommunalschuldverschreib. (ohne Serienangwel. Daren Goldmarkbetrag ist für M. 1000 Nennbetrag GM. 1.13; b) die Gläubiger der aufzuwertenden 8–16 % Kommunalschuldverschreib. Serie II soweit letztere nicht gegen Pfandbriefa der Serien I–XI erworben und rechtzeitig bis zum 30./6. 1926 bei der Bank zur bevorzugten Aufwertung angemeldet worden sind (s. darüber unter Ablös. der Pfandbriefe). Der Gold- markbetrag dieser Kommunalschuldverschreib. ist laut dem von der Aufsichtsbehörde fest- gesetzten Ümrechnungswertverhältnis für M. 100 000 Nennbetrag GM. 9.30. – Es beträgt der Goldmarkbetrag sämtl. zur Teilnahme an der Ausschüttung berechtig. Kommunalschuld- verschreib. alter Währung GM. 109 676, der Aktivbestand der Teilungsmasse am 31./12. 1927 GM. 34 192, die Aufwertungsquote 31.17 %. Die Westdeutsche Bodenkreditanstalt runde diesen Prozentsatz aus ihrem eigenen Vermögen nach oben ab u. bringt am 2./1. 1928 eine Aufwertungsquote von 32 % in bar zur Ausschüttung. Mit dieser Ausschüttung sind, da die Teilungsmasse durch sie restlos aufgezehrt ist, alle Aufwertungsansprüche aus den oben bezeichneten Kommunalschuldverschreib. endgültig getilgt. Wertbeständige Goldpfandhriefe u. Schuldverschreib. (1 GM. = 780 kg Feingold). Die Goldpfan übr. werden auf Grund von Goldmark-Hyp., die nur auf inländ. Grundstücke u. der Regel nach nur zur I. Stelle gegeben werden, die Gold-Schuldverschreib (Kommunal- Obligationen) werden auf Grund von Goldmark-Darlehen, die an kommunale Körperschaften in Preussen oder gegen Übernahme der vollen Gewährleistung durch eine solche Körperschaft gewährt werden, gegeben. 5 % Goldschuldverschreib. (Kommunal- Obl.) Em. I von 1923 im Gesamtgewicht von 1600 kg Feingold, Stüke zu 2, 5, 10, 50, 100 u. 500 g Feingold. Die Stücke zu 2,5 u. 10 g Feingold werden durch Umtausch entsprechender Mengen kleiner Stücke in Stücke zu 100, 200 u. 500 g Feingold aus dem Verkehr gezogen. Js. 1./4. u. 1./10 mit dem jeweilig. für den vorhergeh. 1./3. u. 1./9. amtl. festgestellten Preise von %o der verbrieften Menge Feingold. Kündig. mit 6 Wochen Frist zum Schluss eines Kal.-Monats zu dem Werte, ―